Leitsätze des Gerichts:
1. Die (lange) Verjährungsfrist des § 634 a Absatz 1 Nummer 2 BGB von fünf Jahren für Arbeiten bei Bauwerken findet für die nachträgliche Errichtung einer Fotovoltaikanlage auf dem Dach einer Tennishalle Anwendung, wenn die Fotovoltaikanlage zur dauernden Nutzung fest eingebaut wird, der Einbau eine grundlegende Erneuerung der Tennishalle darstellt, die einer Neuerrichtung gleich zu achten ist und die Fotovoltaikanlage der Tennishalle dient, indem sie eine Funktion für diese erfüllt.
Der Autor geht in seinem Beitrag auf Preise von Lithiumspeichern sowie aktuelle Herausforderungen bei der Verbreitung und Anwendung von Batteriespeichern ein. Dabei stellt der Autor die gesunkenen Preise von Lithiumspeichern in den vergangenen Jahren dar, gibt eine Einschätzung zur zukünftigen Preisentwicklung ab und beschreibt die Marktanteile von Blei- und Lithiumspeichern.
Der Artikel beschreibt ein kombiniertes System zur kompletten Selbstversorgung für Immobilienbesitzer. Die sogenannte Hybrid-Energie-Zentrale bestehe aus vier Einheiten für Strom, Heizung, Warmwasser und Elektro-Auto-Ladung. Der Autor beschreibt dabei die Komponenten der verwendeten Technologien Photovoltaik, Batteriespeicher und Mini-BHKW, deren Funktion sowie deren Interaktion zur Realisierung der autarken Insellösung.
Der Artikel beschreibt eine komplexes Konzept zur Realisierung von Mieterstrom- und -wärmemodellen mit Hilfe des Einsatzes unterschiedlicher erneuerbarer Energie-Technologien. Oft reiche zur Erfüllung der Energieffizienz nach Energieeinsparverordnung (EnEV) eine Isolierung und Dachsanierung nicht mehr aus, sondern erfordere die Implementierung von zusätzlichen regenerativen Energieerzeugungsanlagen.
Im vorliegenden schiedsrichterlichen Verfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt, ob für den Strom, der in einer geplanten PV-Anlage auf einer zur Rekultivierung vorgesehenen ehemaligen Tagebaufläche erzeugt werden soll, ein Anspruch auf Förderung nach § 51 Abs. 1 Nr. 1
Im vorliegenden Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt, ob für den Strom, der in einer geplanten PV-Anlage auf einer zwischen den Jahren 1968 und 1974 flurbereinigten Fläche erzeugt werden soll, ein Anspruch auf Förderung nach § 51 Abs. 1 Nr. 1
Im vorliegenden Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt, ob für den Strom, der in einer geplanten PV-Anlage auf der Fläche einer ehemaligen Betriebsdeponie (Altdeponie) erzeugt werden soll, ein Anspruch auf Förderung nach § 51
Die Autorin stellt Anbieter und Produkte im Bereich solcher virtuellen Großspeicher vor, und weist auf Herausforderungen bei der Umsetzung hin. Durch die zentrale Steuerung vernetzter, dezentraler Batteriesysteme könnten ihrzufolge Strompools, »Schwärme« oder Communities entstehen, welche den optimierten Einsatz der erzeugten Energie zum Beispiel am Regelenergiemarkt ermöglichen.
Die Autorin stellt dar, wie mit einem Rechenmodell, das ohne historische Leistungsdaten arbeitet, die Leistung der nächsten Stunden und des Folgetages auch für einzelne Fotovoltaikanlagen berechnet werden kann. Mittels solcher integrierter Ertragsprognosen könnten Energiemanager oder Wechselrichter den Energiefluss optimieren.
Der Autor setzt sich in seinem Beitrag kritisch mit dem Urteil des BGH vom 4. November 2015 (Az. VIII ZR 244/14) auseinander, nach welchem bei Solaranlagen der "weite" Anlagenbegriff gilt. Er zeigt u.a. auf, dass der Gesetzgeber seit jeher das einzelne Modul als Anlage versteht.
Verordnung der Bundesregierung zur grenzüberschreitenden Ausschreibung der Förderung für Strom aus erneuerbaren Energien sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien (Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung - GEEV).
Im Anhang finden Sie die veröffentlichten Dokumente des Rechtsetzungsverfahrens. Die Anhänge aktualisieren bzw. ergänzen wir regelmäßig.
Gang des Rechtsetzungsverfahrens:
Durch Artikel 2 des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes soll das Stromsteuergesetz (StromStG) vom 24. März 1999 (BGBl. I S. 378; 2000 I S. 147), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 3. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2178) geändert worden ist, erneut geändert werden. Nach dem Diskussionsentwurf der Bundesregierung vom 22. April 2016 hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf am 15. Februar 2017 beschlossen (siehe Anhang).
Neue Batteriespeicher werden von der KfW mit dem Kredit Erneuerbare Energien - Standard (270) gefördert. Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der KfW.
Die Autoren befassen sich mit den Ergebnissen der ersten drei Ausschreibungsrunden für PV-Freiflächenanlagen (Pilotausschreibungen) im Jahre 2015 gemäß Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV).
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 11. April 2016 die Ergebnisse der vierten Ausschreibungsrunde für die Förderung von Fotovoltaik-Freiflächenanlagen (FFA) bekannt gemacht. Es wurden 21 Gebote mit einem Gebotsumfang von 128.000 Kilowatt (kW) bezuschlagt. Insgesamt sind 108 Gebote für Projekte mit einem Volumen von 540 Megawatt (MW) für diese Ausschreibungsrunde eingegangen.
Der Autor berichtet in seinem Beitrag über das 31. Photovoltaik-Symposium in Bad Staffelstein. Dort hätten insbesondere die Rolle von Speichern und Innovationen im Photovoltaikmarkt im Vordergrund gestanden. Die relativ niedrige Besucherzahl spiegele nach Ansicht des Autors die Stimmung der Branche angesichts der aufgrund politischer Vorgaben schwachen Nachfragesituation wieder.
Der Autor diskutiert technische Lösungen für die zukünftige Einbindung von Fotovoltaik-Anlagen in den Regelleistungsmarkt und stellt den Ansatz einer risikobasierten Angebotsstrategie auf der Basis probabilistischer Methoden vor.
Der Beitrag behandelt die Vermarktung von regionalem Grünstrom für den Eigenverbrauch durch Stadtwerke als ein mögliches Geschäftsmodell für Freiflächen-PV-Anlagen nach dem Wegfall der EEG-Förderung. Er weist dabei insbesondere auf die Bedeutung gesetzlicher Abgaben wie z.B. der Stromsteuer für die Wirtschaftlichkeit der Projekte hin.
Der Autor befasst sich mit dem Zweitmarkt für PV-Module und deren Nachbau für Ersatzzwecke im Schadensfall sowie bei schlechter Performance. Dabei diskutiert er die juristischen und technischen Randbedingungen für das »repowering« defekter PV-Module.
Die Autorin stellt die neuesten Entwicklungen im Bereich der Ertragsprognosen vor. Durch die Kombination von (Echtzeit-) Anlagedaten mit Wettermodellen und statistischen Methoden könnten immer genauere Leistungsvorhersagen getroffen werden. Insbesondere der Einfluss von Nebel- und Wolkenfeldern lasse sich so besser voraussagen.
In dem Beitrag werden die Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung erläutert sowie die rechtliche Komplexität bei Systemen mit Komponenten verschiedener Hersteller beleuchtet.
In ihrem Bericht vom PV-Symposium in Bad Staffelstein stellen die Autoren aktuelle Ansätze zu Wartung, Anlagenbetrieb und Monitoring bei PV-Modulen und Batteriespeichern vor.
Die Autoren befassen sich mit den Folgen des Urteils des BGH vom 4. November 2015 zur Auslegung des Anlagenbegriffs bei PV-Anlagen nach § 3 Nr. 1 EEG 2009 für die Energiebranche. Nachdem sie den Anlagenbegriff und seine Bedeutung im Erneuerbare-Energien-Gesetz erläutert haben, analysieren sie die Konsequenzen für die Auslegung vor und nach dem BGH-Urteil.
Im Rahmen der »50 %-Studie« der HTW Berlin werden die Auswirkungen der bei der KfW-Speicherförderung vorgesehenen 50%-Einspeisebegrenzung für PV-Speichersysteme analysiert. Es werden zwei Betriebsstrategien zur Einhaltung der geforderten Einspeisegrenze vorgestellt, die frühzeitige und die prognosebasierte Batterieladung. Im Fokus der Analyse stehen die abregelungsbedingten Ertragsverluste.