Auf Ersuchen des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main hat die Clearingstelle eine Stellungnahme u.a. zu den Fragen abgegeben,
- welches EEG und welches Inbetriebnahmedatum nebst Vergütungszeitraum beim Zubau eines zweiten BHKW im Jahr 2011 zu einer im Jahr 2005 in Betrieb genommenen Biogasanlage gilt,
- welche Vergütungssätze (ggf. degressiv abgesenkt) hinsichtlich der Grundvergütung, des NawaRo-Bonus und des KWK-Bonus anzuwenden sind,
- nach welchem Vorgehen die Bemessungsleistung der Gesamtanlage sowie die Aufteilung auf die verschiedenen Leistungsstufen zu erfolgen hat und
- ob und inwieweit beim Zubau eines dritten BHKW mit der Biogasanlage an Ausschreibungen hätte teilgenommen werden können.
Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version der Stellungnahme wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Parteien zu gewährleisten.
Bemerkungen:
In dem Urteil vom 7. Juni 2023 – 4 U 51/19 entschied das OLG Frankfurt am Main in weiten Teilen so wie die Clearingstelle in ihrer Stellungnahme.