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Aufsatz

Der Autor berichtet über die ersten Prototypen und erste Windparks mit Anlagentypen von fünf bis sechs Megawatt. Ausnahmslos alle Turbinenbauer bringen nun „Superanlagen“ mit fünf bis sechs Megawatt (MW) und Rotordurchmessern bis zu 170 Metern auf den Markt. Es werden einige Turbinenbauer und die Anlagentypen mit ihren Vorteilen vorgestellt.

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Aufsatz

Der Autor berichtet über die Änderung der sog. Technischen Richtlinie 5 (TR 5), die eine veränderte Vergütungsberechnung für Windkraftanlagen als Resultat haben könnte. Betrachtet werde in erster Linie die Leistungsänderung der Windkraftanlagen nach deren Installation und Inbetriebnahme, die unter den heutigen Regelungen zu reduzierten Erlösen führe. Mit der neu entwickelten Berechnungsmethode könne dieses Problem beseitigt werden.

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Aufsatz

Die Autorin macht darauf aufmerksam, dass mit der Einführung des einstufigen Ertragsmodells im EEG 2017 die Standortgüte von Windenergieanlagen nach fünf, zehn und fünfzehn Jahren Laufzeit überprüft werden müsse. Daraus könnten für den Betreiber erhebliche finanzielle Folgen entstehen.  Je nachdem, ob die tatsächliche Erzeugung der Anlage größer oder kleiner als vom Ertragsgutachten vorhergesagt, müsse der Betreiber Rückzahlungen leisten oder mit einer Nachzahlung rechnen.

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Studie
Gesetzesbezug: EEG 2017, Europarecht

Die Veröffentlichung von WindEurope ist der dritte Teil einer Reihe von jährlichen Berichten und analysiert die Marktentwicklung innerhalb Europas in den nächsten 5 Jahren (2019-2023). Der Bericht befasst sich mit der bereits installierten Leistung von Windenergieanlagen innerhalb und gibt dabei Einschätzungen über das weitere WEA-potenzial in ganz Europa. Weiter enthält er technologische Trends über Windenergie an Land und auf dem Meer.

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Votum 2018/46– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2018/46
Gesetzesbezug: EEG 2000

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle die Berechnung des Zeitraums der zu zahlenden Anfangsvergütung zu klären, nachdem eine Windenergieanlage versetzt worden war. Die Clearingstelle hatte zu entscheiden, welcher Zeitraum der Gewährung der verlängerten Anfangsvergütung für eine versetzte Windenergieanlage zu berücksichtigen ist. Insbesondere war fraglich, ob die ermittelte verlängerte Anfangsvergütung an einem windschwächeren Standort auch nach dem Versetzen der Windenergieanlage an einen windstärkeren Standort fortgilt (im Ergebnis verneint). 

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Gesetzentwurf

Im Anhang finden Sie die Entwürfe der Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen (Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen – GemAV).

Gang des Rechtsetzungsverfahrens:

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Politisches Programm
Gesetzesbezug: EEG 2017 §§ 39i, 39j

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 3. März 2017 ein Eckpunktepapier für die gemeinsamen Ausschreibungen von Windenergieanlagen an Land (WEA Land) und Solaranlagen (PV) veröffentlicht (s. Anhang).

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Aufsatz

Die Autoren erläutern vor dem Hintergrund der Projektfinanzierungen von erneuerbaren Energieanlagen das Ausschreibungsmodell für erneuerbare Energien, das im EEG 2017 und WindSeeG  festgelegt ist.

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Schiedsspruch 2017/4– Clearingstelle EEG

Im vorliegenden schiedsrichterlichen Verfahren wurden dem Schiedsgericht die Fragen vorgelegt,  ob

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Rechtsprechung– 16 U 73/16

Sachverhalt: Zu der Frage, ob für eine Windenergieanlage, die unter dem EEG 2009 in Betrieb genommenen wurde, bei der Berechnung des Zeitraums der erhöhten Anfangsvergütung temporäre Leistungsreduzierungen aufgrund von Maßnahmen des Einspeisemanagements gemäß Anlage 5 EEG 2009 herauszunehmen sind, wodurch sich dieser Zeitraum wegen Minderertrags verlängern würde.

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Rechtsprechung– 2 O 310/15

Zu der Frage, ob eine Anlagenbetreiberin einer im Jahr 2009 in Betrieb genommenen Windenerergieanlage (WEA) gegen die Netzbetreiberin einen Anspruch auf Zahlung der erhöhten Anfangsvergütung gem. § 29 Abs. 2 EEG 2009

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Ob Einspeisemanagement-Maßnahmen bei der Ermittlung des Zeitraums der verlängerten Anfangsvergütung bei Windenergieanlagen (WEA) besonders zu behandeln sind, hängt vom Datum ihrer Inbetriebnahme ab.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Welche fiktiven Strommengen bei der Anwendung des Referenzertrags zu berücksichtigen sind, hängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Windenergieanlage (WEA) ab.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Für Windenergieanlagen (WEA), die unter Geltung des EEG 2012 in Betrieb genommen wurden: ja. Für WEA, die früher in Betrieb genommen wurden: nein.

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Hinweis 2015/42– Clearingstelle EEG

Die Clearingstelle EEG hat am 16. Juni 2016 ihren Hinweis zu dem Thema „Anwendung des Referenzertrags im EEG 2014“ beschlossen.

Dem Hinweisverfahren insgesamt voraus ging eine Konsultation der betroffenen Kreise zu tatsächlichen Fragen. Die vorab konsultierten Verbände und öffentlichen Stellen sowie die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind in der unten genannten Listen aufgeführt.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

Die Autoren vergleichen in ihrem Beitrag den ertragsdatenbasierten IWET- Windindex der Ingenieurwerkstatt Energietechnik (BDB-Index) mit mehreren aus Reanalysedaten (z.B. Anemos-Windatlas, MERRA-Reanalysen) abgeleiteten Indizes, diskutieren die Gründe für die beobachteten Abweichungen und infolgedessen die weitere Eignung des IWET-Index als Basis für die Langzeiteinordnung von Ertragsdaten bei der Windparkplanung.

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Aufsatz

Die Autoren gehen in ihrem Beitrag auf das mit dem EEG 2014 erneuerte Referenzertragsmodell für Windenergieanlagen ein und stellen in diesem Zusammenhang Ergebnisse einer Studie des Fraunhofer IWES vor, in der die Standortqualität verschiedener Windenergieanlagen nach dem EEG 2012 und EEG 2014 analysiert wird.

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Politisches Programm

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat bislang die Berichte zur Vorbereitung des Erfahrungsberichtes 2014 zum Erneuerbare-Energien-Gesetz 2012 (EEG 2012) veröffentlicht (siehe Anhang).

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2014

Die Autoren geben einen Überblick über die laufende Novelle des EEG zum EEG 2014. Dabei gehen sie unter anderem auf die verpflichtende Direktvermarktung, die Mengensteuerung, die Reduzierung der Belastung durch die EEG-Umlage sowie die erwarteten netzbezogenen Änderungen ein.

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Aufsatz
Der Autor beschreibt in seinem Beitrag die Entwicklung des Ausbaus der Windenergie im Jahre 2010 und kommt dabei zu dem Ergebnis, dass u.a. aufgrund von Problemen bei der Zertifizierung, fehlender geeigneter Flächen und eines langen Winters 2010 nur so viele Anlagen errichtet worden seien wie im Jahr 1999.
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Aufsatz
Der Beitrag stellt die wichtigsten Regelungen des EEG 2009 vor und versucht ein Resümee, in welchem Umfang gegenüber dem EEG 2004 Innovationen und/oder Veränderungen zu vermelden sind.
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Rechtsprechung– 8 A 2810/04
Aktenzeichen: 8 A 2810/04

Leitsätze:

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2004, EEG 2004 § 20
Eine ganze Reihe von Forschungs- und Beratungsvorhaben dienten der wissenschaftlichen Fundierung des EEG-Erfahrungsbericht.
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Politisches Programm

Hier finden Sie den Erfahrungsbericht 2007 zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Erfahrungsbericht), der gemäß § 20 EEG durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU

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Rechtsprechung– 4 O 149/07
Aktenzeichen: 4 O 149/07
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 10

Zur Frage, ob der Betreiber einer Windkraftanlage verpflichtet ist, gemäß § 10 Abs. 4 EEG 2004 den Referenzertrag der Anlage auch dann durch ein Gutachten nachzuweisen, wenn Anlagen- und Netzbetreiber vor Inbetriebnahme davon ausgegangen sind, dass der Wert von 60 % (§ 10 Abs. 4 Satz 1

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