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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-24-174
Aktenzeichen: BK6-24-174

Durch die Verabschiedung des Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende wurde das das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) umfassend novelliert. Die damit erforderlichen Anpassungen, wurden bereits im Lieferantenwechsel 24 (Az.: BK6-22-024) umgesetzt.

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Die Clearingstelle EEG|KWKG pflegt ihre eigene Arbeitsausgabe des

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Aufsatz

Der Artikel befasst sich mit Systemen die den Datenaustausch vom Gateway-Administration-System zum Enterprise-Resource-Planning-System (ERP-System) erleichtern sollen. Vorgestellt werden die teilautomatisierte Webfrontend Lösung und die vollautomatisierte Systemintegration. Weiterhin wird der Prozess zur Anbindung einer solcher Lösung in ein Projekt aufgegliedert.

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Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: MessEV

Dritte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung und der Mess- und Eichverordnung.

Änderungen:

  • Vereinheitlichung der Eichfristen von Wärme-, Kalt- und Warmwasserzählern auf sechs Jahre,
  • Verwendungsausnahme für Abgasmessgeräte,
  • Ausnahme zum Rechnen mit Messwerten im Energiebereich.

Gang des Rechtsetzungsverfahrens:

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Aufsatz

Die Autoren behandeln in ihrer dreiteiligen Artikelreihe Fragen der Praxis zum Mess- und Eichrecht in Industrie und Gewerbe. Der dritte Teil wirft ein Licht auf ausgewählte Praxisprobleme. Unter der Überschrift "Genauigkeitsklassen von Messwandlern" behandeln die Autoren die Frage, welche Genauigkeitsklasse in einem konkreten Anwendungsszenario verbaut werden müsse, insbesondere angesichts der Vermutung des § 7 Abs.1 MessEG und der Anforderungen des § 6 Abs. 2 MessEG.

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Rechtsprechung

Leitsatz: Die Zuständigkeit für die Überwachung der Vorgaben zur buchhalterischen Entflechtung des grundzuständigen modernen Messstellenbetriebs gemäß § 3 Abs. 4 S. 2

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Rechtsprechung– 3 Kart 885/19
Aktenzeichen: 3 Kart 885/19

Leitsatz: Den grundzuständigen Messstellenbetreiber i.S.d. § 2 S. 1 Nr. 4

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Aufsatz
Gesetzesbezug: MsbG

Die Autoren befassen sich mit der in § 30 MsbG vorgesehenen Möglichkeit des Bundesamtes für Sicherheit und Informationstechnik, die technische Möglichkeit des Einbaus intelligenter Messsysteme per Allgemeinverfügung festzustellen.

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Empfehlung 2018/33– Clearingstelle EEG|KWKG

Die Clearingstelle hat am 26. September 2019 die Empfehlung zu dem Thema „Anwendungsfragen des MsbG (Teil 3)” beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Verlängerungsbeschluss und die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.

In dem Verfahren wird geklärt:

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Aufsatz

Die Autoren geben in Ihrem Artikel einen Überblick über die Bedeutung und Entwicklung intelligenter Messsysteme (Smart Meter) und ordnen diese in den aktuellen Rechtsrahmen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) ein. Sie schätzen die Verhältnismäßigkeit der neuen Anforderungen zum gewonnen Nutzen und die Auswirkungen auf Unternehmen in der Branche ein. 

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Aufsatz
Gesetzesbezug: MsbG

Der Autor geht auf die komplexitätsbedingte Verzögerung der Einführung von intelligenten Stromzählern (Smart Meter) im Rahmen der Digitalisierung der Energiewende ein und erläutert in diesem Zusammenhang die Rollen der beteiligten Behörden beim Einführungsprozess.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-16-200 BK7-16-142  
Aktenzeichen: BK6-16-200 BK7-16-142  
Gesetzesbezug: MsbG, EnWG 2011, MessZV
 

Die Beschlusskammern 6 und 7 der Bundesnetzagentur haben am 20. Dezember 2016 im Verfahren BK6-16-200 bzw.

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (Messstellenbetriebsgesetz – MsbG) vom 29.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-11-150
Aktenzeichen: BK6-11-150

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BK6) hat am 28.

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Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: MessEG

Durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) wird das MessEG überarbeitet.

Im Anhang finden Sie die veröffentlichten Dokumente des Gesetzgebungsverfahrens. Die Anhänge aktualisieren bzw. ergänzen wir regelmäßig.

Gang des Gesetzgebungsverfahrens:

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