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Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor

Das Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor vom 20. Juli 2022 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 1 das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 (EEG 2021).

Weiterhin wurden durch Artikel 2 weitere Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetz vorgenommen, welches als EEG 2023 am 1. Januar 2023 in Kraft tritt (Urfassung).

Ferner wurden durch das Gesetz unter anderem auch das

geändert.

Nachfolgend gelangen Sie

 

 

 

Bemerkungen

Artikel 2 des Gesetzes zur Beschleunigung des Braunkohleausstiegs im Rheinischen Revier vom 19. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2479) änderte Artikel 17 dieses Gesetzes.

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