Das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) vom 22. Mai 2023 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 2 das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und durch Artikel 3 das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023). Das Gesetz wurde am 26. Mai 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Ferner wurden durch das Gesetz unter anderem auch
- das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
- die Ladesäulenverordnung und
- das Bundesbedarfsplangesetz
geändert.
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