Die Clearingstelle EEG|KWKG pflegt ihre eigene Arbeitsausgabe des
Der Aufsatz stellt das Geschäftsmodell "Business Process Outsourcing" (BPO) vor, welches sowohl für grundzuständige als auch wettbewerbliche Messstellenbetreiber eine Alternative zum eigenen Gateway-betrieb sei. Insbesondere benötige es weder teure Systeme und Strukturen, Personal noch eigene Sicherheitszertifikate. Da es sich bei den Smart-Meter-Gateway-Administration-Prozessen hauptsächlich um Routineaufgaben handele, seien diese prädestiniert für ein BPO.
Dritte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung und der Mess- und Eichverordnung.
Änderungen:
- Vereinheitlichung der Eichfristen von Wärme-, Kalt- und Warmwasserzählern auf sechs Jahre,
- Verwendungsausnahme für Abgasmessgeräte,
- Ausnahme zum Rechnen mit Messwerten im Energiebereich.
Gang des Rechtsetzungsverfahrens:
Der Autor berichtet über die vier Smart Meter Gateways, die mittlerweile ihre Zertifizierung durch das BSI erhalten haben. Der Autor erläutert, welche Verbrauchsgruppen als erstes mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden sollen - grundzuständige Messstellenbetreiber müssten dabei diskriminierungsfrei anbieten.
Der Autor schreibt über die ZVEI Metering Days in Fulda und einem möglichen bevorstehenden Voll-Rollout. Den verpflichtenden Einsatz intelligenter Messsysteme halte man bei der Eon Metering GmbH für den richtigen Schritt, weshalb man auch eigene Zähler entwickelte. Durch insbesondere Energieeffizienz-Dienstleistungen, Submetering, vorausschauende Wartung, die Identifikation von Verbrauchsdaten einzelner Geräte und Anlagen sowie E-Health-Dienstleistungen sehe man wirklichen Mehrwert.
Fristeinhaltung beim Austausch einer Messeinrichtung durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber
Sachverhalt: Zu der Frage, ob der Netzbetreiber als grundzuständiger Messstellenbetreiber bei einem geplanten Austausch einer konventionellen Messeinrichtung gegen eine moderne Messeinrichtung im Sinne des § 2 Nr. 15
Die Clearingstelle hat am 26. September 2019 die Empfehlung zu dem Thema „Anwendungsfragen des MsbG (Teil 3)” beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Verlängerungsbeschluss und die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.
In dem Verfahren wird geklärt:
Die Autorin gibt einen Überblick über die Gestaltungsmöglichkeiten von Messstellenverträgen. Dabei geht sie zunächst auf die Rechtslage vor der Einführung des Messstellenbetriebsgesetzes ein und stellt anschließend die Rechtslage seit der Einführung des Gesetzes vor. Dabei geht sie sowohl auf die möglichen Parteien von Messstellenverträgen als auch auf die gesetzlichen Mindestinhalte derselben und die verschiedenen vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten hierfür ein.
Im Beitrag werden der Hinweis 2017/6 zu Genehmigungen von Übergangs-Windenergieanlagen im EEG 2017 sowie zwei Empfehlungsverfahren zu Anwendungsfragen des Messstellenbetriebsgesetzes (
Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (Messstellenbetriebsgesetz – MsbG) vom 29.
Durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) wird das MessEG überarbeitet.
Im Anhang finden Sie die veröffentlichten Dokumente des Gesetzgebungsverfahrens. Die Anhänge aktualisieren bzw. ergänzen wir regelmäßig.
Gang des Gesetzgebungsverfahrens: