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Suche in Windenergie auf See

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Rechtsprechung– EnZR 68/23
Aktenzeichen: EnZR 68/23
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Leitsätze:

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Politisches Programm

Gemäß § 98 EEG 2023 legt der Bund-Länder-Kooperationsausschuss der Bundesregierung regelmäßig einen Bericht über den Stand des Ausbaus der erneuerbaren Energien vor. Grundlage des vorliegenden fünften Berichts sind die von den Ländern übermittelten Daten für den Zeitraum 1. Januar – 31. Dezember 2024 sowie ergänzende Informationen für das erste Halbjahr 2025.

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Gesetzentwurf

Der Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze sieht die Einführung von Beschleunigungsflächen für Windenergie auf See bzw. Infrastrukturgebieten für Übertragungsnetze, Verteilnetze und Offshore-Anbindungsleitungen vor. Dadurch sollen für diese Flächen und Gebiete verschlankte Zulassungsverfahren gelten.

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Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: WindSeeG

Der Gesetzentwurf der Länder Niedersachsen, Bremen und Schleswig-Holstein verfolgt das Ziel, die unverzügliche Rettung und medizinische Versorgung von Personen sicherzustellen, die bei Bau- und Servicearbeiten an Offshore-Einrichtungen in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) von Nord- und Ostsee verunfallen oder erkranken. Betreiber solcher Anlagen sollen künftig verpflichtet werden, einen betrieblichen Rettungsdienst einzurichten. Darüber hinaus ist die Gründung eines Rettungsinfrastrukturverbandes als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts vorgesehen.

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Gesetz: Bund
Urheber: Bund

Fünfte Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (Fünfte Windenergie-auf-See-Verordnung – 5. WindSeeV)

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Gesetzesbezug: WindSeeG

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12. August 2024 die Ergebnisse der Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von Offshore-Windenergieanlagen für zentral voruntersuchte Flächen bekannt gegeben. Das Gebotsverfahren wurde, wie bereits 2023, mit qualitativen Kriterien durchgeführt. Gebotstermin war der 1. August 2024.

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Gesetzesbezug: WindSeeG

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 21. Juni 2024 die Ergebnisse der Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Offshore-Windenergieanlagen für nicht zentral voruntersuchte Flächen aus dem dynamischen Gebotsverfahren bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. Juni 2024.

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Politisches Programm
Gesetzesbezug: WindSeeG

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat den Entwurf des Flächenentwicklungsplans (FEP) und die zugehörigen Umweltberichte veröffentlicht. Erstmals sollen im laufenden Verfahren Flächen für den Ausbau der Windenergie auf See auf eine Leistung von 60 GW bis 2037 festgelegt werden. Zudem sollen bereits in der aktuellen Fortschreibung des FEP Beschleunigungsflächen ausgewiesen werden, die von den vereinfachten und beschleunigten Verfahren der Erneuerbaren-Richtlinie der EU profitieren.

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Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: WindSeeG, EnWG 2011, NABEG

Zur Umsetzung der durch das Europäische Parlament und dem Rat der Europäischen Union am 18. Oktober 2023 erlassenen Richtlinie (EU) 2023/2413 („Renewable Energy Directive III“ bzw.

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Rechtsprechung– 32 O 153/22
Aktenzeichen: 32 O 153/22

Sachverhalt: Die Klägerin ist Anlagenbetreiberin eines Offshore-Windparks, die Beklagte ist Übertragungsnetzbetreiberin (ÜNB). Aufgrund von Wartungsarbeiten und Störungen hatte die Klägerin zeitweise nur limitierte Einspeisemöglichkeiten über eine Brückenverbindung.

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Gesetz: Bund
Urheber: Bund

Vierte Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (Vierte Windenergie-auf-See-Verordnung – 4. WindSeeV)

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Politisches Programm

Gemäß § 99 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) ist die Bundesregierung verpflichtet, das EEG und das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) zu evaluieren und dem Bundestag bis zum 31.12.2023 und dann alle vier Jahre einen Erfahrungsbericht vorzulegen.

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Politisches Programm

Im vorliegenden Antrag der Länder Niedersachsen und Bremen zur Entschließung des Bundesrates, wird gefordert, die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Offshore-Windenergie zu verbessern, um die Klimaziele und die Energiewende zu erreichen. 

Ausgehend vom Status Quo erfordern die Klimaziele und die Energiewende eine erhebliche Beschleunigung und Intensivierung der Ausbauaktivität. 

Konkret bitten die Länder den Bundesrat daher, die Bundesregierung aufzufordern:

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Politisches Programm

Mit dem Beschluss des Klimaschutzprogramms 2023 durch das Bundeskabinett am 4. Oktober 2023 möchte Deutschland den Klimaschutzzielen bis 2030 einen großen Schritt näher kommen. Übergeordnetes Ziel ist es, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 65 Prozent gegenüber 1990 zu verringern. Folglich liegt der Fokus auf der Dekarbonisierung in allen Sektoren der Volkswirtschaft. Durch die im vorliegenden Klimaschutzprogramm 2023 enthaltenen Maßnahmen kann die bestehende Klimaschutzlücke um bis zu 80 Prozent geschlossen werden. Dies bestätigte auch der Expertenrat für Klimafragen.

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Gesetzesbezug: WindSeeG

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 10. August 2023 die Ergebnisse der Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von Offshore-Windenergieanlagen für zentral voruntersuchte Flächen bekannt gegeben. Das Gebotsverfahren wurde erstmals mit qualitativen Kriterien durchgeführt. Gebotstermin war der 1. August 2023.

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Gesetzesbezug: WindSeeG

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12. Juli 2023 die Ergebnisse der Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von Offshore-Windenergieanlagen für nicht zentral voruntersuchte Flächen aus dem dynamischen Gebotsverfahren bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. Juni 2023.

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Politisches Programm

In dem Entwurf des Klimaschutzprogramms 2023 der Bundesregierung werden die Klimaschutzmaßnahmen für die Sektoren Energiewirtschaft, Gebäude, Industrie, Verkehr, Landwirtschaft, Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) im Einzelnen ausgeführt. Zudem werden die unterstützenden Maßnahmen dargestellt, die sektorenübergreifende Wirkung entfalten sollen, u. a.

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Politisches Programm
Gesetzesbezug: EEG 2023

Im Mittelpunkt der Wind-an-Land-Strategie stehen die Ausweitung und Beschleunigung der Planung, der Genehmigung und des Zubaus von Windenergie an Land.

Im Rahmen des ersten Windgipfels am 22. März 2023 hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) diesbezüglich einige Handlungsfelder und Maßnahmen identifiziert und Vertreterinnen und Vertreter der Bundesländer, der Ressorts der Bundesländer, der Verbände, der kommunalen Spitzenverbände und der Gewerkschaften eingeladen.

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Gesetz: Bund
Urheber: Bund

Dritte Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (Dritte Windenergie-auf-See-Verordnung – 3. WindSeeV)

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Aufsatz
Gesetzesbezug: WindSeeG

Der Aufsatz stellt die grundlegenden Neuerungen im WindSeeG dar, die zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten sind. Hierzu gehört die Erhöhung der Ausbauziele auf mindestens 30 GW bis 2030, 40 GW bis 2035 und 70 GW bis 2045. Auch die Ausschreibungsziele in den Jahren 2023 bis 2026 werden stark erhöht.

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Gesetzentwurf
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften.
 
Um die Energieversorgung in Deutschland sicherzustellen, soll durch weitere Maßnahmen der Gasverbrauch in den Wintern 2022/2023 und 2023/2024 reduziert werden sowie gleichzeitig die Stromversorgung gewährleistet bleiben.
 
Hierzu sollen in verschiedenen Gesetzen Vorschriften ergänzt werden, die insbesondere die Rahmenbedingungen für die Nutzung von Biogas u
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Gesetzesbezug: WindSeeG

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 7. September 2022 die Ergebnisse der Ausschreibungsrunde 2022 für die Förderung von Offshore-Windenergieanlagen im zentralen Modell bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. September 2022.

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Das Zweite Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1325), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 8. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1726) geändert worden ist, tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

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Aufsatz

Der Artikel beleuchtet die Ausbauplanung der deutschen Bundesregierung für Erneuerbare Energien. Dabei stellt er die bisherigen Ausbauziele den neuen Ausbauplanungen für erneuerbare Energien und Stromspeichern gegenüber. Zur Umsetzung der Ziele sei ein extremer Umbau des Energieversorgungssystems erforderlich, auch äußert der Autor Zweifel an der technischen sowie wirtschaftlichen Umsetzbarkeit der vorgestellten Zahlen.

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Aufsatz

Der Artikel beleuchtet den geplanten und aktuellen Ausbau an Windenergieanlagen auf See in Europa, sowie die Hindernisse welche damit einhergehen. In erster Linie würden komplexe Verfahren und unterbesetzte Genehmigungsbehörden die Zulassungen erschweren. In der Zukunft brauche es mehr Unterstützung durch den Staat um insbesondere für die stromintensiven Industrien kostengünstigen Strom durch Windenergie in Europa bereitzustellen.

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