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Abgeschlossene Verfahren

Unsere abgeschlossenen Verfahren veröffentlichen wir wie folgt:

Verfahrensart Veröffentlichung
Einigungen nie - aus Vertraulichkeitsgründen
Schiedssprüche nur in anonymisierter Form, wenn Beteiligte zustimmen
Voten in anonymisierter Form
Stellungnahmen bei Eignung in anonymisierter Form
Hinweise uneingeschränkt
Empfehlungen uneingeschränkt

Eine Übersicht unserer Verfahrensergebnisse vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2018 finden Sie in unserer Broschüre Verfahrensergebnisse unter Publikationen.

Auf Wunsch senden wir Ihnen die Broschüre Verfahrensergebnisse auch gerne in gedruckter Form zu. Bitte senden Sie uns dazu eine kurze E-Mail mit dem Betreff "Broschüre Verfahrensergebnisse" unter Angabe Ihrer Anschrift an: post[at]clearingstelle-eeg-kwkg.de

Angezeigt werden Ergebnisse 126 - 150 von 310 gesamt (Seite 6 von 13).
Votum 2015/33 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2015/33

In dem Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin verpflichtet ist, für ihre KWK-Anlage eine Einrichtung zur Abrufung der Ist-Einspeisung und zur Reduzierung der Einspeiseleistung im Sinne des § 6 Abs. 1 EEG 2012 vorzuhalten und ob der Anspruch der Anlagenbetreiberin auf Zuschlagszahlung nach § 4 Abs. 3a KWKG für den in ihrer KWK-Anlage erzeugten und selbst verbrauchten KWK-Strom entfällt, solange die Anlagenbetreiberin keine Einrichtungen im Sinne der ersten Verfahrensfrage vorhält (im Ergebnis: verneint).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2015/23 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2015/23
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 3

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob das vom Anspruchsteller betriebene Container-BHKW eine rechtlich eigenständige Anlage i. S. v. § 3 Nr. 1 EEG 2009 ist (im Ergebnis bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2015/22 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2015/22
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Installationen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf mehreren Gebäuden auf mehreren Flurstücken angebracht sind, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gem. § 19 Abs.1 EEG 2009 gelten (im Ergebnis teilweise verneint).

Die Parteien haben in dieser Sache einen Vergleichsvorschlag der Clearingstelle EEG angenommen.

Votum 2015/21 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2015/21
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gem. § 19 Abs. 1 EEG 2009 gelten (im Ergebnis bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2015/13 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2015/13
Gesetzesbezug: EEG 2012 § 3

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, wann die Fotovoltaikinstallation des Anlagenbetreibers gemäß § 3 Nr. 5 EEG 2012 in Betrieb genommen wurde. Klärungsbedürftig war insbesondere, ob die feste Installation des Wechselrichters nachgewiesen worden ist.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2015/16
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2015/16

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Installationen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf zwei Gebäuden auf demselben Flurstück angebracht sind, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gem. § 19 Abs.1 EEG 2009 gelten (im Ergebnis bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Empfehlung 2014/31 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2014/31
Gesetzesbezug: EEG 2014 § 61

Die Clearingstelle EEG hat am 2. Juni 2015 die Empfehlung zu dem Thema „Einzelfragen zur Anwendung des § 61 EEG 2014 bei Anlagen i.S.d. EEG“ beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss und die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.

Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente.

Votum 2013/23
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/23

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Vergütungsanspruch der Anspruchstellerin für den Strom aus ihren BHKW auf der Grundlage berechnet wird, dass es sich bei dem BHKW bei den Biogas-Fermentern (sog. Vor-Ort-Anlage) sowie den zwei weiter entfernten BHKW um drei eigenständige Anlagen im Sinne des § 3 Nr. 1 EEG 2009 handelt und ob diese zum Zwecke der Vergütungsermittlung gem. § 19 Abs. 1 EEG 2009 zusammengefasst werden (im Ergebnis teils verneint).

Leitsätze der Clearingstelle EEG:

  1. In Fällen, in denen nicht schon anhand äußerer Merkmale eindeutig festgestellt werden kann, ob sich eine „Vor-Ort-“Anlage und ein abgesetztes BHKW am selben oder an unterschiedlichen (Betriebs-)Standorten befinden (vgl. hierzu die Empfehlung 2012/19, dort Rn. 57 f.), ist dies wertend zu ermitteln (Rn. 39).
  2. Die in der Empfehlung 2012/19 als Rat zur Praxis entwickelten Indizien für ein von der „Vor-Ort-“Anlage rechtlich selbständiges Satelliten-BHKW können auch zur Beantwortung der Frage herangezogen werden, ob ein BHKW, das zu einem rechtlich selbständigen Satelliten-BHKW hinzugebaut wird, eine Erweiterung dieser Satellitenanlage oder eine rechtlich unabhängige dritte Anlage darstellt (Rn. 67).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Empfehlung 2014/27
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2014/27

Die Clearingstelle EEG hat am 30. April 2015 die Empfehlung zu dem Thema „Zulassung der Anlage nach Bundesrecht“ beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss und die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.

Nach Ablauf der Stellungnahmefrist ist die Stellungnahme des Deutschen Bauernverbands e.V. eingegangen.

Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente.

Votum 2015/6 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2015/6
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf zwei Gebäuden auf teilweise unterschiedlichen Flurstücken belegen sind, gem. § 19 Abs. 1 EEG 2009 zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gelten (im Ergebnis zum Teil verneint).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2014/43 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2014/43
Gesetzesbezug: EEG 2012 § 3

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, wann die Fotovoltaikinstallation des Anlagenbetreibers gemäß § 3 Nr. 5 EEG 2012 in Betrieb genommen worden ist. Klärungsbedürftig war insbesondere, ob für den Nachweis der Inbetriebnahme ein Lichtbild erforderlich ist.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2015/11 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2015/11

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob das von der Anlagenbetreiberin vorgeschlagene Gesamt-Messkonzept für den geplanten Zubau von PV-Modulen mit einer Leistung von insgesamt 499 kWp zu der bestehenden PV-Installation mit einer Leistung von 211 kWp den Anforderungen an die Messeinrichtungen gemäß §§ 13 Abs. 1, 33 Abs. 4 EEG 2012 und §§ 16 Abs. 1, 61 Abs. 7 EEG 2014 genügt (im Ergebnis bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2014/40 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2014/40

In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, wo der richtige Netzverknüpfungspunkt gemäß § 5 Abs. 1 EEG 2012 für die PV-Installation des Anlagenbetreibers mit einer installierten Leistung von 26,56 kWp ist und ob der Anlagenbetreiber von dem Netzbetreiber gemäß § 5 Abs. 4 i.V.m. § 9 Abs. 1 EEG 2012 verlangen kann, dass dieser sein Netz zwecks Anschlusses der PV-Installation des Anlagenbetreibers und zwecks Abnahme des gesamten aus dieser Anlage angebotenen Stroms ausbaut. (im Ergebnis: verneint).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2015/9 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2015/9
Gesetzesbezug: EEG 2012 § 3

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Fotovoltaikinstallation der Anlagenbetreiberin am 28. März 2013 gemäß § 3 Nr. 5 EEG 2012 in Betrieb genommen worden ist (im Ergebnis bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2015/5 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2015/5
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf zwei aneinandergrenzenden Flurstücken gelegenen Gebäuden angebracht sind, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage i.S.d. § 19 Abs. 1 EEG 2009 gelten (im Ergebnis verneint).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2015/10 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2015/10
Gesetzesbezug: EEG 2012 §§ 5, 7, 13

Im vorliegenden Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt, welches der richtige Verknüpfungspunkt gemäß § 5 Abs. 1 EEG 2012 für den Anschluss der PV-Installation des Anlagenbetreibers mit einer installierten Leistung von 62 kWp an das Netz des Netzbetreibers ist und welche Kosten, die dem Anlagenbetreiber im Zusammenhang mit dem Anschluss seiner PV-Installation an das Netz des Netzbetreibers entstanden sind, nach § 13 Abs. 1 EEG 2012 der Anlagenbetreiber zu tragen hat.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2015/3 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2015/3

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiberin für den Strom, der in ihrer PV-Freiflächenanlage erzeugt wird, ein Vergütungsanspruch nach § 32 Abs. 2 EEG 2012 in der bis zum 31. März 2012 geltenden Fassung zusteht (im Ergebnis bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2014/22 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2014/22
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die vom Anlagenbetreiber auf zwei Flurstücken betriebenen Fotovoltaikanlagen auf drei verschiedenen, alleinstehenden Gebäuden zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung als eine Anlage i.S.d. § 19 Abs. 1 EEG 2009 gelten (im Ergebnis teilweise bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2014/28 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2014/28

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob für die Photovoltaikanlagen des Anlagenbetreibers die Voraussetzungen eines qualifizierten Netzanschlussbegehrens gemäß § 66 Abs. 18 Satz 2 EEG 2012 erfüllt sind (im Ergebnis bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2014/17 – Clearingstelle EEG

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf die erhöhte Vergütung gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 3 Satz 3 i.V.m. Anlage 3 EEG 2009 für den in der Biomasseanlage mit einer installierten Leistung von 400 kW erzeugten und seit dem 1. Januar 2009 bis einschließlich 31. Dezember 2010 in das Netz des Netzbetreibers eingespeisten Strom hat und insbesondere, ob es für den Nachweis gemäß Anlage 3 Nr.II.2 EEG 2009 genügt, wenn der Anlagenbetreiber für das Jahr 2009 und für das Jahr 2010 jeweils ein Umweltgutachten vom 24. Februar 2012 an den Netzbetreiber übermittelt (im Ergebnis bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

 

 

Votum 2014/21 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2014/21

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber gemäß § 33 Abs. 1 EEG 2009 Anspruch auf Vergütung des in seiner Fotovoltaikinstallation erzeugten Stroms gehabt hätte, wenn dieser in das Netz des Netzbetreibers eingespeist worden wäre und insbesondere, ob die Module ausschließlich an oder auf einem Gebäude im Sinne des § 33 Abs. 3 EEG 2009 angebracht waren (im Ergebnis verneint).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2014/42 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2014/42
Gesetzesbezug: EEG 2012 § 30, BauGB/ROG

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf den sog. Repowering-Bonus gemäß § 30 Abs. 1 EEG 2012 hat, wenn der Schaft der repowerten Anlage als Mobilfunkmast umgewidmet wird.

Da der Anlagenturm auf Grund der örtlichen und funknetztechnischen Gegebenheiten in diesem konkreten Fall auch nach einem Abbau als Mobilfunkmast (teilweise) wiedererrichtet worden wäre und dies auch der planerischen Entscheidung der Standortgemeinde entsprach, besteht zur Vermeidung unsinniger Kosten hier der Anspruch auf den Repowering-Bonus, ohne dass der Schaft tatsächlich demontiert und wiedererrichtet wurde.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2014/30 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2014/30

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber einen Anspruch darauf hat, dass der Strom aus Modulen, welche die derzeit installierten Module in Zukunft ersetzen sollen, zu den im Jahr 2007 gültigen Mindestvergütungssätzen vergütet wird und bejahendenfalls, bis zu welcher installierten Leistung der Anspruch besteht (im Ergebnis bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2014/29 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2014/29

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, wann die auf dem Gebäude belegenen PV-Anlagen des Anlagenbetreibers in Betrieb genommen worden sind.

Leitsätze der Clearingstelle EEG:

  1. § 3 Nr. 5 EEG 2012 in der seit dem 1. April 2012 geltenden Fassung erfordert für eine rechtswirksame Inbetriebnahme weder den Netzanschluss noch das Setzen der notwendigen Messeinrichtungen.
  2. Verstoßen Anlagenbetreiberinnen oder -betreiber bei der Herstellung des Netzanschlusses gegen § 7 Abs. 2 EEG 2012 i.V.m. § 49 EnWG i.V.m. den allgemein anerkannten Regeln der Technik, so richten sich die Rechtsfolgen nach diesen Normen. Die Bestimmung des Inbetriebnahmezeitpunktes ist vom Netzanschluss unabhängig und dient nicht dazu, derartige Verstöße zu unterbinden oder zu ahnden.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2014/23 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2014/23
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob Fotovoltaikanlagen, die auf zwei alleinstehenden Gebäuden auf je unterschiedlichen Flurstücken angebracht wurden, zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gemäß § 19 Abs. 1 EEG 2009 gelten (im Ergebnis bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zugewährleisten.

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