Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Ergebnisse der Innovationsausschreibung vom 8. Oktober 2025 veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. September 2025. Die Bekanntmachung erfolgte am 8. Oktober 2025, so dass die Bekanntgabe am 15. Oktober 2025 als erfolgt gilt.
Am 24. September 2025 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde 2025 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. August 2025. Die Bekanntmachung erfolgte am 24. September 2025 und gilt am 1. Oktober 2025 als bekanntgegeben.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 14. August 2025 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2025 für die Förderung von PV-Freiflächenanlagen und für Solaranlagen, die auf baulichen Anlagen errichtet werden (Solaranlagen des ersten Segments) bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. Juli 2025. Die Bekanntmachung erfolgte am 14. August 2025, so dass die Bekanntgabe am 21.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 16. Juli 2025 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2025 für die Förderung von Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Juni 2025. Die Bekanntmachung erfolgte am 16. Juli 2025, so dass die Bekanntgabe am 23. Juli 2025 als erfolgt gilt.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Ergebnisse der Innovationsausschreibung vom 3. Juli 2025 veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Mai 2025. Die Bekanntmachung erfolgte am 3. Juli 2025, so dass die Bekanntgabe am 10. Juli 2025 als erfolgt gilt.
Am 3. Juli 2025 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2025 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Mai 2025. Die Bekanntmachung erfolgte am 3. Juli 2025 und gilt am 10. Juli 2025 als bekanntgegeben.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 18. Juni 2025 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2025 für die Förderung von Biomasse bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. April 2025. Die Bekanntmachung erfolgte am 18. Juni 2025, so dass die Bekanntgabe am 25. Juni 2025 als erfolgt gilt.
Am 23. Mai 2025 hat die Kommission die Verordnung (EU) 2025/1176 zur Präzisierung der Vorqualifikations- und Zuschlagskriterien bei Auktionen für die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen erlassen.
Alle Bestimmungen, die von der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission abhängen, sind in § 101 EEG 2023 (aktuelle Fassung) aufgezählt.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 23. April 2025 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2025 für die Förderung von Solaranlagen des ersten Segments bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. März 2025. Die Bekanntmachung erfolgte am 23. April 2025, so dass die Bekanntgabe am 30. April 2025 als erfolgt gilt.
Sachverhalt: Beschwerdegegnerin ist die Bundesnetzagentur (BNetzA). Der Beschwerdeführer ist Betreiber einer Biomasseanlage und hatte ein Gebot in der Ausschreibungsrunde zum Gebotstermin am 1. April 2023 abgegeben. Sein Gebot lag oberhalb der Zuschlagsgrenze und wurde deshalb von der BNetzA nicht berücksichtigt. Er macht geltend, dass mehrere andere Gebote zu Unrecht bezuschlagt wurden und sein eigener Ausschluss daher rechtswidrig sei.
Ergebnis: Bejaht.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 25. März 2025 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2025 für die Förderung von Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Februar 2025. Die Bekanntmachung erfolgte am 25. März 2025, so dass die Bekanntgabe am 1. April 2025 als erfolgt gilt.
Am 25. März 2025 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2025 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Februar 2025. Die Bekanntmachung erfolgte am 25. März 2025 und gilt damit am 1. April 2025 als bekanntgegeben.
Die Clearingstelle hat am 4. März 2025 ein Hinweisverfahren zu der Frage eingeleitet, wie bei bestehenden Biomasseanlagen in der Anschlussförderung die Begrenzung des anzulegenden Werts zu berechnen ist.
Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen läuft bis zum 25. April 2025.
Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente.
Die Bundesnetzagentur hat am 18. Februar 2025 die Festlegung der Höchstwerte für die Ausschreibungen für Biomethananlagen der folgenden zwölf Monate nach § 85a Absatz 1 und 2 EEG 2023 beschlossen.
Die Bundesnetzagentur hat am 18. Februar 2025 die Festlegung der Höchstwerte für die Ausschreibungen für Biomasseanlagen der folgenden zwölf Monate nach § 85a Abs. 1 EEG 2023 beschlossen.
Die Bundesnetzagentur hat am 17. Dezember 2024 die Festlegung des Höchstwerts für die Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments für die Gebotstermine im Jahr 2025 nach § 85a Abs. 1 EEG 2023 beschlossen.
Die Bundesnetzagentur hat am 17. Dezember 2024 mit Wirkung zum 1. März 2025 den Höchstwert für die Ausschreibungen nach der Innovationsausschreibungsverordnung (InnAusV) für die Gebotstermine im Jahr 2025 nach § 85a Absatz 1 EEG 2023 festgelegt.
Die Bundesnetzagentur hat am 17. Dezember 2024 die Festlegung des Höchstwerts für die Ausschreibungen für Windenergie an Land für die Gebotstermine im Jahr 2025 nach § 85a Abs. 1 EEG 2023 beschlossen.
Festlegung des Höchstwerts für die Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments im Jahr 2025
Die Bundesnetzagentur hat am 17. Dezember 2024 den Höchstwert für die Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments für die Gebotstermine im Jahr 2025 nach § 85a Abs. 1 EEG 2023 beschlossen.
Leitsätze:
Leitsätze:
Am 11. Dezember 2024 hat die Bundesnetzagentur die Ergebnisse der vierten Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. November 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 11. Dezember 2024 und gilt damit am 18. Dezember 2024 als bekanntgegeben.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 6. Dezember 2024 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Biomasse bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. Oktober 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 6. Dezember 2024, so dass die Bekanntgabe am 13. Dezember 2024 als erfolgt gilt.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 6. Dezember 2024 die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Oktober 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 6. Dezember 2024, so dass die Bekanntgabe am 13. Dezember 2024 als erfolgt gilt.