Sachverhalt: Im Rahmen des Repowerings eines Windparks begehrt die Klägerin die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung von sieben Windenergieanlagen in dem Gebiet eines Bebauungsplans, in dem insgesamt 26 Windenergieanlagen mit einer maximalen Höhe von 70 m und maximaler Leistung von 1,5 MW vorgesehen worden sind. Von den in dem Windpark vorhandenen Windenergieanlagen sollen gleichzeitig 14 zurückgebaut werden.
Sachverhalt: Die Klägerin wehrt sich gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage, die der Beigeladenen durch den Beklagten unter Verringerung der gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächentiefe erteilt wurde. Sie ist Eigentümerin eines benachbarten Grundstücks, das sie für das Repowering einer Windenergieanlage nutzen möchte. Durch die Reduzierung der Abstandsflächen sei ihr Repowering-Vorhaben nicht möglich.
Sachverhalt: Die Klägerin wehrt sich gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windenergieanlage. Sie ist Eigentümerin eines benachbarten Grundstücks, das sie für das Repowering einer Windenergieanlage einer verbundenen Gesellschaft nutzen möchte. Die Beigeladene erhielt von der Beklagten eine Genehmigung, inklusive einer Abweichung vom Abstandsflächenrecht, zur Errichtung und zum Betrieb der Windenergieanlage.
Im Mittelpunkt der Wind-an-Land-Strategie stehen die Ausweitung und Beschleunigung der Planung, der Genehmigung und des Zubaus von Windenergie an Land.
Im Rahmen des ersten Windgipfels am 22. März 2023 hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) diesbezüglich einige Handlungsfelder und Maßnahmen identifiziert und Vertreterinnen und Vertreter der Bundesländer, der Ressorts der Bundesländer, der Verbände, der kommunalen Spitzenverbände und der Gewerkschaften eingeladen.
Der Rat der Europäischen Union hat am 22. Dezember 2022 die Verordnung (EU) 2022/2577 zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien erlassen, welche am 29. Dezember 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet wurde.
Die Verordnung ist am 30. Dezember 2022 Kraft getreten und gilt befristet für einen Zeitraum von 18 Monaten. Sie ist unmittelbar geltendes Recht und bedarf keiner Umsetzungsakte der Mitgliedstaaten.
Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie auf See durch das Zweite Gesetz zur Änderung des WindSeeG
Der Aufsatz stellt die grundlegenden Neuerungen im WindSeeG dar, die zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten sind. Hierzu gehört die Erhöhung der Ausbauziele auf mindestens 30 GW bis 2030, 40 GW bis 2035 und 70 GW bis 2045. Auch die Ausschreibungsziele in den Jahren 2023 bis 2026 werden stark erhöht.
Der Autor betrachtet den europaweiten Ausbau von Windenergie auf Land und auf See. Insbesondere werden die Länder mit den größten Ausbauzahlen an neu installierter Leistung betrachtet. Gerade in Schweden soll sich der Zubau durch eine Kombination von Stromvermarktung und Grünstromzertifikaten erhöht haben.
Der Autor beleuchtet die Zunahme an Modernisierungen für ausgeförderte Windenergieanlagen - dem sogenannten Repowering - in Deutschland. Große Windparks mit Altanlagen könnten durch neue leistungsstärkere Anlagen ausgetauscht werden. Durch Weiterbetriebsgutachten werte man bereits genutzte Flächen wirtschaftlich auf. Auch der mit dem Abbau von Windenergieanlagen verbundene Fortschritt im Recycling-Markt führe zu immer mehr Wachstum, zudem erarbeite man eine DIN-Norm für Rückbau, Demontage, Recycling und Verwertung von Windenergieanlagen.
Der Autor befasst sich mit dem Ausbau von Windparks inklusive innovativer Projekte, die Windenergie mit Batteriespeicher und Wasserstofferzeugung kombinieren. Windparks sollen besonders durch die Förderung von Stromvermarktungskonzepten sowie der wirtschaftlichen Beteiligung von Bürgern profitiert haben. Viele Projekte mussten pandemiebedingt verschoben werden, jedoch lösten viele Genehmigungsbehörden Staus bei den Verfahren auf.
Der Aufsatz betrachtet den Weiterbetrieb von Windenergieanlagen an Land die aus der EEG-Vergütung gefallen sind. In der aktuellen Marktlage böten die Erlöse am Spotmarkt eine gute Rentabilität, jedoch seien diese durch die Ukraine Krise mit hohem Risiko behaftet. Power-Purchase-Agreements (PPA) könnten, wenn doch unwirtschaftlicher, eine sichere Alternative für den Weiterbetrieb von Altanlagen bieten.
Unternehmen der Windenergiebranche sehen einem positiven Trend in Deutschland entgegen, insbesondere für wachsende Anlagengrößen. Durch die sich ausweitenden Marktbereiche nimmt die Anzahl der Genehmigungen neuer Windparks zu, auch mit Blick auf die Einführung eines speziellen zusätzlichen Ausschreibungssegments für kleinere Windenergieanlagen. Zudem werden Repowering-Projekte und der Ausbau eines modularen virtuellen Netzes im Jahr 2022 wichtige Punkte darstellen.
Der Autor untersucht die in der Koalitionsvereinbarung der neuen Bundesregierung vorgeschlagenen Gesetze und Initiativen zur Windkraft. Wesentlicher Inhalt ist der Artenschutz für die verschiedenen Aspekte wie dem Tötungsverbot, den Abständen und dem Repowering. Weiter geht der Aufsatz auf das 2 %-Flächenziel mit Bezug auf die Flächennutzungs- und Raumnutzungspläne ein und führt dann zur Problematik der länderrechtlichen Mindestabstandsregelungen hin. Die Windenergie stellt einen wichtigen Pfeiler der Energiewende dar, bei der der rechtliche Rahmen entsprechend angepasst werden müsse.
Der Autor beschäftigt sich mit der Frage, was bei der Modernisierung alter Photovoltaikanlagen zu beachten ist.
Die Autor:innen geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 40. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG, das am 15. Juni 2021 im Harnack-Haus in Berlin stattfand.
Ende 2020 sei die EEG-Vergütung für die ersten Windkraftanlagen ausgelaufen. In diesem Zusammenhang befasst sich der Autor mit der Frage, worauf es bei der Bewertung und Prüfung eines Weiterbetriebs von Windenergieanlagen (BPW) ankommt. Dabei seien zunächst der bauliche Zustand der Anlage und deren Lastreserven zu ermitteln. Weiterhin seien die Daten über Windverhältnisse am Standort auszuwerten. Es sei auch wichtig, das BPW-Gutachten rechtzeitig vor Ablauf der Entwurfslebensdauer zu veranlassen.
Das 40. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG fand als Präsenztermin im Harnack-Haus,
Tagungsstätte der Max-Planck-Gesellschaft, Ihnestraße 16-20, 14195 Berlin-Dahlem und parallel dazu als Liveübertragung online statt.
Die Autoren stellen fest, dass die Genehmigungen für Windkraftanlagen an Land wieder zunehmen. Allerdings sei zu erwarten, dass auch dies für die Deckung der zukünftigen Ausschreibungsrunden nicht ausreiche. So sei in der Ausschreibungsrunde im Mai 2021 bereits trotz Kürzung eine Unterdeckung zustande gekommen, möglicherweise wegen noch offener Klageverfahren gegen mehrere Anlagen.
Der Beitrag befasst sich mit dem neuen, am 10.12.2020 durch das Gesetz zur Beschleunigung von Investitionen in Kraft getretenen, § 63 BImSchG. Danach ist ein Wegfall der aufschiebenden Wirkung aus § 80 Abs. 1 S.
Das EEG 2021 wurde knapp vor den Winterferien verabschiedet, die späte Frist brachte viel Unruhe vorwiegend für Windkraftanlagenbetreiber:innen, die bis zuletzt unsicher waren, ob sie ihre Anlagen weiterbetreiben dürfen. Der Artikel berichtet, wie verschiedene Betreiber:innen dieses Problem lösten.
Der Autor beschreibt, wie Algorithmen eine Verschattung von Windenergieanlagen verhindern und so nicht nur für mehr Leistung sorgen, sondern auch eine längere Lebensdauer ermöglichen könnten.
Der Beitrag befasst sich mit der Auswertung der Daten aus dem Marktstammdatenregister durch die Fachagentur Windenergie an Land. Dabei sei die Datenqualität besser, als bei jedem energiewirtschaftlichen Register zuvor. Auffällig sei, dass die ermittelten Daten zur Anlagenzahl und der installierten Leistung niedriger seien, als von den Fachverbänden angegeben, was vermutlich an Fehlern bei der Dokumentierung der Anlagenstilllegung liege.
Das vorliegende Arbeitspapier des Bundesverbandes Windenergie stellt konkrete Vorschläge für Gesetzesänderungen vor, die das Repowering alter Anlagen wesentlich erleichtern sollen. Es wurde insgesamt 17 Änderungen für das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das Baugesetzbuch, das Raumordnungsgesetz, das Naturschutzgesetz und das Bundes-Immissionsschutzgesetz vorgelegt. U.a. empfiehlt der Bundesverband:
Der Beitrag kritisiert das Fehlen einer Repowering-Strategie von Seiten der Bundesregierung. Da ein Anlagenvolumen von rund 15 GW in den nächsten Jahren aus der EEG-Vergütung falle, wird gefordert, so viel Repowering wie möglich zu nutzen, damit die Windenergie ihre Ausbauziele erreichen könne. Es werden dabei konkrete Vorschläge genannt, die in einer Repowering-Strategie integriert sein sollten.
Der Leitfaden "Gute fachliche Praxis für die Visualisierung von Windenergieanlagen" der Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind), der Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern (LEKA MV) sowie des Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) soll eine verlässliche und praxisorientierte Handhabung und Überprüfung von 2-D-Visualisierungen von Windenergieanlagen ermöglichen.
Der Leitfaden beinhaltet u.a.:
Der Beitrag befasst sich mit der Weiternutzung von Windkraftanlagen nach ihrer regulären Nutzungsdauer von 20 Jahren in Marokko und entlang der Westküste Afrikas. Die Windkraftanlagen würde dort insbesondere Dieselgeneratoren und Gaskraftwerke ersetzen. Dabei sei das Windangebot in der Region sehr gut, jedoch würden die Projektierer aufgrund von fehlender Infrastruktur insbesondere vor netzseitige Herausforderungen gestellt. Zusätzlich müssten Ersatzteile und Ersatzrotorblätter immer auf Vorrat vor Ort gelagert werden.