Die Bundesnetzagentur hat am 31. März 2021 ihren Hinweis 2021/2 zur kaufmännisch-bilanziellen Einspeisung veröffentlicht.
Der Hinweis gibt das Grundverständnis der Bundesnetzagentur zur kaufmännisch-bilanziellen Einspeisung wieder und erläutert darüber hinaus
- die Bilanzierung und Abrechnung von Netzeinspeisung und Netzentnahme,
- die Nutzung einer kaufmännisch-bilanziellen Einspeisung im Rahmen des EEG und KWKG,
- den Umfang der kaufmännisch-bilanziellen Einspeisung am Beispiel von Förderansprüchen nach EEG und KWKG
Zum Hinweis zur kaufmännisch-bilanziellen Einspeisung.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der BNetzA.