Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12. August 2024 die Ergebnisse der Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von Offshore-Windenergieanlagen für zentral voruntersuchte Flächen bekannt gegeben. Das Gebotsverfahren wurde, wie bereits 2023, mit qualitativen Kriterien durchgeführt. Gebotstermin war der 1. August 2024.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 21. Juni 2024 die Ergebnisse der Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Offshore-Windenergieanlagen für nicht zentral voruntersuchte Flächen aus dem dynamischen Gebotsverfahren bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. Juni 2024.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat den Entwurf des Flächenentwicklungsplans (FEP) und die zugehörigen Umweltberichte veröffentlicht. Erstmals sollen im laufenden Verfahren Flächen für den Ausbau der Windenergie auf See auf eine Leistung von 60 GW bis 2037 festgelegt werden. Zudem sollen bereits in der aktuellen Fortschreibung des FEP Beschleunigungsflächen ausgewiesen werden, die von den vereinfachten und beschleunigten Verfahren der Erneuerbaren-Richtlinie der EU profitieren.
Zur Umsetzung der durch das Europäische Parlament und dem Rat der Europäischen Union am 18. Oktober 2023 erlassenen Richtlinie (EU) 2023/2413 („Renewable Energy Directive III“ bzw.
Vierte Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (Vierte Windenergie-auf-See-Verordnung – 4. WindSeeV)
Gemäß § 99 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) ist die Bundesregierung verpflichtet, das EEG und das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) zu evaluieren und dem Bundestag bis zum 31.12.2023 und dann alle vier Jahre einen Erfahrungsbericht vorzulegen.
Im vorliegenden Antrag der Länder Niedersachsen und Bremen zur Entschließung des Bundesrates, wird gefordert, die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Offshore-Windenergie zu verbessern, um die Klimaziele und die Energiewende zu erreichen.
Ausgehend vom Status Quo erfordern die Klimaziele und die Energiewende eine erhebliche Beschleunigung und Intensivierung der Ausbauaktivität.
Konkret bitten die Länder den Bundesrat daher, die Bundesregierung aufzufordern:
Mit dem Beschluss des Klimaschutzprogramms 2023 durch das Bundeskabinett am 4. Oktober 2023 möchte Deutschland den Klimaschutzzielen bis 2030 einen großen Schritt näher kommen. Übergeordnetes Ziel ist es, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 65 Prozent gegenüber 1990 zu verringern. Folglich liegt der Fokus auf der Dekarbonisierung in allen Sektoren der Volkswirtschaft. Durch die im vorliegenden Klimaschutzprogramm 2023 enthaltenen Maßnahmen kann die bestehende Klimaschutzlücke um bis zu 80 Prozent geschlossen werden. Dies bestätigte auch der Expertenrat für Klimafragen.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 10. August 2023 die Ergebnisse der Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von Offshore-Windenergieanlagen für zentral voruntersuchte Flächen bekannt gegeben. Das Gebotsverfahren wurde erstmals mit qualitativen Kriterien durchgeführt. Gebotstermin war der 1. August 2023.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12. Juli 2023 die Ergebnisse der Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von Offshore-Windenergieanlagen für nicht zentral voruntersuchte Flächen aus dem dynamischen Gebotsverfahren bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. Juni 2023.
In dem Entwurf des Klimaschutzprogramms 2023 der Bundesregierung werden die Klimaschutzmaßnahmen für die Sektoren Energiewirtschaft, Gebäude, Industrie, Verkehr, Landwirtschaft, Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) im Einzelnen ausgeführt. Zudem werden die unterstützenden Maßnahmen dargestellt, die sektorenübergreifende Wirkung entfalten sollen, u. a.
Im Mittelpunkt der Wind-an-Land-Strategie stehen die Ausweitung und Beschleunigung der Planung, der Genehmigung und des Zubaus von Windenergie an Land.
Im Rahmen des ersten Windgipfels am 22. März 2023 hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) diesbezüglich einige Handlungsfelder und Maßnahmen identifiziert und Vertreterinnen und Vertreter der Bundesländer, der Ressorts der Bundesländer, der Verbände, der kommunalen Spitzenverbände und der Gewerkschaften eingeladen.
Dritte Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (Dritte Windenergie-auf-See-Verordnung – 3. WindSeeV)
Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie auf See durch das Zweite Gesetz zur Änderung des WindSeeG
Der Aufsatz stellt die grundlegenden Neuerungen im WindSeeG dar, die zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten sind. Hierzu gehört die Erhöhung der Ausbauziele auf mindestens 30 GW bis 2030, 40 GW bis 2035 und 70 GW bis 2045. Auch die Ausschreibungsziele in den Jahren 2023 bis 2026 werden stark erhöht.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 7. September 2022 die Ergebnisse der Ausschreibungsrunde 2022 für die Förderung von Offshore-Windenergieanlagen im zentralen Modell bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. September 2022.
Das Zweite Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1325), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 8. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1726) geändert worden ist, tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Der Artikel beleuchtet die Ausbauplanung der deutschen Bundesregierung für Erneuerbare Energien. Dabei stellt er die bisherigen Ausbauziele den neuen Ausbauplanungen für erneuerbare Energien und Stromspeichern gegenüber. Zur Umsetzung der Ziele sei ein extremer Umbau des Energieversorgungssystems erforderlich, auch äußert der Autor Zweifel an der technischen sowie wirtschaftlichen Umsetzbarkeit der vorgestellten Zahlen.
Der Artikel beleuchtet den geplanten und aktuellen Ausbau an Windenergieanlagen auf See in Europa, sowie die Hindernisse welche damit einhergehen. In erster Linie würden komplexe Verfahren und unterbesetzte Genehmigungsbehörden die Zulassungen erschweren. In der Zukunft brauche es mehr Unterstützung durch den Staat um insbesondere für die stromintensiven Industrien kostengünstigen Strom durch Windenergie in Europa bereitzustellen.
Mit dem 1,5-Grad-Klimaschutz-Pfad soll die Stromversorgung Deutschlands 2035 nahezu vollständig aus erneuerbaren Energien bestehen. Für diesen Zweck ist ein Ausbau der Windenergie auf See auf mindestens 30 Gigawatt bis zum Jahr 2030, auf mindestens 40 Gigawatt bis zum Jahr 2035 und auf mindestens 70 Gigawatt bis zum Jahr 2045 vorgesehen. Mit dem Gesetz sollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den beschleunigten Ausbau geschaffen werden.
Wesentliche Inhalte des Gesetzesentwurfs sind unter anderem:
Dieser Aufsatz befasst sich mit dem steigenden Wasserstoffbedarf für die Energiewende in Deutschland und der Aussicht, Wasserstoff durch Windenergieanlagen auf See zu erzeugen. Die Herstellung auf See sei noch in der Planungsphase, wird jedoch unter anderem durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) stark gefördert. Ein wichtiger Punkt der Forschung sei der Transport von grünem Wasserstoff, welcher durch verschiedene Möglichkeiten wie Pipelines oder Transportschiffe realisiert werden könnte.
Der Autor befasst sich mit dem Ausbau von Windparks inklusive innovativer Projekte, die Windenergie mit Batteriespeicher und Wasserstofferzeugung kombinieren. Windparks sollen besonders durch die Förderung von Stromvermarktungskonzepten sowie der wirtschaftlichen Beteiligung von Bürgern profitiert haben. Viele Projekte mussten pandemiebedingt verschoben werden, jedoch lösten viele Genehmigungsbehörden Staus bei den Verfahren auf.
Der Autor betrachtet den europaweiten Ausbau von Windenergie auf Land und auf See. Insbesondere werden die Länder mit den größten Ausbauzahlen an neu installierter Leistung betrachtet. Gerade in Schweden soll sich der Zubau durch eine Kombination von Stromvermarktung und Grünstromzertifikaten erhöht haben.
Der Artikel beleuchtet die Einführung der Differenzverträge durch die kommende EEG-Reform 2023 für Windenergieanlagen auf See. Das Modell der Differenzverträge biete weiterhin einen über Ausschreibungen ermittelten anzulegenden Wert für den gesamten Vergütungszeitraum und der erzeugte Strom wird direkt vermarktet.
Der Autor berichtet über die konjunkturellen Aussichten der Meereswindkraft. Ferner erfordere es einen regulatorischen Rahmen und ein höheres Ausschreibungsvolumen um die ambitionierten Ausbauziele zu erreichen. Zudem zeichne sich eine Tendenz zu wachsenden Anlagendimensionen mit größeren Rotordurchmessern, höheren Türmen und leistungsstärkeren Turbinen ab. Der Aufsatz spricht auch kurz eine Anlagenkombination von Offshore-Windturbine und Elektrolyseur an.