Kann ich meine EEG-Anlage mit erneuerbaren oder fossilen Energieträgern in Betrieb setzen? Wie lange bekomme ich dann die Vergütung?

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Anknüpfungspunkt für den Beginn des Vergütungszeitraums von 20 Jahren ist die Inbetriebnahme. Bei Anwendbarkeit des EEG 2009 und 2012 ist dabei auch eine Inbetriebsetzung mit fossilen Energien Inbetriebnahme in diesem Sinne. 

Der Inbetriebnahmebegriff unterscheidet sich daher zwischen: 

  • EEG 2009 und 2012: Erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage nach Herstellung ihrer technischen Betriebsbereitschaft, unabhängig davon, ob der Generator der Anlage mit Erneuerbaren Energien, Grubengas oder sonstigen Energieträgern in Betrieb gesetzt wurde
  • EEG 2014, 2017, 2021 und 2023: Inbetriebsetzung ausschließlich mit erneuerbaren Energien oder Grubengas. 
Lesen Sie weiterführend zur Unterscheidung zwischen Beginn des Vergütungszeitraums von 20 Jahren und Beginn der Zahlung der Einspeisevergütung die Häufige Rechtsfrage Welche Förderung erhalten Anlagen, wenn zwischen Inbetriebnahme und erstmaliger Einspeisung ein Degressionsschritt (z.B. ein Monatswechsel) liegt?“.

Das hat zur Folge, dass Anlagen, die beispielsweise 2009 erstmals mit Erdgas in Betrieb gesetzt und 2012 auf Biogas umgestellt wurden, erst ab dem Datum der Umstellung (2012) die EEG-Vergütung beanspruchen können, der 20-Jahreszeitraum aber gleichwohl wegen der früheren Inbetriebnahme bereits am 31. Dezember 2030 (und nicht 2033) endet.

Zum Inbetriebnahmezeitpunkt einer EEG-Anlage beim Versetzen von Generatoren oder der Verwendung gebrauchter Generatoren lesen Sie z.B.

  • die Empfehlung 2012/19 - Austausch und Versetzen von Anlagen und Anlagenteilen (außer PV und Wasserkraft) im EEG 2009 und EEG 2012
  • den Hinweis 2013/16 - Ersetzen von PV-Anlagen gem. EEG 2012 (I) - Gebrauchtmodule - sowie
  • den Hinweis 2018/24 – Ersetzen von PV-Anlagen an demselben Standort (§ 38b Abs. 2 Satz 1 EEG 2017)

Wenn Sie Zweifel haben, wie Ihre konkrete Konstellation zu bewerten ist, können Sie uns hier eine Anfrage stellen und/oder können wir Ihren Fall verbindlich in einem unserer Einzelfallverfahren klären.