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Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien (Änderung EEG 2012)

Durch das Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien vom 17. August 2012 in der am 23. August 2012 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1754) veröffentlichten Fassung (s. Anhang) wurde das EEG 2012 zum dritten Mal geändert. Dieses Gesetz tritt bis auf wenige Ausnahmen (die Änderungen in § 27a, b sowie § 37 Abs. 3, 4 EEG 2012 treten bereits rückwirkend zum 1. Januar 2012 in Kraft) rückwirkend zum 1. April 2012 in Kraft; es ändert das EEG 2012 erstmals inhaltlich und wird oft als PV-Novelle des EEG 2012 bezeichnet.

Nachfolgend gelangen Sie

Zusammenfassungen der wichtigsten Änderungen durch dieses Gesetz finden Sie als Antwort auf die Häufige Frage „Was ändert sich durch die sog. PV-Novelle des EEG 2012?“ sowie (auch mit weitere Informationen z.B. zu Vergütungssätzen) auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums.

Die konsolidierten Fassungen des EEG 2012 mit den rückwirkenden Änderungen zum 1. April und zum 1. Januar 2012 stellen wir Ihnen jeweils als Arbeitsausgabe der Clearingstelle EEG zur Verfügung.

Datum
Letzte Änderung/Fassung vom
Fundstelle (Gesetzblatt)

BGBl. I 2012 S. 1754

Fundstelle (online)