Der Artikel befasst sich mit einer von vier Industriepartnern entwickelten Modularen Hochleistungsbiogasanlage (MHL-BGA), die im Vergleich zu bisherigen BGA eine höhere Gasqualität, eine gesteigerte Gasmenge und eine durchschnittliche Durchlaufzeit von rund 10 Tagen verspreche. Zudem werde die Trockenmassenkonzentration erhöht, das Restwasser sei in das kommunale Abwassersystem einleitbar und weiter seien keine bewegten Teile im Fermenter platziert.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12. April 2022 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2022 für die Förderung von Biomasse bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. März 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 12. April 2022, so dass die Bekanntgabe am 19. April 2022 als erfolgt gilt.
Der Artikel befasst sich mit der Ausschöpfung des in Deutschland vorhandenen Potenzials zur Herstellung von Biomethan. Viele Anlagen seien in der Lage auf eine Herstellung von Biomethan umzustellen und könnten so den Bedarf an russischem Gas senken. Durch die steigenden Gaspreise und einer erhöhten Nachfrage an „grünem“ Gas, stelle ein direktes Einspeisen von Biomethan eine ökonomisch tragfähige Alternative dar.
Der Autor erläutert in diesem Aufsatz sogenannte Speicherkraftwerke, die eine Weiterentwicklung für neue und bestehende BHKW-Anlagen darstellen sollen. Durch einen Speicher, der für eine Anlage mit 5-fach so großer Leistung ausgelegt sei, soll eine hohe Flexibilität vom Energieangebot ermöglicht werden. Zudem werden weitere Grade und Methoden eine BHKW-Anlage zu flexibilisieren vorgestellt.
Der Aufsatz handelt von der Umsetzung der europäischen Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED II) in nationales Recht und den daraus folgenden Nachhaltigkeitsnachweis für Biomasse-Anlagen in Deutschland. Ein großes Problem sei die Treibhausgasemission der Biomasse-Anlagen, welche oft durch zu wenig Standardwerte für Substrate individuell hergeleitet werden müssten. Stellschrauben für die Treibhausgasemission seien die Güllegutschrift und die genaue Datenerfassung im Bereich des Anbaus.
Der Aufsatz übt Kritik an der „Südregion-Regel“ der Anlage 5 im EEG 2021, die für die Ausschreibungen zum Gebotstermin 1. Oktober 2022 gilt. Im letzten Jahr kamen 19 von 21 Geboten aus der Nordregion. Die Begrenzung auf die Südregion führe zu Schwierigkeiten für einen echten Wettbewerb für die kosteneffizientesten Anlagen. Auch die durch das EEG 2021 vorgegebene Laufzeitlänge von 1314 Volllaststunden solle die Wirtschaftlichkeit von BHKWs enorm erschweren.
Sachverhalt: Die Klägerin verlangt vom Netzbetreiber die Rückerstattung des geleisteten Vorschusses zu den Kosten des Netzanschlusses und Schadensersatz wegen verzögerter Inbetriebnahme des Netzanschlusses.
Ergebnis: Verneint.
Der Autor stellt in diesem Aufsatz eine detaillierte Vergütungsbetrachtung einer Biogasanlage auf. Gerade die Kombination von der Flexibilitätsprämie in der 1. Vergütungsperiode mit dem Flexzuschlag in der 2. Vergütungsperiode solle eine hohe Wirtschaftlichkeit erbringen. Es sei wichtig nachhaltige Investitionen mit einem weiten Blick in die Zukunft zu tätigen um die Wirtschaftlichkeit der Anlage abzusichern.
Der Artikel widmet sich dem Ausbau von Kleinanlagen für Biogas in Senegal und Dakar. Das nationale Programm zum Ausbau von Biogas ermögliche vielen Bewohnern den Verzicht auf Propangas und biete weitere Vorteile, z.B. sauberere Ortschaften durch das Aufsammeln von Tierexkrementen, welche dann zur Herstellung von Biogas genutzt werden. Große Potenziale lägen auch noch in der systematischen Müllverwertung von Restaurant, Hotels und ähnlichen Betrieben.
Der Aufsatz beleuchtet mögliche Auswirkungen des Engpassmanagementsystem Redispatch 2.0 auf KWK-Anlagen. Zurzeit fände keine Unterscheidung zwischen erneuerbaren Energien im Redispatch 2.0 statt. So könnte es dazu kommen, dass KWK-Anlagen abgeschaltet werden und man dann das Wärmenetz mit fossilen Energieträgern beheizen und überschüssiges Biogas abbrennen müsste.
Der Aufsatz gibt einen Überblick über die Entwicklung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV). Erläutert wird die Erweiterung des Anwendungsbereiches sowie die für den Anspruch auf EEG-Vergütung erforderlichen Nachhaltigkeitsanforderungen und Zertifizierungserfordernisse.
Leitsatz: Liefert ein Unternehmer mit einer von ihm hergestellten Biogasanlage vorsteuerabzugsberechtigt Strom gegen Entgelt, während er die mit der Anlage erzeugte Wärme unentgeltlich auf andere Personen überträgt, handelt es sich bei der Wärmelieferung um eine Zuwendung i. S. von § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 UStG.
In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte die Clearingstelle zu klären,
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 14. Oktober 2021 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2021 für die Förderung von Biomasse bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. September 2021. Die Bekanntmachung erfolgte am 14. Oktober 2021, so dass die Bekanntgabe am 21. Oktober 2021 als erfolgt gilt.
Auf Ersuchen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hat die Clearingstelle eine Stellungnahme u.a. zu den Fragen abgegeben,
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob (und seit wann) für die Biogasanlage der Anlagenbetreiberin ein Anspruch auf die Flexibilitätsprämie besteht, auch wenn nicht jederzeit die volle installierte Leistung in das Netz für die allgemeine Versorgung eingespeist werden konnte (im Ergebnis bejaht).
Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.
Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
vom 14. Juli 2021 (BGBl. I S. 2860), inkraftgetreten am 20. Juli 2021
Die Verordnung ändert
Die Autoren behandeln in ihrem Beitrag zum einen die Stellungnahme 2020/1-IV/Stn der Clearingstelle EEG | KWKG, in der die Clearingstelle auf Ersuchen des LG Lüneburg die Frage klärte, unter welchen Voraussetzungen der Anspruch auf den
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären,
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) einer Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 19.05.2021 (s. Anhang).
Durch den Verordnungsentwurf ändern sich
Die Clearingstelle EEG|KWKG hat am 11. Mai 2021 die Handlungsempfehlungen veröffentlicht, die der Runde Tisch zur Anwendung von § 50a Absatz 1 Satz 2 EEG 2021 - Flexibilisierung von Biogasbestandsanlagen - beschlossen hat. Dem voraus gingen zwei Sitzungen des Runden Tisches unter der Moderation der Clearingstelle am 28. April und am 6. Mai 2021.
Die Autoren geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 39. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG, das am 11. März 2021 online als Liveübertragung stattgefunden hat. Thematisch drehte sich das Fachgespräch um die Änderungen für Solar- und Biomasseanlagen durch das EEG 2021.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 30. April 2021 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2021 für die Förderung von Biomasse bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. März 2021. Die Bekanntmachung erfolgte am 30. April 2021, so dass die Bekanntgabe am 7. Mai 2021 als erfolgt gilt.
Sachverhalt: Die Klägerin betreibt eine Biogasanlage und rüstet diese mit einer sog. Organic-Rankine-Cycle-Anlage (ORC-Anlage) zur Nachverstromung nach.
Der Aufsatz behandelt die mit dem EEG 2021 einhergehenden Änderungen für die Förderung von Biomethananlagen. Der Autor geht dabei auf die grundsätzlichen Anforderungen an Biomethananlagen, die Änderungen der Ausschreibungen inklusive der neuen Südquote sowie Sonderfragen zur Biomethannutzung ein.