Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat bislang die Berichte zur Vorbereitung des Erfahrungsberichtes 2014 zum Erneuerbare-Energien-Gesetz 2012 (EEG 2012) veröffentlicht (siehe Anhang). Gemäß § 65 EEG 2012 evaluiert die Bundesregierung das EEG und muss dem Bundestag einen Erfahrungsbericht vorlegen.