Das Gericht hatte zu entscheiden, ob fabrikneu bedeutet, dass eine KWK-Anlage innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nach Verlassen der Fabrik zum Einsatz kommen muss oder ob es genügt, dass, die Anlage nach Fabrikation noch nicht im Sinne des Herstellungszwecks verwendet worden ist.
Leitsätze:
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat mit Urteil vom 24. Januar 2024 - T‑409/21 entschieden, dass das umlagefinanzierte Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) in der Fassung vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S.
Leitsätze:
a) Der Anspruch auf Härtefallentschädigung hängt weder von einer vorherigen Anmeldung einer Energieerzeugungsanlage als Erneuerbare-Energien-Anlage oder der Einhaltung sonstiger Förmlichkeiten, noch von der Geltendmachung des Anspruchs auf vorrangige Einspeisung beim Netzbetreiber ab. Es reicht aus, dass dem Netzbetreiber die tatsächlichen Umstände bekannt sind, aus denen sich die Einstufung der Anlage als Erneuerbare-Energien-Anlage ergibt.
Der Autor stellt das Votum 2020/19-VII der Clearingstelle EEG|KWKG zum Kraftwerkseigenverbrauch bei Pumpenstrom vor.
Sachverhalt: Mit einer Novellierung des KWKG reduzierte der Gesetzgeber die Zuschläge für bestehende KWK-Anlagen gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 3 KWKG.
Die BNetzA hat am 17. Dezember 2021 die Ergebnisse der jeweils 2. Ausschreibungsrunde 2021 für KWK-Anlagen sowie für innovative KWK-Systeme bekannt gegeben. Gebotstermin war jeweils der 1. Dezember 2021.
Sachverhalt: Die Beklagte ist ein Versorgungsunternehmen welches mit der Streitverkündeten im Rahmen eines Scheibenpachtmodells einen Pachtvertrag über die Nutzung eines Anteils an einer Erzeugungskapazität eines Heizkraftwerks (sog. Kraftwerksscheibe) geschlossen hat.
Leitsätze:
Die Clearingstelle hat am 23. August 2022 den Hinweis zum Thema "Förderung innovativer KWK-Systeme – Einspeisungsort der innovativen erneuerbaren Wärme im Wärmenetz" beschlossen.
Dem Hinweis voraus gingen die Auswahl der betroffenen Kreise im Hinweisverfahren 2021/15-VII, der Eröffnungsbeschluss, der Beschluss zur Verlängerung der Stellungnahmefrist und die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände.
Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA Besondere Gebührenverordnung - BAFABGebV) vom 21. September 2021 (BGBl. I S. 4317).
In dem vorliegenden Aufsatz berichtet die Autorin über die bisherige Entwicklung der iKWK-Ausschreibungen und den gegenwärtigen Stand der Dinge in dieser KWK-Nische. Wegen des Kohleausstiegs ergeben sich für die KWK viele neue Chancen, v.a. durch die Anreize für eine erhöhte Flexibilisierung der Anlagen.
Der Beitrag beleuchtet die Vorteile innovativer KWK-Systeme (sog. iKWK), bei denen beispielsweise ein BHKW mit einem erneuerbaren Wärmeerzeuger und einem elektrischen Wärmeerzeuger zu einem gemeinsamen System verbunden werden.
Der Autor gibt in seinem Tagungsbericht einen Überblick über das 36. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG, das am 06. August 2020 in Berlin-Mitte stattgefunden hat.
Der Artikel beschäftigt sich mit der Nutzung der Abwärme, einer Energiequelle mit viel Potenzial, die in Deutschland zur Zeit kaum erschlossen ist. Es sei bis zu 70 TWh technisch nutzbarer Abwärme bundesweit verfügbar, was einem Anteil von etwa 40% des Einsparziels der Bundesregierung im Gebäudesektor entspreche. Die größte Hürde sei dabei die mangelnde gesetzliche Einigkeit über den Begriff "Abwärme", was die eigentliche Nutzung dieser Energiequelle heutzutage erschwere.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob es sich bei der von der KWK-Anlage in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten Strommenge um die Nettostromerzeugung gemäß § 3 Abs. 5 KWKG 2012 bzw.
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag das Votum 2019/54 zur Modernisierung einer Wasserkraftanlage im EEG 2009 vor, in dem zu entscheiden war, ob für eine im Jahr 1990 reaktivierte Wasserkraftanlage der Anspruch auf eine erhöhte Vergütung besteht.
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen vom 20. November 2019 (BGBl. I 2019 S. 1719), das am 25. November 2019 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wurde das EEG 2017 zum neunten und das KWKG 2016 zum achten Mal geändert.
Der Autor geht in seinem Artikel darauf ein, wie Fernwärme in Großstädten dazu beitragen kann, den Wärmesektor zu dekarbonisieren. Hierzu diskutiert er die Fernwärmekonzepte in Städten wie Hamburg, München und Düsseldorf.
Die Autoren geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 33. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG, das am 23. Mai 2019 in Berlin-Dahlem stattgefunden hat.
Die Clearingstelle hat ein Votum mit grundsätzlicher Bedeutung zum Thema "Einordnung des Fermenters für den KWK-Bonus" beschlossen. Insbesondere wurde die Frage behandelt, ob bei einer Anlage, die zudem keine Vorrichtungen zur Abwärmeabfuhr aufweist, auch die für den Fermenter genutzten Strom- und Wärmemengen für den KWK-Bonus angerechnet werden können (im Ergebnis verneint).
Der Autor gibt in seinem Beitrag einen Überblick über die zentralen Änderungen durch das Energiesammelgesetz (EnSaG).
Der Autor befasst sich in seinem Artikel mit dem Begriff der Kundenanlage im Sinne des § 3 Nr. 24a EnWG vor dem Hintergrund der lokalen Direktversorgung von Wohnkomplexen und untersucht insbesondere die für dieses Thema relevanten Fragestellungen.