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Gesetz zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (Änderung EEG 2017 und KWKG 2016)

Durch das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl I S. 2532, s. Anhang), das am 24. Juli 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wurden das EEG 2017 zum vierten und das KWKG 2016 zum fünften Mal geändert.

Gemäß Artikel 6 tritt das Gesetz grundsätzlich am 25. Juli 2017 in Kraft. Die §§ 49 Abs. 7, 61f und 104 Abs. 4 Satz 1 Nummer 2 EEG 2017 treten rückwirkend mit Wirkung vom 1. Januar 2017 in Kraft.

Die Europäische Kommission hat die Förderung von Mieterstrom am 20. November 2017 beihilferechtlich genehmigt. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).

Das sog. Mieterstromgesetz enthält außerdem Änderungen

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Datum
Letzte Änderung/Fassung vom
Urheber
Fundstelle (Gesetzblatt)

BGBl I 2017 S. 2532

Fundstelle (online)