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Bericht aus der Clearingstelle EEG|KWKG - 4/2020

Die Autorinnen stellen in ihrem Beitrag die Empfehlung 2020/7-IX zu Anwendungsfragen des MsbG vor, in der zu klären war, inwieweit durch das MsbG eigene Anforderungen an das Vorhalten von Erzeugungszählern bei PV-Installationen aufgestellt werden.

Weiterhin besprechen sie die Empfehlung 2019/18 zur Anlagenzusammenfassung, in der es um die Frage ging, wie die gesetzlich angeordnete Anwendbarkeit der Anlagenzusammenfassung nach § 24 Abs. 1 EEG 2017 in § 51 Abs. 3 Nr. 1 und 2 EEG 2017 zu verstehen ist.

Zuletzt behandeln die Autorinnen das Votum 2020/20-V zur Ertüchtigung einer Wasserkraftanlage. Hier galt es zu klären, ob die Anlagenbetreiberin gegen die Netzbetreiberin gemäß § 40 Abs. 2 und 3 i.V.m. §§ 19 Abs. 1, 23 Abs. 1, 40 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2017 einen Vergütungsanspruch in Höhe von 12,40 Cent/kWh für den zusätzlich infolge einer wasserrechtlich nicht zulassungspflichtigen Ertüchtigungsmaßnahme erzeugten Strom hat, soweit die zusätzliche Bemessungsleistung die Leistungsschwelle von 500 kW nicht überschreitet.

Datum
Autor(en)

Veronika Koch, Natalie Mutlak

Fundstelle

REE (Recht der Erneuerbaren Energien) 4/2020, 227 - 228