Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes vom 5. November 2024 verfolgt das Ziel, die Regelungen zur Förderung von KWK-Anlagen, Wärmenetzen und -speichern sowie E-Heizern zu verlängern. In Anbetracht der derzeit im KWKG enthaltenen Befristungen für die Förderung von den genannten Anlagen werden diese grundsätzlich gefördert, wenn sie bis zum 31.
Im November 2024 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Systementwicklungsstrategie (SES) veröffentlicht. Die darin enthaltenen Festlegungen sind gemäß §§ 12a, 15b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in den Szenariorahmen der Netzentwicklungspläne (NEP) Strom und Gas/Wasserstoff zu berücksichtigen, um eine sektorenübergreifend kohärente Strom- und Gasnetzplanung sicherzustellen.
Der BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) hat am 25. Oktober 2024 seine Einschätzung zu den Änderungen im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zum Gesetzesentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung abgegeben.
Das Gesetz zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderungen der Richtlinie 2003/87/EG zielt darauf ab, die rechtlichen Grundlagen für die zukünftige Ausgestaltung und Erweiterung des europäischen Emissionshandels sowie für das CO2-Grenzausgleichssystem zu schaffen.
Das 48. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG zum Thema „Aktuelle Fragen zum Netzanschluss sowie zum Messen und Steuern bei EEG- und KWKG-Anlagen“ fand am 10.
Am 30. August 2024 legte die Bundesregierung dem Bundestag den Klimaschutzbericht 2024 vor und erfüllte damit ihre Verpflichtung gemäß § 10 des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG). Der Bericht gibt einen Überblick über die Entwicklung der Treibhausgasemissionen insgesamt, sowie in den einzelnen Sektoren. Zudem informiert er über den Umsetzungsstand der verschiedenen Klimaschutzprogramme und
Am 29. August 2024 informierte die Bundesregierung den Bundestag über die Aktualisierung des Nationalen Energie- und Klimaplans. Angesichts der drohenden Verzögerungen bei der Erreichung der Ziele der UN-Resolution „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ vom 25. September 2015 sowie des Pariser Klimaabkommens, sei eine Anpassung der Ziele erforderlich. Auf europäischer Ebene wurden mit dem REPowerEU-Plan, dem Fit-for-55-Paket und dem Europäischen Klimaschutzgesetz wichtige Weichen gestellt.
Das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung dient u.a. der Umsetzung der unionsrechlichen Regelungen der novellierten Strombinnenmarktrichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1711). Somit verfolgt das Gesetz das Ziel, Netzengpässe in der Stromversorgung zu beseitigen sowie Netzanschlussprozesse zu beschleunigen und transparenter zu gestalten.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat im Juli 2024 sein Papier für das zukünftige Strommarktdesign veröffentlicht. Die Anforderungen an das Stromsystem der Zukunft erfordern einen Paradigmenwechsel und grundlegende Veränderungen. Vor diesem Hintergrund konkretisiert das BMWK in diesem Papier das Meinungsspektrum zu spezifischen Handlungsoptionen und beleuchtet deren Vor- und Nachteile. Gleichzeitig schafft das Papier Transparenz und fördert ein gemeinsames Verständnis der geeigneten Optionen sowie ihrer jeweiligen Chancen und Herausforderungen.
Die Digitalisierungsberichte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gemäß § 48 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) sollen sicherstellen, dass die Digitalisierung der Energiewende stets zum größten volkswirtschaftlichen Nutzen erfolgt.
Das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes vom 15. Juli 2024 wurde am 16. Juli 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 17. Juli 2024 in Kraft.
Artikel 1 des Gesetzes ändert das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG).
Nachfolgend gelangen Sie zu den Gesetzgebungsmaterialien des Gesetzes.
Am 12. Juli 2024 fand bei der Clearingstelle EEG|KWKG unter Beteiligung mehrerer Verbände und Institutionen ein Runder Tisch zu bislang offenen Fragen zur kommunalen Beteiligung nach § 6 EEG 2023 statt.
Das Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht vom 3. Juli 2024 wurde am 8. Juli 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat vorbehaltlich einzelner Regelungen am 9. Juli 2024 in Kraft. Mit dem am 6. November 2024 verkündeten Bundesgesetzblatt 2024 I Nr. 340 erfolgte eine nachträgliche Berichtigung vom Artikel 1.
BDEW Positionspapier: Rahmenbedingungen für Energy Sharing: Akzeptanz stärken, Investitionen anregen
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat im Juli 2024 sein Positionspapier zu den Rahmenbedingungen für Energy Sharing veröffentlicht. Darin macht der BDEW Vorschläge zur Förderung der Akzeptanz und zur Anregung von Investitionen in Energy Sharing in Deutschland. Der Verband fordert folgende Rahmenbedingungen:
Der im Juli 2024 veröffentlichte Bericht „Energy Sharing in Deutschland“ der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) befasst sich mit konkreten Ansätzen zur Gestaltung von Energy Sharing. Ziel des Berichts ist es, eine Anleitung zu entwickeln, die die Implementierung von Energy Sharing Communities möglichst einfach reproduzierbar macht.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlichte im Juni 2024 den Monitoring-Bericht zur Energiewende, der von einer unabhängigen Expertenkommission erstellt wurde. In dem Bericht bewertet die Kommission den Fortschritt der Energiewende anhand einer sogenannten Energiewende-Ampel. Dabei werden sechs zentrale Dimensionen der Energiewende betrachtet, die verschiedene Themenbereiche abdecken – von der Energieversorgung und Wirtschaftlichkeit über die Energie- und Versorgungssicherheit bis hin zu den Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft.
In der am 25. Juni 2024 vorgestellten und von den Umweltorganisationen BUND, DUH, Germanwatch, NABU, WWF und dem Umweltdachverband DNR beauftragten Studie wurde dargelegt, dass Mietende, Vermietende und das Klima gleichermaßen von einem bundesweiten Solarstandard für Dächer profitieren würden.
Laut dieser Studie würde sich Solarstrom auch bei allen untersuchten Modellen lohnen: Mieter*innenstrom, Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung oder Energy Sharing.
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 13. Juni 2024 die Richtlinie (EU) 2024/1788 über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2023/1791 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/73/EG erlassen, welche am 15.
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 13. Juni 2024 die Richtlinie (EU) 2024/1711 zur Änderung der Richtlinien (EU) 2018/2001 und (EU) 2019/944 in Bezug auf die Verbesserung des Elektrizitätsmarktdesigns in der Union erlassen, welche am 26. Juni 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet wurde.
Am 15. Juli 2024 hat das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2024/1789 vom 13.
Am 15. Juli 2024 hat das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2024/1787 vom 13. Juni 2024 über die Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/942 im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet.
Am 28. Juni 2024 hat das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2024/1735 vom 13. Juni 2024 zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems der Fertigung von Netto-Null-Technologien und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Das 47. Fachgespräch der Clearingstelle zum Thema „Dezentrale Erzeugungs- und Verbrauchskonzepte“ fand am 12. Juni 2024 als Präsenzveranstaltung im Magnus-Haus Berlin, Am Kupfergraben 7 in Berlin-Mitte sowie zeitgleich als Liveübertragung (auch mit
online statt.Mit der Förderrichtlinie „Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sollen Bürgerenergiegesellschaften bei den hohen Kosten der Planungs- und Genehmigungsphase von Windenergieanlagen unterstützt werden. Im Rahmen der Förderrichtlinie können Bürgerenergiegesellschaften eine Förderung in Höhe von 70 Prozent der gesamten Planungs- und Genehmigungskosten erhalten. Die Förderhöchstgrenze ist jedoch auf 300 000 Euro je Projekt beschränkt. Die Förderrichtlinie tritt am 1.
Die Große Beschlusskammer Energie der Bundesnetzagentur hat am 6. Juni 2024 die Festlegung von Bestimmungen zur Bildung der für den Zugang zum Wasserstoff-Kernnetz zu erhebenden Netzentgelte und zur Einrichtung eines für eine gewisse Dauer wirksamen Amortisationsmechanismus (WANDA) erlassen.