Die Autoren behandeln in ihrer dreiteiligen Artikelreihe Fragen der Praxis zum Mess- und Eichrecht in Industrie und Gewerbe. Der dritte Teil wirft ein Licht auf ausgewählte Praxisprobleme. Unter der Überschrift "Genauigkeitsklassen von Messwandlern" behandeln die Autoren die Frage, welche Genauigkeitsklasse in einem konkreten Anwendungsszenario verbaut werden müsse, insbesondere angesichts der Vermutung des § 7 Abs.1 MessEG und der Anforderungen des § 6 Abs. 2 MessEG. Anschließend befassen sich die Autoren damit, wie zu verfahren sei, wenn es an einem eichrechtskonformen Messgerät fehle und kein gesetzlicher Ausnahmetatbestand greife (Änderung des Abrechnungsmodells, Erwirkung einer Ausnahmeregelung, Analogiefähigkeit von Ausnahmetatbeständen). Zuletzt beschäftigen sie sich mit dem § 62b EEG 2017, der die Praxis vor die enorme Herausforderung stelle, die Erfassung bzw. Abgrenzung von (jeweils unterschiedlich) EEG-umlagepflichtigen Strommengen „durch mess- und eichrechtskonforme Messeinrichtungen“ zu gewährleisten.