Der Autor setzt sich in seinem Beitrag kritisch mit dem Urteil des BGH vom 4. November 2015 (Az. VIII ZR 244/14) auseinander, nach welchem bei Solaranlagen der "weite" Anlagenbegriff gilt. Er zeigt u.a. auf, dass der Gesetzgeber seit jeher das einzelne Modul als Anlage versteht. Weiterhin erörtert er die aus seiner Sicht im Zusammenhang mit dem weiten Anlagenbegriff auftretenden Wertungswidersprüche und systematischen Brüche im Erneuerbare-Energien-Gesetz.