Der Gesetzesentwurf passt Vorschriften des EnWG aufgrund von Richtlinienvorgaben an. Er setze einen regulatorischen Rahmen für die Behandlung reiner Wasserstoffnetze im EnWG und ermögliche einen zügigen und rechtssicheren Einstieg in den schrittweisen Aufbau einer nationalen Wasserstoffnetzinfrastruktur.
Wesentlicher Inhalt des Entwurfs ist die Anpassung des EnWG an die Vorgaben des EU-Legislativpakets „Saubere Energie für alle Europäer“.
Dazu gehören Ergänzungen des Definitionskatalogs, Anpassungen des Entflechtungsrechts für Elektromobile und im Bereich der Energiespeicheranlagen, Flexibilitätsdienstleistungen, Planungs- und Berichtspflichten und Transparenz der Grundlagen für die Netzentgeltregulierung. Weiter ergänzt er eine Übergangsregelung zur regulatorischen Behandlung reiner Wasserstoffnetze.
Das Energiewirtschaftsänderungsgesetz soll u.a. folgende Gesetze und Verordnungen ändern:
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG 2011),
- § 3 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG 2020),
- Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2021),
- Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus,
- Anreizregulierungsverordnung (ARegV),
- Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV),
- Stromnetzzugangsverordnung (StromNEV),
- Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV).
Gang des Gesetzgebungsverfahren:
- 19.01.2021 - Referentenentwurf des BMWi
- 12.02.2021 - Gesetzentwurf der Bundesregierung
- 09.03.2021 - Gesetzentwurf der Bundesregierung
- 15.03.2021 - Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrates
- 26.03.2021 - Stellungnahme des Bundesrates
- 13.04.2021 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
- 08.06.2021 - Änderungsanträge der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD
- 22.06.2021 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie
- 23.06.2021 - Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie
- 24.06.2021 - Beschluss des Bundestags: Gesetzesentwurf in Ausschussfassung angenommen
- 25.06.2021 - Beschluss und Entschließung des Bundesrates einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen
Nachfolgend gelangen Sie
- zu dem Gesetz,
- zur Übersicht zum EEG 2021,
- zur Übersicht zum KWKG 2020.