Die Verordnung zu den Innovationsausschreibungen und zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher Verordnungen enthält im Kern die neue Innovationsausschreibungsverordnung (InnAusV). Federführend ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Die Verordnung beinhaltet vor allem die folgenden Kernpunkte:
- fixe Marktprämie
- keine Förderung bei negativen Strompreisen
- Zuschlagsbegrenzung bei Unterzeichnung
Weiterhin wurden durch die Verordnung die Ausschreibungsgebührenverordnung (AusGebV), die Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen (GemAV) und die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) geändert.
Gang des Rechtsetzungsverfahrens:
- 16. Oktober 2019 – Regierungsentwurf; Beschluss vom Bundeskabinett
- 18. Oktober 2019 – Überweisung an den Ausschuss
- 12. Dezember 2019 – Beschluss des Bundestags
- 29. Januar 2020 – Verkündung im Bundesgesetzblatt (s. Anhang)
- 30. Januar 2020 – Inkrafttreten
Nachfolgend gelangen Sie zur InnAusV.