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Solarpaket I (Änderung EEG 2023 u.a.) - Rechtsetzungsverfahren

Der Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung (Solarpaket I) verfolgt das Ziel, Hemmnisse beim Ausbau der Solarenergie zu beseitigen und so die Ausbau-Dynamik weiter zu steigern. Durch den Entwurf sollen die Zielsetzungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) der Photovoltaik-Strategie umgesetzt werden. Um einen Teil der im ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 20/8657) vorgesehenen Maßnahmen vorab beschließen zu können, haben die Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP am 8. Dezember 2023 eine Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag veröffentlicht. Der sog. Vorläufer des Gesetzes unter der Bezeichnung: „Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Vermeidung kurzfristig auftretender wirtschaftlicher Härten für den Ausbau der erneuerbaren Energien“, konnte somit vom ursprünglichen Gesetzentwurf „abgekoppelt“, bereits Anfang 2024 in Kraft treten.

Der Entwurf sieht unter anderem vor:

  • Die Flexibilisierung der Direktvermarktungspflicht durch die Einführung der unentgeltlichen Abnahme als neue Vergütungsform,
  • die Vereinfachung der Anlagenzusammenfassung für PV-Dachanlagen, insb. durch eine Sonderausnahme für Balkon-Kraftwerke,
  • Regelungen zur Beschleunigung von Netzanschlüssen,
  • die Entschärfung von Pönalen bei technischen Defekten von Anlagenteilen,
  • das Repowering von PV-Dachanlagen sowie
  • weitere Vereinfachungen für Balkon-Kraftwerke.

Der Gesetzesentwurf novelliert die folgenden Gesetze:

Gang des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung (Solarpaket I):

  • 27. Juni 2023 - Referentenentwurf des BMWK
  • bis 5. Juli 2023 - Länder- und Verbändeanhörung
  • 18. August 2023 - Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 383/23)
  • 18. September 2023 - Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs. 383/1/23)
  • 29. September 2023 - Stellungnahme des Bundesrates (BR-Drs. 383/23(B))
  • 9. Oktober 2023 - Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 20/8657)
  • 15. April 2024 - Änderungsantrag der Fraktionen (BT-Ausschuss-Drs. 20(25)593)
  • 24. April 2024 - Zweite Beschlussempfehlung und Zweiter Bericht des Ausschusses für Klimaschutz und Energie (BT-Drs. 20/11180)
  • 24. April 2024 - Bericht des Haushaltsausschusses (BT-Drs. 20/11181)
  • 26. April 2024 - Gesetzesbeschluss des Bundestages (BR-Drs. 193/24)
  • 26. April 2024 - Beschluss des Bundesrates (BR-Drs. 193/24 (B))

Gang des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Vermeidung kurzfristig auftretender wirtschaftlicher Härten für den Ausbau der erneuerbaren Energien (sog. Vorläufer des Gesetzes):

  • 8. Dezember 2023 - Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag (BT-Ausschuss-Drs. 20(25)534)
  • 13. Dezember 2023 - Erste Beschlussempfehlung und Erster Bericht des Ausschusses für Klimaschutz und Energie (BT-Drs. 20/9781)
  • 12. Januar 2024 - Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages (BR-Drs. 7/24)
  • 19. Januar 2024 - Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs. 7/1/24)
  • 1. Februar 2024 - Antrag der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt (BR-Drs. 7/2/24)
  • 2. Februar 2024 - Beschluss des Bundesrates (BR-Drs. 7/24 (Beschluss))
  • 8. Februar 2024 - Verkündung im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2024 I Nr. 33)

Hier gelangen Sie zum Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Vermeidung kurzfristig auftretender wirtschaftlicher Härten für den Ausbau der erneuerbaren Energien

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BMWK.

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Fundstelle (Regierungsentwurf)