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Häufige Rechtsfrage Nr.
Der Mieterstromzuschlag wurde durch das „Gesetz zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes“ (sog. Mieterstromgesetz) vom 17. Juli 2017, das am 24. Juli 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, im EEG 2017 für Strom aus Solaranlagen eingeführt.
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Häufige Rechtsfrage Nr.
Vergütungshöhe der bereits bestehenden Module:
Die Vergütungshöhe von bereits bestehenden Solarmodulen ändert sich beim Zubau weiterer Module nicht.
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