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Votum 2013/26 - Inbetriebnahme von PV-Anlagen unter dem EEG 2009 – Ortsfestigkeit (I)

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber gegen die Netzbetreiberin einen Anspruch darauf hat, dass der in den auf dem Dach des Anwesens des Anlagenbetreibers installierten Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie erzeugte und in das Netz des Netzbetreibers eingespeiste Strom nach den am 31. Dezember 2010 gem. § 33 i.V.m. § 20 EEG 2009 gültigen Vergütungssätzen vergütet wird (im Ergebnis bejaht).

Leitsatz der Clearingstelle EEG:

Eine ortsfeste Installation von PV-Anlagen war unter Geltung des EEG 2009 für deren Inbetriebnahme gemäß § 3 Nr. 5 EEG 2009 nicht erforderlich (Anschluss an den Hinweis 2010/1 der Clearingstelle EEG vom 25. Juni 2010).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Parteien zu gewährleisten.

 

eingeleitet am
beschlossen am
Abgeschlossen
Ja
Aktenzeichen

2013/26

Gesetzesbezug
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Votum 2013/26 pdf 97 kB