Die Clearingstelle EEG|KWKG hat am 9. Mai 2018 den Hinweis zu dem Thema „Verringerung des anzulegenden Wertes um 20 % nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 EEG 2017“ beschlossen. Entgegen der sonstigen Praxis wurde der Hinweisentwurf bereits vor Veröffentlichung des Hinweises veröffentlicht. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen lief bis zum 12. Februar 2018. Die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen sind im Anhang beigefügt.
Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente:
Bemerkungen
Die Bundesnetzagentur hat zum zeitlichen Verständnis der Regelung in § 52 Absatz 3 EEG 2017 ihren Hinweis 2018/1 veröffentlicht.