Das 47. Fachgespräch der Clearingstelle zum Thema „Dezentrale Erzeugungs- und Verbrauchskonzepte“ fand am 12. Juni 2024 als Präsenzveranstaltung im Magnus-Haus Berlin, Am Kupfergraben 7 in Berlin-Mitte sowie zeitgleich als Liveübertragung (auch mit
online statt.Sachverhalt: Die Klägerin (Anlagenbetreiberin) betreibt eine Windenergieanlage auf ihrem Hof und speist den erzeugten Strom in das Netz der Beklagten (Netzbetreiberin) ein. Nach dem Ende des Förderzeitraums sowie dem Ende der Anschlussförderung zum 31. Dezember 2021, speiste die Anlagenbetreiberin den erzeugten Strom weiterhin in das Netz der Netzbetreiberin ein, ohne diesen der Veräußerungsform der sonstigen Direktvermarktung zuzuordnen.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung (Solarpaket I) verfolgt das Ziel, Hemmnisse beim Ausbau der Solarenergie zu beseitigen und so die Ausbau-Dynamik weiter zu steigern. Durch den Entwurf sollen die Zielsetzungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) der Photovoltaik-Strategie umgesetzt werden.
Im Mittelpunkt der Wind-an-Land-Strategie stehen die Ausweitung und Beschleunigung der Planung, der Genehmigung und des Zubaus von Windenergie an Land.
Im Rahmen des ersten Windgipfels am 22. März 2023 hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) diesbezüglich einige Handlungsfelder und Maßnahmen identifiziert und Vertreterinnen und Vertreter der Bundesländer, der Ressorts der Bundesländer, der Verbände, der kommunalen Spitzenverbände und der Gewerkschaften eingeladen.
Der Aufsatz betrachtet den Weiterbetrieb von Windenergieanlagen an Land die aus der EEG-Vergütung gefallen sind. In der aktuellen Marktlage böten die Erlöse am Spotmarkt eine gute Rentabilität, jedoch seien diese durch die Ukraine Krise mit hohem Risiko behaftet. Power-Purchase-Agreements (PPA) könnten, wenn doch unwirtschaftlicher, eine sichere Alternative für den Weiterbetrieb von Altanlagen bieten.
Der Autor befasst sich mit dem Ausbau von Windparks inklusive innovativer Projekte, die Windenergie mit Batteriespeicher und Wasserstofferzeugung kombinieren. Windparks sollen besonders durch die Förderung von Stromvermarktungskonzepten sowie der wirtschaftlichen Beteiligung von Bürgern profitiert haben. Viele Projekte mussten pandemiebedingt verschoben werden, jedoch lösten viele Genehmigungsbehörden Staus bei den Verfahren auf.
Die BNetzA hat sich gemeinsam mit dem BDEW bereits mit der Frage befasst, wie Anlagen zu behandeln sind, die am 1.
Die Autor:innen geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 40. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG, das am 15. Juni 2021 im Harnack-Haus in Berlin stattfand.
Ende 2020 sei die EEG-Vergütung für die ersten Windkraftanlagen ausgelaufen. In diesem Zusammenhang befasst sich der Autor mit der Frage, worauf es bei der Bewertung und Prüfung eines Weiterbetriebs von Windenergieanlagen (BPW) ankommt. Dabei seien zunächst der bauliche Zustand der Anlage und deren Lastreserven zu ermitteln. Weiterhin seien die Daten über Windverhältnisse am Standort auszuwerten. Es sei auch wichtig, das BPW-Gutachten rechtzeitig vor Ablauf der Entwurfslebensdauer zu veranlassen.
Die Autoren stellen fest, dass die Genehmigungen für Windkraftanlagen an Land wieder zunehmen. Allerdings sei zu erwarten, dass auch dies für die Deckung der zukünftigen Ausschreibungsrunden nicht ausreiche. So sei in der Ausschreibungsrunde im Mai 2021 bereits trotz Kürzung eine Unterdeckung zustande gekommen, möglicherweise wegen noch offener Klageverfahren gegen mehrere Anlagen.
Der Beitrag befasst sich mit der Auswertung der Daten aus dem Marktstammdatenregister durch die Fachagentur Windenergie an Land. Dabei sei die Datenqualität besser, als bei jedem energiewirtschaftlichen Register zuvor. Auffällig sei, dass die ermittelten Daten zur Anlagenzahl und der installierten Leistung niedriger seien, als von den Fachverbänden angegeben, was vermutlich an Fehlern bei der Dokumentierung der Anlagenstilllegung liege.
Das EEG 2021 wurde knapp vor den Winterferien verabschiedet, die späte Frist brachte viel Unruhe vorwiegend für Windkraftanlagenbetreiber:innen, die bis zuletzt unsicher waren, ob sie ihre Anlagen weiterbetreiben dürfen. Der Artikel berichtet, wie verschiedene Betreiber:innen dieses Problem lösten.
Der Beitrag kritisiert das Fehlen einer Repowering-Strategie von Seiten der Bundesregierung. Da ein Anlagenvolumen von rund 15 GW in den nächsten Jahren aus der EEG-Vergütung falle, wird gefordert, so viel Repowering wie möglich zu nutzen, damit die Windenergie ihre Ausbauziele erreichen könne. Es werden dabei konkrete Vorschläge genannt, die in einer Repowering-Strategie integriert sein sollten.
Der Beitrag befasst sich mit dem Aufbau digitaler Energiehandelsplattformen durch die Nutzung der Blockchain-Technologie. Insbesondere regionaler Stromhandel zwischen kleinteiligen Erzeugern von erneuerbarer Energie werde dadurch ermöglicht. Dies sei u.a. für Anlagen interessant, die aus der EEG-Förderung fallen, da mittels Smart Contracts stets die besten Preise erzielt würden.
Der Beitrag gibt einen Überblick über Neuregelungen im EEG 2021. Die Autorin geht dabei insbesondere auf Änderungen für die Solarenergie ein, wie beispielsweise die Trennung in Segmente, die Steigerung der Gebotsgröße auf 20 MW und die Erweiterung der Flächenkulisse. Im Bereich der Windenergie werden u.a. der eingeführte Korrekturfaktor, die Südquote und die finanzielle Beteiligung von Kommunen beleuchtet.
Die Bundesnetzagentur hat am 15. Februar 2021 ihren Hinweis 2021/1 zur Zuordnung von ausgeförderten EE-Anlagen veröffentlicht.
Der Hinweis gibt das Grundverständnis der Bundesnetzagentur wieder und erläutert vor dem Hintergrund drohender Verunreinigungen von Marktprämien-Bilanzkreisen durch ausgeförderte Anlagen
Der Beitrag befasst sich mit den Änderungen für bestehende Biogasanlagen durch das EEG 2021. Grundsätzlich blieben dabei die Regelungen maßgeblich, die bereits vor Inkrafttreten des EEG 2021 für die entsprechende Anlage galten.
Der Beitrag befasst sich mit den Ausschreibungssystem für Biogasanlagen im EEG 2021. Die Autoren begrüßen auf der einen Seite insbesondere die Erhöhung des Ausschreibungsvolumens sowie die Anhebung der zulässigen Höchstwerte der Gebote. Auf der anderen Seite kritisieren sie jedoch die komplexen Regelungen zum Flexibilitätszuschlag sowie dem Zuschlagsverfahren.
Die Autorin erläutert in ihrem Beitrag kurzfristige Änderungen, die sich bei der EEG-2021-Novelle „auf den letzten Metern" vor der Verabschiedung des Gesetzes noch ergeben haben.
Im Beitrag des Autors kommen vier Biogas-Anlagenbetreiber zu Wort, die vom Ende der EEG-Förderung betroffen sind. Sie haben ihre Anlagen (vorerst) stillgelegt, weil der Betrieb insbesondere von Kleinanlagen nicht mehr rentabel sei. Der Autor appelliert an den Gesetzgeber, die notwendigen Rahmenbedingungen für den Weiterbetrieb der Anlagen zu schaffen und das "Biogasanlagen-Sterben" zu verhindern.
Der Autor beschreibt das Jahr 2020 aus der Sicht der Energieversorgung.
Zunächst lobt er allgemein, dass die deutsche Energiewirtschaft gut auf die Corona-Pandemie vorbereitet gewesen sei. Im Gassektor habe währenddessen der Gastransit aus Russland und der Ukraine im Vordergrund gestanden. Zwar habe es wichtige Einigungen gegeben, jedoch sei das Pipeline-Projekt Nord Stream 2 weiterhin streitig.
Die Bundesnetzagentur hat in Bezug auf Erzeugungsanlagen, die zum 1. Januar 2021 aus der EEG-Förderung fallen und mit noch förderfähigen EEG-Anlagen hinter einer gemeinsamen Messung angeschlossen sind, die Frage gestellt, wie mit dieser Konstellation im Rahmen der MPES (Marktprozesse für erzeugende Marktlokationen Strom) gesetzeskonform umgegangen werden kann.
Im Fokus dieses Aufsatzes liegen die Überlegungen, welche Auswirkungen die neue EEG-Novelle auf die deutsche Solarindustrie haben kann.
In diesem Artikel diskutieren die Autoren über die im EEG-Regierungsentwurf vorhandenen Neuheiten zur Windenergie. Sie überlegen, ob die finanzielle Kommunalbeteiligung das Ziel der Akzeptanzsteigerung erreiche, wie die Verschärfung des Vergütungswegfalls bei negativen Preisen die Wirtschaftlichkeit beeinflusse, und lobten die Einführung der sog. "Südquote" für die Ausbauankurbelung in südlichen Bundesländern.
In ihrem Kleinbeitrag diskutieren die Autoren über den sich stark erhöhten Aufwand der Betriebsführung der Windkraftanlagen. Dies sei auf die vermehrte Anzahl der Windturbinen und ihren entsprechenden Einfluss auf das gesamte Stromnetz zurückzuführen. Die Verfasser nennen einige der üblich vorkommenden Probleme der Windparkbetreiber – negative Strompreise, EEG-Umlage, Stromvermarktung für Altanlagen und Strafen für die Nichteinhaltung zahlreicher Regeln.