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Am 8. Januar 2026 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der vierten Ausschreibungsrunde 2025 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. November 2025. Die Bekanntmachung erfolgte am 8. Januar 2026 und gilt am 15. Januar 2026 als bekanntgegeben.

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Textfassung vom:

Das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen, Wärmeleitungen und Wärmespeichern (Geothermie-Beschleunigungsgesetz - GeoBG) vom 22. Dezember 2025, das als Artikel 1 des Gesetzes v. 22.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) beschlossen wurde.

 

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze vom 22. Dezember 2025 (siehe Anhang) ändert u. a. die folgenden Gesetze:

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 18. Dezember 2025 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 17 das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), durch Artikel 23 das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) und durch Artikel 24 das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2025).

Das Gesetz wurde am 22. Dezember 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Ferner wurden durch das Gesetz u.a.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– 4.08.01.01/1#64 
Aktenzeichen: 4.08.01.01/1#64 

Die Bundesnetzagentur hat am 12. Dezember 2025 die Festlegung des Höchstwerts für die Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments für die Gebotstermine im Jahr 2026 nach § 85a Abs. 1 EEG 2023 beschlossen.

Mit der Entscheidung wird der Höchstwert für Gebote bei Ausschreibungen nach dem EEG im Jahr 2026 für Solaranlagen des zweiten Segments auf 10,00 Cent pro Kilowattstunde festgelegt. Ohne diese Festlegung hätte der Höchstwert gemäß § 38e EEG 2023 8,73 Cent pro Kilowattstunde betragen.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– 4.08.01.01/1#63

Die Bundesnetzagentur hat am 12. Dezember 2025 die Festlegung des Höchstwerts für die Ausschreibungen für Windenergie an Land für die Gebotstermine im Jahr 2026 nach § 85a Abs. 1 EEG 2023 beschlossen.

Mit der Entscheidung wird der Höchstwert für Gebote bei Ausschreibungen nach dem EEG im Jahr 2026 für Windenergie an Land auf 7,25 Cent pro Kilowattstunde festgelegt. Ohne diese Festlegung hätte der Höchstwert gemäß § 36b EEG 2023 5,65 Cent pro Kilowattstunde betragen.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 3. Dezember 2025 die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde 2025 für die Förderung von Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Oktober 2025. Die Bekanntmachung erfolgte am 3. Dezember 2025, so dass die Bekanntgabe am 10. Dezember 2025 als erfolgt gilt.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 3. Dezember 2025 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2025 für die Förderung von Biomasse bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. Oktober 2025. Die Bekanntmachung erfolgte am 3. Dezember 2025, so dass die Bekanntgabe am 10. Dezember 2025 als erfolgt gilt.

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Politisches Programm

Der Monitoringbericht der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamts gemäß § 63 Abs. 3 i. V. m. § 35 EnWG und § 48 Abs. 3 i. V. m. § 53 Abs. 3 GWB berichtet umfassend über

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Rechtsprechung– 6 O 3033/24 
Aktenzeichen: 6 O 3033/24 

Sachverhalt: Die Klägerin betreibt eine Anlage zur Erzeugung von Biogas nebst Blockheizkraftwerk, mit der sie Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugt. Der Strom wird in das von der Beklagten betriebene Stromnetz eingespeist, sodass die Klägerin von ihr eine Förderung nach dem EEG erhält.

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Fachgespräch

Das 50. Fachgespräch der Clearingstelle zum Thema „Flexibilisierung des Strommarktsystems – Speicher und EE-/KWK-Anlagen“ fand am 6. November 2025 im Festsaal der Berliner Stadtmission, Lehrter Straße 68, 10557 Berlin und parallel dazu als Liveübertragung online statt.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

-- Lesen Sie zu der Frage, wann Strom aus einem Speicher generell vergütungsfähig nach dem EEG ist, die Häufige Rechtsfrage „Was ist beim Zubau eines Speichers zu einer bestehenden EEG-Anlage zu beachten?“ unter „Vergütung“.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

-- Dieser Beitrag betrifft die Konstellation, dass im Batteriespeicher ausschließlich Strom aus einer Biogasanlage i.S.d. EEG eingespeichert wird. Lesen Sie zu sog.

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Studie

Der Würzburger Bericht der Stiftung Umweltenergierecht untersucht die gesetzlichen und praktischen Rahmenbedingungen für den Netzanschluss von EE-Anlagen als zentrales Element der Energiewende.

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Rechtsprechung– EnZR 68/23
Aktenzeichen: EnZR 68/23
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Leitsätze:

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Ergebnisse der Innovationsausschreibung vom 8. Oktober 2025 veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. September 2025. Die Bekanntmachung erfolgte am 8. Oktober 2025, so dass die Bekanntgabe am 15. Oktober 2025 als erfolgt gilt.

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Politisches Programm

Gemäß § 98 EEG 2023 legt der Bund-Länder-Kooperationsausschuss der Bundesregierung regelmäßig einen Bericht über den Stand des Ausbaus der erneuerbaren Energien vor. Grundlage des vorliegenden fünften Berichts sind die von den Ländern übermittelten Daten für den Zeitraum 1. Januar – 31. Dezember 2024 sowie ergänzende Informationen für das erste Halbjahr 2025.

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Studie

Die Bundesnetzagentur kann nach § 85a Abs. 1 und 2 EEG 2023 die Höchstwerte der Ausschreibungen für erneuerbare Energien festlegen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat das Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) damit beauftragt, die aktuelle Kosten- und Zinssituation großer Photovoltaik-Dachanlagen darzustellen und einzuordnen. Ziel der Studie ist die Bewertung der Stromgestehungskosten als Grundlage für die Festlegung der Höchstwerte in den Solarausschreibungen des zweiten Segments.

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Am 24. September 2025 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde 2025 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. August 2025. Die Bekanntmachung erfolgte am 24. September 2025 und gilt am 1. Oktober 2025 als bekanntgegeben.

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Votum 2025/19-II– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu entscheiden, ob der Solarnetzbetreiber in den Jahren 2018 bis 2020 zu hohe Vergütungszahlungen geleistet hat. Dabei kam es auf die Frage an, ob die Voraussetzungen der Anlagenzusammenfassung nach § 19 Abs. 1 EEG 2009 erfüllt sind und inwieweit der Rückforderungsanspruch auf Einspeisevergütung gegenüber der Anspruchsstellerin nach § 16 Abs. 1 i. V. m. §§ 20, 33 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EEG 2009 berechtigt ist.

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Gesetzesbezug: EEG, EEG 2023

Die Europäische Kommission hat am Donnerstag, den 18. September 2025 grünes Licht für eine umfassende Änderung der deutschen Förderregelung für Strom aus Biomasse und Biogas gegeben. Das Fördervolumen wird um 7,9 Milliarden Euro aufgestockt, das Ausschreibungsvolumen erhöht und eine spezielle Quote für Wärmenetz-gebundene Biomasseanlagen eingeführt.

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Politisches Programm
Gesetzesbezug: EEG, EEG 2023, KWKG, KWKG 2025, EnWG 2011, KSG, GEG

Der Monitoringbericht der wissenschaftlichen Institute BET und EWI im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) zur Energiewende der Bundesregierung informiert über zentrale Entwicklungen im Transformationsbereich „Energiewende und Klimaschutz“. Er berichtet unter anderem über

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Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: StromStG, EnergieStG, StromStV

Die Regelungen des Gesetzentwurfes zielen auf eine Weiterentwicklung des Strom- und Energiesteuerrechts ab. Zentrale Inhalte sind die Verstetigung der Steuerentlastung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft bis zum EU-Mindeststeuersatz und eine deutliche Vereinfachung der steuerlichen Praxis im Bereich der Elektromobilität, insbesondere durch den Wegfall von Einzelfallprüfungen komplexer Geschäftsmodelle innerhalb der Ladestationen.

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Stellungnahme 2025/18-I/Stn– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2025/18-I/Stn

Auf Ersuchen eines Gerichts hat die Clearingstelle eine Stellungnahme zu den Fragen abgegeben, ob § 100 Abs. 21 EEG 2023 auf Anlagen anwendbar ist, die bereits vor dem Inkrafttreten der Vorschrift (16.

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Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: WHG

Ziel des Gesetzentwurfs zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes ist es, den dringend erforderlichen Ausbau erneuerbarer Energien – insbesondere von Freiflächen-Photovoltaikanlagen – mit den Belangen des Hochwasserschutzes in Einklang zu bringen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass bislang ausgeschlossene Flächen wie Überschwemmungsgebiete unter bestimmten Voraussetzungen für die Nutzung erneuerbarer Energien geöffnet werden können.

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