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Suche in Vergärung von Gülle

Angezeigt werden Ergebnisse 1 - 25 von 73 gesamt (Seite 1 von 3).
Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Für Bestandsanlagen, die ab August 2004 und bis Juli 2014 (d.h.

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Aufsatz

Die Autorin bespricht das Votum 2022/6-VI der Clearingstelle EEG|KWKG zur Bemessungsleistung bei Güllekleinanlagen.

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Votum 2022/27-IV– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob ein Anspruch auf die erhöhte Vergütung mit dem sogenannten Gülle-Bonus (wieder) besteht, seitdem die entsprechenden Voraussetzungen wieder durchgängig erfüllt, zwischenzeitlich aber für mehrere Monate nicht eingehalten wurden (im Ergebnis verneint).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

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Politisches Programm

Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, eine Nationale Biomassestrategie zu erarbeiten. Zweck der Biomassestrategie soll sein, mithilfe von Biomasse das Wirtschaftssystem zu transformieren, die Klimaschutz- und Biodiversitätsziele zu erreichen und die Energiewende voranzutreiben. Die begrenzte Verfügbarkeit der Ressource erfordert jedoch eine übergeordnete Lenkungsstrategie.

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Votum 2022/6-VI– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2022/6-VI

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären,

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Aufsatz
Gesetzesbezug: Europarecht

Der Aufsatz handelt von der Umsetzung der europäischen Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED II) in nationales Recht und den daraus folgenden Nachhaltigkeitsnachweis für Biomasse-Anlagen in Deutschland. Ein großes Problem sei die Treibhausgasemission der Biomasse-Anlagen, welche oft durch zu wenig Standardwerte für Substrate individuell hergeleitet werden müssten. Stellschrauben für die Treibhausgasemission seien die Güllegutschrift und die genaue Datenerfassung im Bereich des Anbaus.

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Aufsatz

Der Artikel widmet sich dem Ausbau von Kleinanlagen für Biogas in Senegal und Dakar. Das nationale Programm zum Ausbau von Biogas ermögliche vielen Bewohnern den Verzicht auf Propangas und biete weitere Vorteile, z.B. sauberere Ortschaften durch das Aufsammeln von Tierexkrementen, welche dann zur Herstellung von Biogas genutzt werden. Große Potenziale lägen auch noch in der systematischen Müllverwertung von Restaurant, Hotels und ähnlichen Betrieben.

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Aufsatz

Der Aufsatz befasst sich mit Biogasanlagen in Kroatien und deren Ausbaumöglichkeiten. Eine wichtige Rolle im Biogasausbau sei das hohe Potenzial des Substratanbaus. Viele Flächen würden durch gute Wetterbedingungen und fruchtbare Böden, hohe Erträge bieten. Auch die jährlich anfallende Gülle stelle ein noch nicht ausgelastete Biogasquelle bereit.

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Textfassung vom:

Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften

vom 14. Juli 2021 (BGBl. I S. 2860), inkraftgetreten am 20. Juli 2021

Die Verordnung ändert

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Gesetzentwurf

Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) einer Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 19.05.2021 (s. Anhang).

Durch den Verordnungsentwurf ändern sich

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Aufsatz

Die Autoren geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 39. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG, das am 11. März 2021 online als Liveübertragung stattgefunden hat. Thematisch drehte sich das Fachgespräch um die Änderungen für Solar- und Biomasseanlagen durch das EEG 2021.

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Aufsatz

Der Beitrag befasst sich mit den Änderungen für bestehende Biogasanlagen durch das EEG 2021. Grundsätzlich blieben dabei die Regelungen maßgeblich, die bereits vor Inkrafttreten des EEG 2021 für die entsprechende Anlage galten.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2021

Im Beitrag des Autors kommen vier Biogas-Anlagenbetreiber zu Wort, die vom Ende der EEG-Förderung betroffen sind. Sie haben ihre Anlagen (vorerst) stillgelegt, weil der Betrieb insbesondere von Kleinanlagen nicht mehr rentabel sei. Der Autor appelliert an den Gesetzgeber, die notwendigen Rahmenbedingungen für den Weiterbetrieb der Anlagen zu schaffen und das "Biogasanlagen-Sterben" zu verhindern.

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Aufsatz

Die Autorin berichtet in ihrem Aufsatz über die aktuelle Lage und die Hürden für die künftige Entwicklung der Biogasbranche angesichts der EEG-Novelle. Es bestehe noch ein erhebliches Potenzial für den Ausbau der Biogasanlagen, das durch wohlwollenden Regulierungen erschlossen werden könnte.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2017

Der Artikel handelt von dem Forschungsprojekt "Biogas Autark" und untersucht die Möglichkeit der Umrüstung von Post-EEG-Anlagen auf Eigenversorgung. Eine Vollautarkie sei aufgrund des hohen Aufwands und hoher Kosten nicht sinnvoll. Einfacher und wirtschaftlicher sei eine "Teilautarkie" oder eine "bilanzielle Autarkie" mit Restbezug aus dem Stromnetz.

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Aufsatz

In dem Aufsatz beschreibt der Autor die Herstellung von Biomethan und dessen Anwendungsgebiete im Alltag. Die Herstellung erfolge zumeist aus Abfällen und Reststoffen, wie Gülle, Mais, Stroh und Bioabfällen. Das Ausgangsprodukt ersetze komprimiertes Erdgas für Pkw und besitze niedrige Gestehungskosten, was Biomethan positiv in einen künftigen Kraftstoffmix einfließen lassen werde.

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Studie

Die Studie „Analyse der gesamtökonomischen Effekte von Biogasanlagen - MakroBiogas Wirkungsabschätzung des EEG“ des Instituts für ZukunftsEnergie- und StoffstromSysteme (IZES gGmbH), des Deutschen Biomasseforschungszentrums (

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Aufsatz

Die Autoren geben einen ausführlichen Überblick über die Neuregelungen des Energiesammelgesetzes vom 21. Dezember 2018 zu Güllekleinanlagen. Übergangsbestimmungen, Neuregelungen und wichtige vergütungstechnische Rahmenbedingungen werden in einer Kurzübersicht zusammengefasst. Güllekleinanlagen seien von nun an bis zu einer Anlagengröße von 150 kW definiert, bisher lag die Schwelle bei 75 kW.

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Aufsatz

Die Autorin legt die derzeitigen Herausforderungen bezüglich der Umsatzsteuer im Biogasbereich dar und bezieht sich hierbei auf die Güllelieferung an Biogasanlagenbetreiber sowie deren Wärmelieferung. Die Lieferung von Gülle unterliege unzweifelhaft der Umsatzsteuer und werde zumeist vom belieferten Anlagenbetreiber übernommen. Dieser könne sich die gezahlte Umsatzsteuer beim Finanzamt als Vorsteuer erstatten lassen.

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Aufsatz

Die Autoren befassen sich mit der Steigerung der Rohstoffausbeute bei Biogasanlagen durch die Vergrößerung der Substratoberfläche. Hierbei wird die thermische Vorbehandlung (Desintegration) den gängien, alternativen Methoden gegenüber gestellt. Die Ergebnisse von Untersuchungen verschiedener Universitäten werden graphisch dargestellt und kurz erläutert. Abschließend werden die Mehrerlöse in einem Beispiel vorgerechnet.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: TA Luft

Der Autor befasst sich mit den die Diskussionen auf der Biogas Convention dominierenden rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingung innerhalb der Biogasbranche. Das Energiesammelgesetz würde zwar positive Signale für die Biogasbranche beinhalten, der Anlagenbestand sei dadurch allerdings nicht gesichert und die Reststoffvergärung nicht angeschoben. Die Biogasbranche würde sich z.Z.

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Durch das Gesetz zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Bundesjagdgesetzes und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 14. November 2018 (BGBl I S. 1850, s. Anhang), das am 20. November 2018 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wurde das EEG 2017 zum sechsten Mal geändert.

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Rechtsprechung– 13 KN 67/14
Aktenzeichen: 13 KN 67/14

Leitsatz: Das Verbot der Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Erzeugung von Biogas in den weiteren Schutzzonen niedersächsischer Wasserschutzgebiete (Ziffer 13 rechte Spalte der Anlage zu § 2 Abs. 1 Nds. SchuVO) ist mit höherrangigem Recht vereinbar.

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Textfassung vom:

Verordnung über den Umgang mit Nährstoffen im Betrieb und betriebliche Stoffstrombilanzen (Stoffstrombilanzverordnung - StoffBilV) vom 14. Dezember 2017 (BGBl. I 2017 S. 3942), die durch Artikel 98 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) geändert worden ist.

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