Am 25. März 2025 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2025 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Februar 2025. Die Bekanntmachung erfolgte am 25. März 2025 und gilt damit am 1. April 2025 als bekanntgegeben.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 25. März 2025 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2025 für die Förderung von Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Februar 2025. Die Bekanntmachung erfolgte am 25. März 2025, so dass die Bekanntgabe am 1. April 2025 als erfolgt gilt.
Die Veröffentlichung des Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende (KNE) „Die Vorschriften zur Windenergie an Land im Bundesnaturschutzgesetz 2022 – Aktualisierung 2025“ gibt einen kompakten Überblick über die aktuellen naturschutzrechtlichen Regelungen für die Genehmigung von Windenergieanlagen an Land.
Dies kann daran liegen, dass Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreiber keine Veräußerungsform ausgewählt haben.
Zuordnungspflicht
Anlagenbetreiberinnen bzw. Anlagenbetreiber müssen jede Anlage einer der im Erneuerbare-Energien-Gesetz vorgesehenen Veräußerungsformen zuordnen. Dabei kann zwischen folgenden Veräußerungsformen gewählt werden:
Die Clearingstelle hat am 4. März 2025 ein Hinweisverfahren zu der Frage eingeleitet, wie bei bestehenden Biomasseanlagen in der Anschlussförderung die Begrenzung des anzulegenden Werts zu berechnen ist.
Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen läuft bis zum 25. April 2025.
Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente.
Das Gesetz für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau vom 24. Februar 2025 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 1 das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Das Gesetz wurde am 27. Februar 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Nachfolgend gelangen Sie zu den Gesetzgebungsmaterialien des Gesetzes.
Das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen (sog. Solarspitzen-Gesetz) vom 21. Februar 2025 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 2 das Messstellenbetriebsgesetz (
Das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung (sog. Biomasse-Paket) vom 21. Februar 2025 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 1 das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023). Das Gesetz wurde am 24. Februar 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Die Bundesnetzagentur hat am 18. Februar 2025 die Festlegung der Höchstwerte für die Ausschreibungen für Biomethananlagen der folgenden zwölf Monate nach § 85a Absatz 1 und 2 EEG 2023 beschlossen.
Die Bundesnetzagentur hat am 18. Februar 2025 die Festlegung der Höchstwerte für die Ausschreibungen für Biomasseanlagen der folgenden zwölf Monate nach § 85a Abs. 1 EEG 2023 beschlossen.
Die Veröffentlichung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) enthält, basierend auf aktuellen Daten der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat), Grafiken und Diagramme zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland im Jahr 2024.
Dargestellt werden insbesondere die Anteilswerte der erneuerbaren Energien in den verschiedenen Sektoren, die Emissionsvermeidung und die wirtschaftlichen Effekte aus dem Betrieb von Erneuerbaren-Energien-Anlagen.
Fünfte Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (Fünfte Windenergie-auf-See-Verordnung – 5. WindSeeV)
Steckersolargeräte (sog. Balkonkraftwerke) sind kleine Photovoltaikanlagen, bestehend aus einem oder wenigen Solarmodulen, die den erzeugten Strom über eine Steckdose in das Haushaltsnetz einspeisen, um elektrische Geräte des täglichen Bedarfs mit Strom zu versorgen. Sie dienen in erster Linie dem Zweck Stromkosten zu senken.
Sachverhalt: Der Antragsgegner hat eine naturschutzrechtliche Befreiung für den Bau einer Freiflächen-Photovoltaikanlage erteilt. Gegen die angeordnete sofortige Vollziehung begehrt der Antragsteller vorläufigen Rechtsschutz.
Ergebnis: Verneint.
Wann bekomme ich die monatliche Vergütung?
Ist dem Netzbetreiber die Ist-Einspeisung monatlich bekannt, d.h. bei Messung mittels eines RLM-Zählers oder Smart Meters, so ist nach vorläufiger und unverbindlicher Einschätzung der Clearingstelle keine Abschlagszahlung zu zahlen, sondern die monatliche EEG-Vergütung anhand der tatsächlichen Ist-Einspeisung.
Festlegung des Höchstwerts für die Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments im Jahr 2025
Die Bundesnetzagentur hat am 17. Dezember 2024 den Höchstwert für die Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments für die Gebotstermine im Jahr 2025 nach § 85a Abs. 1 EEG 2023 beschlossen.
Die Bundesnetzagentur hat am 17. Dezember 2024 die Festlegung des Höchstwerts für die Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments für die Gebotstermine im Jahr 2025 nach § 85a Abs. 1 EEG 2023 beschlossen.
Die Bundesnetzagentur hat am 17. Dezember 2024 mit Wirkung zum 1. März 2025 den Höchstwert für die Ausschreibungen nach der Innovationsausschreibungsverordnung (InnAusV) für die Gebotstermine im Jahr 2025 nach § 85a Absatz 1 EEG 2023 festgelegt.
Die Bundesnetzagentur hat am 17. Dezember 2024 die Festlegung des Höchstwerts für die Ausschreibungen für Windenergie an Land für die Gebotstermine im Jahr 2025 nach § 85a Abs. 1 EEG 2023 beschlossen.
Der ursprüngliche Gesetzentwurf für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau und zur Beschleunigung des Wohnungsbaus verfolgt unter anderem das Ziel, die Akzeptanz für den Windenergieausbau durch räumliche Steuerung zu erhöhen. Hierzu sieht der Entwurf einen Regelungsansatz vor, der dem Ziel einer räumlichen Begrenzung des Windenergieausbaus dient. Mit der Etablierung eines Plansicherungsinstruments soll den Planungsträgern ermöglicht werden, den ungesteuerten Zubau von Windenergieanlagen während laufender Planverfahren zu unterbinden.
Das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen (sog. Solarspitzen-Gesetz) verfolgt das Ziel, den Herausforderungen temporärer Erzeugungsüberschüsse in Zeiten erhöhter Einspeisung von Strom aus EE-Anlagen bei gleichzeitig geringem Stromverbrauch zu begegnen, indem die Flexibilität im Stromsystem erhöht wird.
Die Veröffentlichung des Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende (KNE) „Schutzgebiete des Naturschutzrechts und erneuerbare Energien – Auf einen Blick“ befasst sich mit der Vereinbarkeit des Ausbaus erneuerbarer Energien mit bestehenden naturschutzrechtlichen Schutzgebieten.
Am 11. Dezember 2024 hat die Bundesnetzagentur die Ergebnisse der vierten Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. November 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 11. Dezember 2024 und gilt damit am 18. Dezember 2024 als bekanntgegeben.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 6. Dezember 2024 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Biomasse bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. Oktober 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 6. Dezember 2024, so dass die Bekanntgabe am 13. Dezember 2024 als erfolgt gilt.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 6. Dezember 2024 die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Oktober 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 6. Dezember 2024, so dass die Bekanntgabe am 13. Dezember 2024 als erfolgt gilt.