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Abgeschlossene Verfahren

Unsere abgeschlossenen Verfahren veröffentlichen wir wie folgt:

Verfahrensart Veröffentlichung
Einigungen nie - aus Vertraulichkeitsgründen
Schiedssprüche nur in anonymisierter Form, wenn Beteiligte zustimmen
Voten in anonymisierter Form
Stellungnahmen bei Eignung in anonymisierter Form
Hinweise uneingeschränkt
Empfehlungen uneingeschränkt

Eine Übersicht unserer Verfahrensergebnisse vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2018 finden Sie in unserer Broschüre Verfahrensergebnisse unter Publikationen.

Auf Wunsch senden wir Ihnen die Broschüre Verfahrensergebnisse auch gerne in gedruckter Form zu. Bitte senden Sie uns dazu eine kurze E-Mail mit dem Betreff "Broschüre Verfahrensergebnisse" unter Angabe Ihrer Anschrift an: post[at]clearingstelle-eeg-kwkg.de

Angezeigt werden Ergebnisse 201 - 225 von 310 gesamt (Seite 9 von 13).
Votum 2013/53 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/53
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf zwei Gebäuden angebracht sind, die sich teilweise auf aneinandergrenzenden Grundstücken befinden, zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage i.S.d. § 19 Abs. 1 EEG 2009 gelten (im Ergebnis verneint).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2013/52 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/52
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf zwei verschiedenen Flurstücken gelegenen Gebäuden angebracht sind, zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gemäß § 19 Abs. 1 EEG 2009 gelten (im Ergebnis verneint).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2013/44 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/44

Im vorliegenden Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf die sog. Gebäudevergütung für den Strom, der in den auf „Carports“ montierten PV-Anlagen erzeugt und in das Netz des Netzbetreibers eingespeist wird, gemäß §§ 16 Abs. 1,  33 Abs. 1 EEG 2009 hat und ob es sich insbesondere bei den baulichen Anlagen („Carports“) um Gebäude im Sinne von § 33 Abs. 3 EEG 2009 handelt (im Ergebnis verneint).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Parteien zu gewährleisten.

Votum 2013/35 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/35

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt, ob der Netzbetreiber gegen die Pflicht aus § 5 Abs. 1 EEG 2009 verstoßen hat, die Fotovoltaikanlage der Anlagenbetreiberin mit einer Leistung von 26,4 kW unverzüglich anzuschließen und ob der Netzbetreiber gegen die Pflicht aus § 9 Abs. 1 EEG 2009 verstoßen hat, auf Verlangen der Anlagenbetreiberin unverzüglich ihr Netz entsprechend dem Stand der Technik zu optimieren, zu verstärken und auszubauen, um die Abnahme, Übertragung und Verteilung des Stroms aus der Fotovoltaikanlage der Anlagenbetreiberin sicherzustellen und bejahendenfalls, ob der Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber ein Anspruch aus § 10 Abs. 1 EEG 2009 zusteht (im Ergebnis insgesamt verneint).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2013/40 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/40
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob zwei Installationen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf verschiedenen Gebäuden angebracht sind und sich auf demselben Grundstück befinden, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gem. § 19 Abs. 1 EEG 2009 gelten (im Ergebnis bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Parteien zu gewährleisten.

Votum 2013/46 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/46
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagen einer Installation zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf einem alleinstehenden Gebäude angebracht sind, mit anderen Anlagen auf in der Nähe liegenden Grundstücken zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gem. § 19 Abs. 1 EEG 2009 gelten (im Ergebnis verneint).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2013/30 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/30

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Vergütung gemäß §§ 16 Abs. 1, 33 EEG 2009 (für sog. Gebäude- oder Aufdachanlagen) hat für Strom, der in PV-Anlagen auf sog. „Pflanzencarports“ erzeugt werden soll (im Ergebnis verneint).

Die unter zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2013/45 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/45

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber einen Anspruch darauf hat, dass der Strom, der in den im Jahr 2007 in Betrieb genommenen Solarstrommodulen der in der [L...Straße...] belegenen PV-Installation erzeugt und in das Netz des Netzbetreibers eingespeist wird, nach den Vergütungssätzen für den Strom, der in den im Jahr 2006 am gleichen Ort in Betrieb genommenen Solarstrommodulen erzeugt wird, vergütet wird (im Ergebnis verneint).

Leitsatz der Clearingstelle EEG:

Ein Zubau von PV-Modulen innerhalb der jeweils geltenden Frist für die vergütungsseitige Zusammenfassung von Anlagen führt nicht dazu, dass den zugebauten Modulen der Inbetriebnahmezeitpunkt der bereits in Betrieb genommenen Anlagen zugewiesen wird.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2012/20 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2012/20
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 33

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin für den in ihren Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie erzeugten und in das Netz des Netzbetreibers eingespeisten Strom die Zahlung der erhöhten Vergütung nach § 33 i.V.m. § 16 Abs. 1 EEG 2009 verlangen kann, wenn diese Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auf bzw. an den auf dem Betriebsgelände eines Sägewerks bestehenden Holzlagerregalen angebracht sind. Insbesondere war zu klären, ob die o.g. Holzlagerregale, welche auf Betonfundamenten angebracht sind und keinen seitlichen Schutz aufweisen, Gebäude i.S.d. § 33 Abs. 3 EEG 2009 darstellen (hier bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2013/37 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/37

In dem vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, als wieviele Anlagen gem. § 11 Abs. 6 EEG 2004, §§ 66 Abs. 1 EEG 2009 die auf einem Bauwerk, das drei Brandabschnitte beinhaltet, installierten PV-Module gelten, insbesondere, ob sie gem. § 11 Abs. 6 EEG 2004 als eine oder als drei Anlagen gelten.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

 

Votum 2013/32 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/32
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die sich auf zwei verschiedenen Flurstücken und auf zwei verschiedenen Gebäuden befinden, zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gem. § 19 Abs. 1 EEG 2009 gelten (im Ergebnis verneint).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

 

Votum 2013/34 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/34

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber für den in ihrer belegenen Biogasanlage erzeugten und in das Netz des Netzbetreibers eingespeisten Strom einen Anspruch auf Zahlung der erhöhten Vergütung (KWK-Bonus) nach §§ 16 Abs.1, 27. Abs. 4 Nr. 3 i.V.m. Anlage 3 EEG 2009 hat, sofern der Fermenter der Biogasanlage mit der Rückwärme aus dem Nahwärmenetz der Anlagenbetreiberin beheizt würde, deren Energiegehalt neben der Wärme aus der Biogasanlage bei niedrigen Temperaturen auch auf den Einsatz fossiler Energieträger zurückzuführen ist (im Ergebnis verneint).

Leitsätze der Clearingstelle EEG:

 

  1. Solange in einer Biomasseanlage i.S.v. Anlage 3 Nr. IV. 3 EEG 2009 fossile Brennstoffe für den Wärmeeigenbedarf eingesetzt werden, führt dies für den aus der Anlage während dieser Zeiten eingespeisten Strom zu einem Verlust der erhöhten Vergütung nach § 27 Abs. 4. Nr. 3 i.V.m. Anlage 3 Nr. I EEG 2009 (KWK-Bonus). Es besteht auch kein anteiliger Anspruch auf die erhöhte Vergütung. Der Anspruch auf diese erhöhte Vergütung entfällt jedoch nicht endgültig. Sobald der Strom nach Maßgabe der Anlage 3 Nr. I EEG 2009 erzeugt wird und die Voraussetzungen (wieder) erfüllt sind, besteht der Anspruch auf die erhöhte Vergütung (KWK-Bonus).
  2. Ein Einsetzen fossiler Brennstoffe im Sinne der Anlage 3 Nr. IV. 3 EEG 2009 liegt auch dann vor, wenn der Fermenter der Biomasseanlage mit der Rückwärme aus einem Wärmenetz beheizt wird, deren Energiegehalt nicht nur auf die Wärme aus Erneuerbaren Energien, sondern auch auf den Einsatz fossiler Energieträger zurückzuführen ist.

 

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

 

Votum 2013/31 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/31

Im vorliegenden Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber für den in seinem im Jahr 2002 in Betrieb genommenen 20 kWel-BHKW

  1. vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2008 erzeugten und in das Netz des Netzbetreibers eingespeisten Strom Anspruch auf den Erhalt des KWK-Bonus gemäß § 8 Abs. 3 EEG 2004 i.V.m. § 21 EEG 2004 und/oder
  2. für den seit dem 1. Januar 2009 erzeugten und in das Netz des Netzbetreibers eingespeisten Strom Anspruch auf den Erhalt des KWK-Bonus gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 3 Satz 3 EEG 2009 i.V.m. Anlage 3 EEG 2009

hat.

Im Ergebnis wurde die Frage zu 1. verneint und die Frage zu 2. bejaht.

Leitsätze der Clearingstelle EEG:

  1. § 8 Abs. 3 EEG 2004 (KWK-Bonus) ist nicht auf Biomassebestandsanlagen anwendbar, die vor dem 1. August 2004 in Betrieb genommen worden sind.
  2. Anlage 3 EEG 2009 (KWK-Bonus) ist gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 3 EEG 2009 auf Biomassebestandsanlagen, die vor dem 1. Januar 2009 in Betrieb genommen worden sind, anwendbar. Diese Anlagen haben für den Anspruch auf die erhöhte Vergütung (KWK-Bonus) die Anforderungen der Anlage 3 EEG 2009 zu erfüllen.
  3. Ob der Nachweis i.S.v. Anlage 3 Nr. II.2 EEG 2009 jährlich zu erbringen ist oder einmalig erbracht werden kann, hängt von der Art der Wärmenutzung ab.

 

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

 

Votum 2013/33 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/33
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die jeweils auf verschiedenen Grundbuchblättern und verschiedenen Flustücken mit verschiedenen Adressen bezeichneten Gebäuden installierten Generatoren zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator nach deren Inbetriebsetzung als eine Anlage gemäß § 19 Abs. 1 EEG 2009 gelten (im Ergebnis pro Grundstück bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

 

Votum 2013/25 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/25
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Installationen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, von denen jeweils Teile auf zwei verschiedenen Flurstücken gelegenen Gebäuden angebracht sind, und davon der erste Teil mit einer Leistung von 23,875 kWp über den vorhandenen Hauanschluss und die weiteren Teile über die neu erstellte Einspeisestation in das Netz der öffentlichen Versorgung einspeisen, zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gemäß § 19 EEG 2009 gelten (im Ergebnis verneint).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteiein zu gewährleisten.

 

Votum 2013/21 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/21

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber gemäß §§ 23 Abs. 2, 16 Abs. 1 EEG 2009 einen Anspruch auf die erhöhte Einspeisevergütung für den Strom, der in seiner auf Basis eines bestehenden alten Wasserrechts betriebenen Wasserkraftanlage erzeugt und in das Netz des Netzbetreibers eingespeist wird, hat. Insbesondere, ob es sich bei der im Oberwasserbereich der Wasserkraftanlage angelegten Flachwasserzone um eine Modernisierung im Sinne von § 23 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EEG 2009 handelt und ob durch das Gutachten eines Gutachters der Nachweis im Sinne des § 23 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 EEG 2009 erbracht worden ist (im Ergebnis verneint).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

 

Votum 2013/12 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/12

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die PV-Anlagen des Anlagenbetreibers, welche auf verschiedenen Flurstücken und Gebäuden angebracht sind, zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage i.S.d. § 19 Abs. 1 EEG 2009 gelten (im Ergebnis verneint).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

 

Votum 2013/36 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/36

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie des Anlagenbetreibers, die sich auf drei aneinandergrenzenden Bauwerken befinden, gemäß § 11 Abs. 6 EEG 2004 als eine Anlage gelten (im Ergebnis verneint).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

 

Votum 2013/27 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/27
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

Die Clearingstelle EEG hat am 21. Mai 2013 das Votumsverfahren mit einem begründeten Beschluss eingestellt.

Leitsatz der Clearingstelle EEG:

Der Hinweis einer Partei auf die einer anderen Partei möglicherweise vorliegenden Unterlagen, die nicht zugleich der Clearingstelle EEG vorliegen, genügt dem Beibringungsgrundsatz im Votumsverfahren nicht. Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Einstellungsbeschlusses wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

 

Votum 2013/29 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/29
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 3

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die installierten PV-Module der Anlagenbetreiberin alle vor dem 1. Januar 2010 in Betrieb genommen wurden (im Ergebnis bejaht).

Leitsätze der Clearingstelle EEG:

  1. Eine ortsfeste Installation von PV-Anlagen war unter Geltung des EEG 2009 für deren Inbetriebnahme gemäß § 3 Nr. 5 EEG 2009 nicht erforderlich (Anschluss an den Hinweis 2010/1 der Clearingstelle EEG vom 25. Juni 2010 und das Votum 2013/26 der Clearingstelle EEG vom 23. April 2013).
  2. Die Einspeisung von Strom in das Netz des zuständigen Netzbetreibers steht im Hinblick auf die Voraussetzungen der Inbetriebnahme dem Umwandeln („Verbrauchen“) außerhalb der Anlage gleich.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

 

Votum 2013/22 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/22
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 3

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Solarmodule der Anlagenbetreiberin nach dem 31. Dezember 2009 und vor dem 1. Juli 2010 i.S.d. § 3 Nr. 5 EEG 2009 in Betrieb genommen worden sind (im Ergebnis bejaht).

Leitsatz der Clearingstelle EEG:

Unter Geltung des EEG 2009 war für die Inbetriebnahme von PV-Anlagen gem. § 3 Nr. 5 EEG 2009 weder eine ortsfeste Installation noch eine Mitwirkung des Netzbetreibers erforderlich (Anschluss an den Hinweis 2010/1 der Clearingstelle EEG vom 25. Juni 2010).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

 

Votum 2012/25 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2012/25

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob es sich bei einer Deponie der Deponieklasse III um ein Gebäude im Sinne von § 11 Abs. 2 EEG 2004 handelt, so dass die Anlagenbetreiberin für den in der dort gelegenen Fotovoltaikinstallation erzeugten Strom gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Zahlung der sog. Gebäudevergütung gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 1 EEG 2004 i.V.m. § 66 Abs. 1 EEG 2009 hat (im Ergebnis verneint).

Leitsatz der Clearingstelle EEG:

Eine Deponie der Deponieklasse III ist auch dann kein Gebäude i.S.d. § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG 2004, wenn sie über Gas- bzw. Sickerwassersammelschächte sowie ein Sammel- und Dosiergebäude verfügt, die in die Deponie eingebunden sind und von Menschen betreten werden können.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2013/11 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/11

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf Gebäuden installiert sind, die nach einer Parzellierung auf zweier im Grundbuch unter einer eigenen laufenden Nummer eingetragenen Flurstücken belegen sind, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator gem. § 19 Abs. 1 EEG 2009 als eine Anlage gelten (im Ergebnis verneint).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

 

Votum 2013/28 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/28
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 66

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin einen Anspruch auf den sogenannten Luftreinhaltebonus gem. § 66 Abs. 1 Nr. 4a Satz 1 EEG 2009 hat (im Ergebnis verneint).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2013/26 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/26
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 3

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber gegen die Netzbetreiberin einen Anspruch darauf hat, dass der in den auf dem Dach des Anwesens des Anlagenbetreibers installierten Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie erzeugte und in das Netz des Netzbetreibers eingespeiste Strom nach den am 31. Dezember 2010 gem. § 33 i.V.m. § 20 EEG 2009 gültigen Vergütungssätzen vergütet wird (im Ergebnis bejaht).

Leitsatz der Clearingstelle EEG:

Eine ortsfeste Installation von PV-Anlagen war unter Geltung des EEG 2009 für deren Inbetriebnahme gemäß § 3 Nr. 5 EEG 2009 nicht erforderlich (Anschluss an den Hinweis 2010/1 der Clearingstelle EEG vom 25. Juni 2010).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Parteien zu gewährleisten.

 

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