Verordnung zu den Innovationsausschreibungen (Innovationsausschreibungsverordnung – InnAusV)
vom 20. Januar 2020 (BGBl. I 2020 S. 106), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2512).
Nachfolgend gelangen Sie zu den Rechtsetzungsmaterialien.
Hier gelangen Sie zum Festlegungsverfahren der BNetzA zu besonderen Solaranlagen nach § 15 InnAusV.
Nachfolgende Änderungen:
Zur ersten Änderung,
zur zweiten Änderung,
zur dritten Änderung,
zur vierten Änderung,
zur fünften Änderung.
Die Fassung der InnAusV (zur dritten Änderung) vom 16.07.2021 (aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht vom 26. Juli 2021, Art. 11c BGBl. I S. 3026) ist nicht als PDF-Datei verfügbar. Hier finden Sie weitere Informationen zum Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht.