Direkt zum Inhalt

Suche in Wasserkraft

Angezeigt werden Ergebnisse 276 - 300 von 326 gesamt (Seite 12 von 14).
Kurzmeldung: Clearingstelle EEG

Die Clearingstelle EEG hat am 17. April 2009 die Empfehlung zur Auslegung von § 19 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2009 veröffentlicht.

1
Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: RL 2001/77/EG

Sie können den Verlauf des gesamten Rechtsetzungsverfahrens auf der Website des Europäischen Parlaments nachverfolgen (nur Englisch oder Französisch). Nachfolgend finden Sie eine kurze Übersicht über den Verlauf des Rechtssetzungsverfahrens bis zur Beschlussfassung:

1
Häufige Rechtsfrage Nr.

Anknüpfungspunkt für den Beginn der Vergütungszahlungen ist gemäß § 21 Abs. 1 EEG 2009 und 2012 der Zeitpunkt, ab dem der Generator erstmals Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugt und in das Netz eingespeist hat - also nicht der Inbetriebnahmezeitpunkt der Anlage, auf den die Vorgänger- und Nachfolgeregelungen abstellen.

1
Rechtsprechung– 6 U 29/08
Aktenzeichen: 6 U 29/08
Zu der Frage, ob Anlagenbetreiberinnen bzw.
1
Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Urfassung des EEG 2009 Das „Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien“ (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2009) ist als Artikel 1 des „Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften“ vom 25. Oktober 2008 ergangen, welches am 31. Oktober 2008 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und am 1.

1
Rechtsprechung– VIII ZR 309/07
Aktenzeichen: VIII ZR 309/07

Leitsätze:

1
Empfehlung 2008/49– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/49
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

Die Clearingstelle EEG hat am 14. April 2009 ihre Empfehlung zum Thema „Anlagenzusammenfassung gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2009“ abgegeben.

1
Politisches Programm
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

Der Energie- und Umweltbericht der Europäischen Umweltagentur bewertet die wichtigsten Faktoren, Umweltbelastungen und einige Auswirkungen von Energieerzeugung und -verbrauch und berücksichtigt dabei die Hauptziele der europäischen Energie- und Umweltpolitik: Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit, erhöhte Energieeffizienz und erneuerbare Energien sowie ökologische Nachhaltigkeit.

1
Votum 2008/27– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/27

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber gegenüber dem Netzbetreiber für den in der Stau- und Triebwerksanlage erzeugten Strom einen Anspruch auf Zahlung der Vergütung gemäß §§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 5 Abs. 1

1
Politisches Programm
Gesetzesbezug: EEG 2004

Umweltgutachten 2008 des Sachverständigenrates für Umweltfragen: Umweltschutz im Zeichen des Klimawandels.

1
Votum 2008/23– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/23

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Modernisierung eines Ausleitungswehres an einem Kanal im Jahre 2004 als eine Modernisierung der durch einen Anlagenbetreiber an dem gleichen Kanal betriebenen beiden Wasserkraftanlagen im Sinne des § 21 Abs. 1 Nr. 2

1
Empfehlung 2008/18– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/18

Die Clearingstelle EEG hat am 29. September 2011 die Empfehlung zu dem Thema „Trinkwasserturbinen und Turbinen im Kühlwasserrücklauf von Kraftwerken“ beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbänden sowie der Änderungsbeschluss.

1
Studie

Die Studie »Umweltschutz im Planungsrecht - Die Verankerung des Klimaschutzes und des Schutzes der biologischen Vielfalt im raumbezogenen Planungsrecht« befasst sich im Auftrag des Umweltbundesamtes in Form eines juristischen Kurzgutachtens mit der Fragestellung, inwieweit das raumbezogene Gesamt- und Fachplanungsrecht die Maßnahmen und Instrumente, die zum Schutz des Klimas und der biologischen Vielfalt geschaffen wurden, in ihrer Wirkungsweise unterstützt oder auch hemmt.

1
Politisches Programm

Die Nutzung der kleinen Wasserkraft in Deutschland im Spannungsfeld von Klima-, Natur- und Gewässerschutz. Hintergrundpapier des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Februar 2008 In Deutschland hat die Wasserkraftnutzung (Stand: 2006) nach der Windenergie den zweithöchsten Anteil an Strom unter den erneuerbaren Energien. Die Wasserkraft weist einen hohen Wirkungsgrad auf und kann nachfragegerecht Strom zur Absicherung der Grundlast produzieren. Mit der Nutzung der Wasserkraft konnten 2006 etwa 23,5 Mio t CO2-Emissionen eingespart werden.

1
Rechtsprechung– 12 O 64/07
Aktenzeichen: 12 O 64/07
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 4 Abs 3

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der Netzbetreiber den Anschluss der Anlage gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 EEG 2004 vom Vorhandensein einer Einrichtung zur Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung (Erzeugungsmanagement) abhängig machen kann. Zur Drosselung der Einspeiseleistungen bzw. Abschaltung von Anlagen ohne Erzeugungsmanagement bei Gefährdungen der Versorgungssicherheit.

1
Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 6

Der Beitrag beschreibt zunächst die Nutzung regenerativer Wasserkraft zur Stromerzeugung in Deutschland von 1976 bis 2005. Im Anschluss analysieren die Verfasser das Wasserkraftpotential unter Berücksichtigung der Besonderheiten der alten und neuen Bundesländer. Für nachvollziehbar wird ein technisch nutzbares Potential von 25,5 TWh/a gehalten.

1
Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: RL 2001/77/EG

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlament und des Rates zur Förderung Erneuerbarer Energien, inoffizielle Fassung (der Öffentlichkeit zugänglich gemacht durch Friends of the Earth; englisch). Der vorab bekannte gewordene Vorschlag würde, wenn er unverändert in Kraft träte, die Mitgliedstaaten der EU verpflichten, bis 2020 bestimmte Mindestanteile Erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung und an der Bereitstellung von Kraftstoffen zu erreichen.

1
Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 14
Der rasante Anstieg der durch das EEG geförderten Stromerzeugung in den vergangenen Jahren ließ diese zu einem gewichtigen Faktor auf dem deutschen Strommarkt werden. Insbesondere der starke meteorologische Einfluss sowie der von einer Vielzahl individueller Investitionsentscheidungen abhängige Anlagenzubau lassen ihre Entwicklung nur schwer vorhersagen.
1
Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 6

Die Verfasser geben einen Überblick über die Nutzung regenerativer Wasserkraft zur Stromgewinnung von 1976 bis 2005. Die jüngsten Daten haben den Stand vom Frühjahr 2007. Die Jahresdaten basieren auf Veröffentlichungen des Verbands der Elektrizitätswirtschaft (

1
Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

Referentenentwurf zum Umweltgesetzbuch (UGB 2009). Das Bundesumweltministerium (BMU) hat den Referentenentwurf für das Umweltgesetzbuch (UGB) fertig gestellt und den Ressorts zugeleitet. Der Entwurf ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt.

1
Rechtsprechung– 2 S 160/07 (1)
Aktenzeichen: 2 S 160/07 (1)

Zu der Frage, ob eine Wasserkraftanlage, die erstmals vor dem 31. Juli 2004 in Betrieb genommen wurde, nach einer Erneuerung i.S.d. § 3 Abs. 4 Alt.

1
Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2004, EEG 2004 § 20
Eine ganze Reihe von Forschungs- und Beratungsvorhaben dienten der wissenschaftlichen Fundierung des EEG-Erfahrungsbericht.
1
Politisches Programm

Hier finden Sie den Erfahrungsbericht 2007 zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Erfahrungsbericht), der gemäß § 20 EEG durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU

1
Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2004
Ziel der Studie ist es, die Entwicklungen, die aus der Umgestaltung des Energiesektors folgen, aufzuzeigen und ihre volkswirtschaftlichen Konsequenzen zu analysieren. Aus der Analyse werden zwei Handlungsempfehlungen gezogen: 1. Die Energiepolitik erfordert einen deutlichen Ausbau der regenerativen Energien, deutliche Effizienzsteigerungen im Energieverbrauch und darüber hinaus den Einsatz von Gas und Kohle als Brückentechnologien. In allen drei Bereichen besteht erheblicher Forschungsbedarf.
1
Rechtsprechung– 7 C 950/07
Aktenzeichen: 7 C 950/07
Zur Frage, ob für Wasserkraftanlagen, die bis zum 31.07.2004 in Betrieb gegangen sind, die erhöhte Vergütung nach § 6 Abs. 1 EEG 2004 verlangt werden kann (hier verneint, weil die Voraussetzungen des § 21 Abs. 1 Nr. 2
1