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Häufige Rechtsfragen

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Häufige Rechtsfrage Nr. 235

Ja. Dem Grunde nach besteht für Strom, der in Steckersolargeräten erzeugt und in das Netz für die allgemeine Versorgung eingespeist wird, ein Vergütungsanspruch nach dem EEG. Der Vergütungsanspruch besteht auch für Anlagen unter 600 W, für die das vereinfachte Anmeldeverfahren gilt.

Die Clearingstelle hat sich auch in ihrem Votum 2022/17-VIII - Vergütungsfähigkeit sog. Plug-in-Solaranlagen - Pflichtverstöße nach § 52 EEG 2017/2021 -  zu der Vergütungsfähigkeit von Steckersolargeräten geäußert (insbesondere Leitsatz 1). 

Häufige Rechtsfrage Nr. 4

Anknüpfungspunkt für den Beginn der Vergütungszahlungen ist gemäß § 21 Abs. 1 EEG 2009 und 2012 der Zeitpunkt, ab dem der Generator erstmals Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugt und in das Netz eingespeist hat - also nicht der Inbetriebnahmezeitpunkt der Anlage, auf den die Vorgänger- und Nachfolgeregelungen abstellen.

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Gesetzesbezug

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