Der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes beinhaltet verschiedene Maßnahmen, sodass die nationalen Klimaschutzziele eingehalten und die europäischen Zielvorgaben erfüllt werden können. Dabei ist dieses Gesetz ein Teil des Klimaschutzprogramms, welches das Ziel verfolgt bis 2030 die Klimagas-Emissionen um 65 Prozent zu senken.
In dem neuen Klimaschutzgesetz werden die bestehenden nationalen Klimaschutzziele bekräftigt, wobei die Prognose der zukünftigen Emissionsentwicklung und die Jahresemissionsgesamtmengen künftig die zentralen Steuerungsgrößen darstellen. So soll der Klimaschutz vorausschauender, flexibler und folglich effizienter werden. Der Entwurf sieht eine deutliche Stärkung der Rolle des Expertenrats für Klimafragen vor und schreibt der Bundesregierung bei der Einhaltung der Vorgaben eine stärkere Gesamtverantwortung zu. Die Jahresemissionsmengen der Sektoren bleiben bestehen.
Gang des Gesetzgebungsverfahrens:
- 13.06.2023: Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
- 18.08.2023: erster Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 384/23)
- 11.09.2023: zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 20/8290)
- 18.09.2023: Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs. 384/1/23)
- 29.09.2023: Stellungnahme des Bundesrates (BR-Drs. 384/23(B))
- 24.04.2024: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz und Energie (BT-Drs. 20/11183)
- 26.04.2024: Gesetzesbeschluss des Bundestages (BR-Drs. 199/24)
- 26.04.2024: Beschluss des Bundestages (BR-Drs. zu 199/24)
- 03.05.2024: Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs. 199/1/24)
- 17.05.2024: Beschluss des Bundesrates (BR-Drs. 199/24(B))
- 16.07.2024: Verkündung im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2024 I Nr. 235)
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