Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (Messstellenbetriebsgesetz – MsbG) vom 29. August 2016 (BGBl. I S. 2034), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) vom 22. Mai 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 133).
Aktuelle Fassungen des MsbG:
- Als fortlaufend aktualisierte Arbeitsausgabe der Clearingstelle EEG|KWKG mit dokumentinterner und externer Verlinkung,
- sobald verfügbar unten im Anhang als Dokument aus dem Internetangebot des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sowie der juris GmbH.
Urfassung und Änderungen des MsbG:
8. Änderung |
Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende |
7. Änderung |
Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor |
6. Änderung |
Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung |
5. Änderung |
Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht |
4. Änderung |
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften |
3. Änderung: |
Zweites Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU - 2. DSAnpUG-EU) |
2. Änderung: |
Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus |
1. Änderung: |
Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung |
Urfassung: |
Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende |