Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 8. Mai 2018 die Beschlüsse BK6-18-019 zur Änderung der Ausschreibungsbedingungen und Veröffentlichungspflichten der Sekundärregelung und BK6-18-020 zur Änderung der Ausschreibungsbedingungen und Veröffentlichungspflichten der Minutenreserve getroffen.
Diese Beschlüsse änderten bis zu ihrer Aufhebung durch das OLG Düsseldorf die Beschlüsse BK6-15-158/159, indem sie das Mischpreisverfahren zur Bezuschlagung der Sekundärregelleistung (aFRR) und der Minutenreserveleistung (mFRR) einführten. Nach der Aufhebung der Beschlüsse BK6-18-019/020 durch das OLG Düsseldorf lebt das alte Bezuschlagungssystem der Festlegungen BK6-15-158 und BK6-15-159 wieder auf. Weitere Informationen auf der Website der BNetzA.