Das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Vermeidung kurzfristig auftretender wirtschaftlicher Härten für den Ausbau der erneuerbaren Energien vom 5. Februar 2024 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 1 das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023). Das Gesetz wurde am 8. Februar 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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