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Rechtsprechung

Angezeigt werden Ergebnisse 476 - 488 von 488 gesamt (Seite 20 von 20).
Rechtsprechung: Brandenburgisches OLG – 6 U 4/03
Aktenzeichen: 6 U 4/03
Zur Frage, ob nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 EEG (2000) das EEG auf Anlagen anwendbar ist, an denen Bund oder Land mit mehr als 25 % beteiligt sind (hier: verneint). Zur Anpassung der Vergütung nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage, wenn die Parteien eines Einspeiseve
1.0279607
Rechtsprechung: BGH – VIII ZR 310/02
Aktenzeichen: VIII ZR 310/02

Zu den Voraussetzungen, unter denen die Weitergabe der Mehrbelastungen aus EEG und KWKG über vertragliche Preisanpassungsregeln möglich ist.

 

1.0279595
Rechtsprechung: BGH – VIII ZR 90/02
Aktenzeichen: VIII ZR 90/02

Zu den Voraussetzungen, unter denen die Weitergabe der Mehrbelastungen aus EEG und KWKG über Steuer- und Abgabeklauseln an Sondervertragskunden möglich ist.

1.0279579
Rechtsprechung: OLG Hamm – 29 U 61/03
Aktenzeichen: 29 U 61/03
Gesetzesbezug: EEG 2000, EEG 2004 § 13
Zur Kostentragung für die Messung des eingespeisten Stroms unter dem EEG 2000. Blindleistungsverluste gehen zu Lasten des Netzbetreibers.
1.0279193
Rechtsprechung: BGH – VIII ZR 165/01
Aktenzeichen: VIII ZR 165/01

„Netze für die allgemeine Versorgung“ im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 EEG sind nicht nur Stromnetze, die unmittelbar Letztverbraucher versorgen, sondern auch solche, die dazu bestimmt sind, andere EVU mit Strom zu beliefern, welche ihrerseits Netze für die allgemeine Versorgung von Letztverbrauchern betreiben.

1.0278615
Rechtsprechung: OLG Hamm – 29 U 14/03
Aktenzeichen: 29 U 14/03
Gesetzesbezug: EEG 2000, EEG 2004 § 13
Zur Frage, wer unter dem EEG 2000 die "Messhoheit" und die Messkosten zu tragen hatte. Blindleistungsverluste gehen zu Lasten des Netzbetreibers.
1.0278468
Rechtsprechung: BGH – VIII ZR 89/03
Aktenzeichen: VIII ZR 89/03
Gesetzesbezug: EEG 2000, StrEG 1998
Beauftragt der Anlagenbetreiber einen Dritten mit der Vornahme des Anschlusses, schaltet dieser aber seinerseits den Netzbetreiber als Subunternehmer ein, der sodann den Anschluss herstellt, so kann der Netzbetreiber vom Anlagenbetreiber nicht die Erstattung der aufgewendeten Kosten aus § 10 Abs. 1 EEG (2000) beanspruchen. Erstattungsansprüche des Netzbetreibers für den Netzanschluss dürfen grundsätzlich mit Vergütungsansprüchen des An
1.0277746
Rechtsprechung: BGH – VIII ZR 160/02
Aktenzeichen: VIII ZR 160/02

EVU sind nach § 3 Abs. 1 EEG 2000 und § 2 StrEG 1998 unmittelbar zu Anschluss, Abnahme und Vergütung von Strom aus EE-Anlagen verpflichtet. Anlagenbetreiber können diese Ansprüche unmittelbar einklagen.

1.02771
Rechtsprechung: Brandenburgisches OLG – Kart U 1/02
Aktenzeichen: Kart U 1/02
Zur Frage, wer unter der Geltung des EEG 2000 die Netzanschlusskosten zu tragen hat und ob Netzbetreiber diese Kosten im Wege der Aufrechnung gegen die Vergütungsansprüche des Anlagenbetreibers geltend machen können.
1.027584
Rechtsprechung: BGH – VIII ZR 161/02
Aktenzeichen: VIII ZR 161/02
Gesetzesbezug: EEG 2000, StrEG 1998
EVU sind nach § 3 Abs. 1 EEG 2000 und § 2 StrEG 1998 unmittelbar zu Anschluss, Abnahme und Vergütung von Strom aus EE-Anlagen verpflichtet.
1.0275593
Rechtsprechung: BGH – VIII ZR 322/02
Aktenzeichen: VIII ZR 322/02
Gesetzesbezug: EEG 2000, StrEG

Die Einspeise- und Vergütungsregelungen des StrEG und des EEG 2000 sind mit dem Grundgesetz vereinbar und verstoßen nicht gegen den EG-Vertrag.

1.0275593
Rechtsprechung: OLG Düsseldorf – 17 U 76/02
Aktenzeichen: 17 U 76/02
Gesetzesbezug: EEG 2000, KWKG 2002, StrEG 1998
Steuer- und Preisanpassungsklauseln in Strombelieferungsverträgen können nicht zur Abwälzung der EEG- und KWKG-Vergütungskosten herangezogen werden. Auch eine ergänzende Vertragsauslegung scheidet aus.
1.0274324
Rechtsprechung: OLG Oldenburg – 6 U 198/01
Aktenzeichen: 6 U 198/01
Gesetzesbezug: EEG 2000, KWKG 2002
Preisanpassungsklauseln in einem Stromlieferungsvertrag mit einem Sonderkunden, die eine Umlage von "Abgaben irgendwelcher Art" vorsehen, gewähren keinen Anspruch auf Erstattung der Vergütungen nach dem EEG 2000 oder nach dem KWKG 2000.
1.0271852
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