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Rechtsprechung– 13 U 58/22

Sachverhalt: Die Klägerin begehrt den KWK-Bonus nach Maßgabe der Anlage 3 des EEG 2009. Sie betreibt im Netzgebiet der Beklagten insgesamt drei BHKW, die aus Biogas Strom und Wärme erzeugen.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 06. Dezember 2023 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von Biomasse bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. Oktober 2023. Die Bekanntmachung erfolgte am 6. Dezember 2023, so dass die Bekanntgabe am 13. Dezember 2023 als erfolgt gilt.

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Politisches Programm

Der „Monitoringbericht der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamts gemäß § 63 Abs. 3 i. V. m. § 35 EnWG und § 48 Abs. 3 i. V. m.

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Gesetz: Bund
Urheber: Bund

Das Gesetz zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher, umweltrechtlicher und sozialrechtlicher Gesetze vom 26. Juli 2023 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 4 das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023). Das Gesetz wurde am 2. August 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt vorbehaltlich einzelner Regelungen am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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Rechtsprechung– 4 U 51/19

Sachverhalt: Der Kläger (Anlagenbetreiber) betreibt eine aus zwei Blockheizkraftwerken (BHKW) bestehende Biogasanlage. Das BHKW-1 wurde im Jahr 2005 in Betrieb genommen, das BHKW-2 im Jahr 2011.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 30. Mai 2023 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von Biomasse bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. April 2023. Die Bekanntmachung erfolgte am 30. Mai 2023, so dass die Bekanntgabe am 6. Juni 2023 als erfolgt gilt.

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Rechtsprechung– 3 O 118/22
Aktenzeichen: 3 O 118/22

Sachverhalt: Die Klägerin (Anlagenbetreiberin) betreibt seit 2008 eine Biogasanlage. 2017 nahm sie zusätzlich eine nachgerüstete Organic-Rankine-Anlage (ORC-Anlage) in Betrieb. Den erzeugten Strom speiste sie in das Netz der Beklagten (Netzbetreiberin) ein. Hierfür erhielt sie eine Vergütung nach dem EEG.

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Hinweis 2023/11-IV– Clearingstelle EEG|KWKG

Die Clearingstelle hat am 26. Januar 2024 den Hinweis zum Thema "Bemessungsleistung für die Flexibilitätsprämie" beschlossen.

Dem Hinweis voraus gingen die Auswahl der betroffenen akkreditierten Verbände und öffentlichen Stellen, der Eröffnungsbeschluss sowie die Stellungnahmen der Verbände und öffentlichen Stellen. 

Im Hinweis werden folgende Fragen geklärt:

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Rechtsprechung– 1 HK O 3/22

Sachverhalt: Die Parteien sind sich uneinig, ob die Anlagenbetreiberin gegen die Netzbetreiberin auch dann einen Anspruch auf Zahlung des Flexibilitätszuschlags für eine Biogasanlage gemäß §§ 50, 50a EEG 2017 bzw.

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Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: KWKG 2020, KWKG 2023

Mit dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz wurde ein Pfad bis 2038 definiert Kraftwerkskapazitäten zum Einsatz von Stein- und Braunkohle zu reduzieren und zu beenden. Im Rheinischen Revier zieht der Gesetzgeber den Ausstieg auf 2030 vor. Das Gesetz adressiert Belange des Klimaschutzes und der Energiesicherheit. Es erfolgt auch eine Ergänzung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung.

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Rechtsprechung– 11 O 32/19

Sachverhalt: Die Klägerin (Anlagenbetreiberin) beantragte bei der Beklagten (Netzbetreiberin) für ihre drei Blockheizkraftwerke den KWK-Bonus nach Nr. III.2 der Anlage 3 zum EEG 2009.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12. Oktober 2022 die Ergebnisse der Ausschreibung für die Förderung von Biomethananlagen bekanntgegeben. Das Ausschreibungsverfahren befasste sich mit Biogasanlagen, die ihr Biogas nicht vor Ort erzeugen sondern Biogas zur Stromerzeugung nutzen, welches an anderer Stelle eingespeist wurde. Die Bekanntmachung erfolgte am 12. Oktober 2022, so dass die Bekanntgabe am 19. Oktober 2022 als erfolgt gilt.

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Gesetzentwurf

Mit dem Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien im Städtebaurecht werden insbesondere zwei Ziele verfolgt.

Zum einen soll ein ausdrücklicher Privilegierungstatbestand für Vorhaben zur Herstellung oder Speicherung von Wasserstoff geschaffen werden, die in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit Windenergieanlagen stehen.  So soll auch dem Abschalten von Windenergieanlagen bei Netzengpässen entgegengewirkt werden.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12. Oktober 2022 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2022 für die Förderung von Biomasse bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. September 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 12. Oktober 2022, so dass die Bekanntgabe am 19. Oktober 2022 als erfolgt gilt.

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Rechtsprechung– 2 U 104/21
Aktenzeichen: 2 U 104/21

Sachverhalt: Die Klägerin (Anlagenbetreiberin) nahm in den Jahren 2010 und 2011 zwei Biogas-Blockheizkraftwerke in Betrieb (Hofanlage 2010, Satellitenanlage 2011). Die Satellitenanlage erhielt 2013 eine immissionsschutzrechtlichte Genehmigung. Die Hofanlage benötigte zum Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme noch keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung, weil sie den Schwellenwert von 1 MW nicht überschritt. Im September 2013 wurde die Hofanlage auf über 1 MW entdrosselt und die immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt.

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Politisches Programm

Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, eine Nationale Biomassestrategie zu erarbeiten. Zweck der Biomassestrategie soll sein, mithilfe von Biomasse das Wirtschaftssystem zu transformieren, die Klimaschutz- und Biodiversitätsziele zu erreichen und die Energiewende voranzutreiben. Die begrenzte Verfügbarkeit der Ressource erfordert jedoch eine übergeordnete Lenkungsstrategie.

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Aufsatz

Der Artikel befasst sich mit einer von vier Industriepartnern entwickelten Modularen Hochleistungsbiogasanlage (MHL-BGA), die im Vergleich zu bisherigen BGA eine höhere Gasqualität, eine gesteigerte Gasmenge und eine durchschnittliche Durchlaufzeit von rund 10 Tagen verspreche.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12. April 2022 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2022 für die Förderung von Biomasse bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. März 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 12. April 2022, so dass die Bekanntgabe am 19. April 2022 als erfolgt gilt.

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Aufsatz

Der Artikel betrachtet im Licht der Drosselung der russischen Gaslieferungen die Maßnahmenvorschläge des Bundeswirtschaftsministeriums aus Sicht der Bioenergiebetreiber. Liquiditätsengpässe durch Redispatch 2.0 Maßnahmen, Änderungen der Abwasserverordnung und weitere Bürokratische Aufgaben würden es der Bioenergiebranche schwer machen. Dem gegenüber gäbe es auch positives, wie die Förderung von Biogasderivaten oder der Verlängerung der Frist für Nachhaltigkeitszertifikate.

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Aufsatz

Der vorliegende Artikel beleuchtet die Wirtschaftlichkeit von sogenannten „Bioenergiedörfern“, welche ihre Wärme- und Elektrizitätsversorgung teilweise oder ganz durch Biomasseanlagen erhalten. Weiterhin wird ein alternatives Konzept zur Wärmeerzeugung für kommende „Bioenergiedörfer“ vorgestellt. Ein wichtiger Aspekt sei es, die aktuelle Förderung zu stabilisieren und die Gesetzgebungen anzupassen, um so mehr Anreize für die Wärmewende zu bieten.

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Aufsatz

Der Artikel befasst sich mit der Ausschöpfung des in Deutschland vorhandenen Potenzials zur Herstellung von Biomethan. Viele Anlagen seien in der Lage auf eine Herstellung von Biomethan umzustellen und könnten so den Bedarf an russischem Gas senken. Durch die steigenden Gaspreise und einer erhöhten Nachfrage an „grünem“ Gas, stelle ein direktes Einspeisen von Biomethan eine ökonomisch tragfähige Alternative dar.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: Europarecht

Der Aufsatz handelt von der Umsetzung der europäischen Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED II) in nationales Recht und den daraus folgenden Nachhaltigkeitsnachweis für Biomasse-Anlagen in Deutschland. Ein großes Problem sei die Treibhausgasemission der Biomasse-Anlagen, welche oft durch zu wenig Standardwerte für Substrate individuell hergeleitet werden müssten. Stellschrauben für die Treibhausgasemission seien die Güllegutschrift und die genaue Datenerfassung im Bereich des Anbaus.

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Aufsatz

Der Aufsatz übt Kritik an der „Südregion-Regel“ der Anlage 5 im EEG 2021, die für die Ausschreibungen zum Gebotstermin 1. Oktober 2022 gilt. Im letzten Jahr kamen 19 von 21 Geboten aus der Nordregion. Die Begrenzung auf die Südregion führe zu Schwierigkeiten für einen echten Wettbewerb für die kosteneffizientesten Anlagen.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2021, BImSchG

Der Autor erläutert in diesem Aufsatz sogenannte Speicherkraftwerke, die eine Weiterentwicklung für neue und bestehende BHKW-Anlagen darstellen sollen. Durch einen Speicher, der für eine Anlage mit 5-fach so großer Leistung ausgelegt sei, soll eine hohe Flexibilität vom Energieangebot ermöglicht werden. Zudem werden weitere Grade und Methoden eine BHKW-Anlage zu flexibilisieren vorgestellt.

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