Das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 21. Dezember 2020 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 1 das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 (EEG 2017), welches nunmehr als EEG 2021 am 1. Januar 2021 in Kraft trat (Urfassung).
Weiterhin wurde durch Artikel 17 das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2016 (KWKG 2016) geändert und nunmehr zum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2020 (KWKG 2020) umbenannt.
Ferner wurden durch das Gesetz unter anderem auch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) und das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) geändert.
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