Das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes vom 15. Juli 2024 wurde am 16. Juli 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 17. Juli 2024 in Kraft.
Artikel 1 des Gesetzes ändert das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG).
Nachfolgend gelangen Sie zu den Gesetzgebungsmaterialien des Gesetzes.
In der Studie zur Energieversorgung 2023 werden Kennzahlen des Energieverbrauchs und der Energieversorgung aus dem Jahr 2023 vorgestellt. Weiter werden die Bereiche Stromwirtschaft, Gaswirtschaft, Fernwärmeversorgung, Wasserstoffwirtschaft, Entwicklung der CO2-Emissionen und die Strom- und Gaspreise der Haushalte betrachtet. Ein weiterer Aspekt sind die Entwicklungen im Raumwärmemarkt in Bezug auf bauen, wohnen und heizen.
Zusammenfassend werden die nachfolgenden Punkte zur Beschreibung des Energiejahrs 2023 genannt:
Mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) wurden die nationalen Klimaziele festgelegt und die gesetzlichen Rahmen geschaffen, um das Erreichen der Treibhausgasneutralität in Deutschland bis zum Jahr 2045 sicherzustellen. Bereits für das Jahr 2030 sieht das KSG das Zwischenziel einer Treibhausgasminderung von insgesamt 65 % gegenüber dem Jahr 1990 vor und setzt hierzu jährlich zulässige Emissionsmengen bis zum Jahr 2030 für die jeweiligen Sektoren fest.
Zur Erreichung der nationalen und europäischen Klimaschutzziele ist die Energiewende im Bereich der Stromversorgung von zentraler Bedeutung. Diese verfolgt das Ziel einer grundlegenden Umstellung der Energieversorgung in Deutschland auf erneuerbare Energien und mehr Energieeffizienz.
Mit dem Ziel der Umsetzung der in der Agenda 2030 enthaltenen globalen Nachhaltigkeitsziele in Deutschland hat die Bundesregierung im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) sechs Transformationsbereiche definiert, welche von besonderer Relevanz sind. In der DNS werden die Maßnahmen Deutschlands zur Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele dargelegt. Anhand von einzelnen Indikatoren und den bereichsspezifischen Zielen wird der Stand der nachhaltigen Entwicklung abgebildet und eine Grundlage für die Weiterentwicklung der DNS geschaffen.
Mit dem Beschluss des Klimaschutzprogramms 2023 durch das Bundeskabinett am 4. Oktober 2023 möchte Deutschland den Klimaschutzzielen bis 2030 einen großen Schritt näher kommen. Übergeordnetes Ziel ist es, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 65 Prozent gegenüber 1990 zu verringern. Folglich liegt der Fokus auf der Dekarbonisierung in allen Sektoren der Volkswirtschaft. Durch die im vorliegenden Klimaschutzprogramm 2023 enthaltenen Maßnahmen kann die bestehende Klimaschutzlücke um bis zu 80 Prozent geschlossen werden. Dies bestätigte auch der Expertenrat für Klimafragen.
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes- Klimaschutzgesetzes - Rechtsetzungsverfahren
Der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes beinhaltet verschiedene Maßnahmen, sodass die nationalen Klimaschutzziele eingehalten und die europäischen Zielvorgaben erfüllt werden können. Dabei ist dieses Gesetz ein Teil des Klimaschutzprogramms, welches das Ziel verfolgt bis 2030 die Klimagas-Emissionen um 65 Prozent zu senken.
Der Aufsatz untersucht neue Funktionen im Hinblick auf die Stärkung des ländlichen Raums sowie der kommunalen Energiewende mit Hilfe der Agri-Photovoltaik. Der Autor thematisiert den Stand der Forschung, ergänzt mit einem Blick auf die Wertschöpfung, die Stärkung des Artenschutzes und des ländlichen Raums.
Die Autorin und der Autor beleuchten die Schwierigkeiten des Energieangebotes aus erneuerbaren Quellen und die Nachfrage an elektrischer Last der Verbraucher. Sogenannte Wärmespeicherkraftwerke könnten diese Dunkelflauten (Versorgungslücken) mit bis zu 100 % aus erneuerbarer Primärenergien überbrücken. Weiterhin böten sie für z.B. Elektrolyseure oder Wärmepumpen eine wirtschaftliche und energieeffiziente Grundlast aus erneuerbaren Energien.
Der vorliegende Artikel beleuchtet die Wirtschaftlichkeit von sogenannten „Bioenergiedörfern“, welche ihre Wärme- und Elektrizitätsversorgung teilweise oder ganz durch Biomasseanlagen erhalten. Weiterhin wird ein alternatives Konzept zur Wärmeerzeugung für kommende „Bioenergiedörfer“ vorgestellt. Ein wichtiger Aspekt sei es, die aktuelle Förderung zu stabilisieren und die Gesetzgebungen anzupassen, um so mehr Anreize für die Wärmewende zu bieten.
Der Autor widmet sich den sogenannten netzbildenden Wechselrichtern und deren Rolle im zukünftigen Stromnetz. Zurzeit würden Synchrongeneratoren aus Großkraftwerken das Netz stabilisieren. Diese sollen mit dem Ausbau von erneuerbaren Energien durch Wechselrichter, die das Netz tragen und nicht davon abhängig sind, abgelöst werden.
Der Aufsatz erläutert die Studie vom Fraunhofer-Institut für solare Energiesysteme (ISE) – Heizungstechnologien im Gebäude: Ein Beitrag zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit und Klimawirksamkeit – zur Wirtschaftlichkeit von Wärmepumpen und bringt die Betrachtung für Einfamilienhäuser in den Vordergrund. Im Neubau sei die Wärmepumpe wegen ihrer geringen Betriebskosten schon standardmäßig verbaut, im Altbau oder teilsanierten Altbau könne es noch zu höheren Investitionskosten kommen.
Der Autor erläutert in diesem Aufsatz sogenannte Speicherkraftwerke, die eine Weiterentwicklung für neue und bestehende BHKW-Anlagen darstellen sollen. Durch einen Speicher, der für eine Anlage mit 5-fach so großer Leistung ausgelegt sei, soll eine hohe Flexibilität vom Energieangebot ermöglicht werden. Zudem werden weitere Grade und Methoden eine BHKW-Anlage zu flexibilisieren vorgestellt.
Dieser Aufsatz befasst sich mit dem steigenden Wasserstoffbedarf für die Energiewende in Deutschland und der Aussicht, Wasserstoff durch Windenergieanlagen auf See zu erzeugen. Die Herstellung auf See sei noch in der Planungsphase, wird jedoch unter anderem durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) stark gefördert. Ein wichtiger Punkt der Forschung sei der Transport von grünem Wasserstoff, welcher durch verschiedene Möglichkeiten wie Pipelines oder Transportschiffe realisiert werden könnte.
Dieser Aufsatz wirft einen Blick auf den immer steigenden Bedarf von Energiespeicher für PV-Anlagen. Mit abnehmender EEG-Vergütung sollen immer mehr Anlagenbetreiberinnen auf Eigenverbrauch umsteigen. Bei diesem Umstieg könne ein Speicher den Eigenverbrauch enorm erhöhen, die Netzbelastung senken und die Wirtschaftlichkeit erhöhen.
Der Aufsatz beleuchtet mögliche Auswirkungen des Engpassmanagementsystem Redispatch 2.0 auf KWK-Anlagen. Zurzeit fände keine Unterscheidung zwischen erneuerbaren Energien im Redispatch 2.0 statt. So könnte es dazu kommen, dass KWK-Anlagen abgeschaltet werden und man dann das Wärmenetz mit fossilen Energieträgern beheizen und überschüssiges Biogas abbrennen müsste.
Der Autor befasst sich mit dem Ausbau von Windparks inklusive innovativer Projekte, die Windenergie mit Batteriespeicher und Wasserstofferzeugung kombinieren. Windparks sollen besonders durch die Förderung von Stromvermarktungskonzepten sowie der wirtschaftlichen Beteiligung von Bürgern profitiert haben. Viele Projekte mussten pandemiebedingt verschoben werden, jedoch lösten viele Genehmigungsbehörden Staus bei den Verfahren auf.
Die vorliegende Studie des Bundesverbandes Erneuerbare Energien e.V. stellt ein neues Strommarktdesign vor, welches die Wirtschaftlichkeit der Erneuerbaren Energien (EE) sowie deren benötigte Flexibilitäten sicherstelle.
Die Autorin beleuchtet die aktuelle Situation von KWK-Anlagen und deren zukünftige Rolle in der Energieversorgung. Einige hochflexible Anlagen, die ihre Leistung stark an den Netzbedarf anpassen, könnten bereits heute ihre Wirtschaftlichkeit unter Beweis stellen. Weiterhin sollen innovative KWK-Anlagen einen großen Teil der Wärmewende in Deutschland werden.
Die vorliegende Studie der Stiftung Umweltenergierecht untersucht im Auftrag der Koordinierungsstelle des Akademienprojekts „Energiesysteme der Zukunft“ (ESYS) den rechtlichen Rahmen für Erzeugung, Transport und Nutzung von Wasserstoff.
In der gemeinsamen Studie der Stiftungen Klimaneutralität, Agora Energiewende und Agora Verkehrswende werden 50 politische Maßnahmen definiert, die in der nächsten Legislaturperiode ergriffen werden sollten, um das Ziel, den CO2-Ausstoß bis 2030 um 65% zu verringern, erreichen zu können. Es werden insgesamt 50 Maßnahmen für 5 Schlüsselsektoren, sowie einige sektorenübergreifende Maßnahmen vorgeschlagen:
Die Autorin befasst sich mit dem Trendphänomen der Hybridkraftwerke, d.h. Kombiprojekten aus Wind- und Solarkraft und Speichern.
Vor allem als autarke Insellösungen hätten Hybridkraftwerke große Vorteile. Allerdings würden sie bei Vorliegen einer guten Netzinfrastruktur weniger Sinn ergeben, was auf dem Festland fast überall der Fall sei. Denn dort müsste jeweils abgeregelt werden, wenn die Sonne scheint und der Wind weht. Auch das Argument der effizienten Flächennutzung sei nicht notwendigerweise überzeugend, weil man netto keinen Platz spare.
Im vorliegenden rechtlichen Gutachten, das von der Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held im Auftrag der Stiftung Klimaneutralität erstellt wurde, wird geprüft, welche rechtlichen Maßnahmen ergriffen werden müssen, um das Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 zu erreichen. Zentral sei die gesetzliche Festlegung des Klimaneutralitätsdatums. Die entscheidende Rolle spiele dabei der möglichst lange zeitliche Abstand zwischen der Zielfestlegung und Zielerreichung.
Die Studie „100% Erneuerbare Energien für Deutschland bis 2030 – Klimaschutz - Versorgungssicherheit - Wirtschaftlichkeit“ der Energy Watch Group (EGW) befasst sich mit dem Energiesystem der Zukunft in Deutschland.
Die Autorinnen und Autoren gehen dabei von der Einhaltung des 1,5 °C-Ziels aus und untersuchen drei Szenarien:
Der von drei Fraunhofer-Instituten vorgelegte "Wasserstoff-Masterplan für Ostdeutschland" untersucht die Bereitschaft neuer Bundesländer die Wasserstoffwirtschaft hochzufahren. Laut den Forschern habe Ostdeutschland die besten Voraussetzungen für den Ausbau einer solchen Wirtschaft. Es habe das große Potenzial der erneuerbaren Energien, dessen Verhältnis zum heutigen Stromverbrauch in allen Bundesländern ein Vielfaches betrage. Außerdem sei auch das gute unternehmerische Fundament vorhanden, das sich komplementär ergänzt.