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Pflicht zur Aufstellung eines Tätigkeitsabschlusses für den modernen Messstellenbetrieb

Leitsatz: Den grundzuständigen Messstellenbetreiber i.S.d. § 2 S. 1 Nr. 4 MsbG trifft eine Rechtspflicht zur Erstellung und Testierung eines gesonderten Tätigkeitsabschlusses für den modernen Messstellenbetrieb aus § 3 Abs. 4 S. 2 Hs. 2 MsbG i.V.m. § 6b Abs. 3 S. 6 EnWG.

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

3 Kart 885/19