Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 24. Januar 2018 ihren
»Hinweis 2018/1 zum zeitlichen Verständnis der Sanktionsfolgen bei Pflichtverstößen des Anlagenbetreibers nach § 52 Abs. 3 EEG«
veröffentlicht. Darin beantwortet sie u.a. Fragen zu Beginn, Dauer und Endzeitpunkt der 20-prozentigen Vergütungsverringerung als Sanktion bei Verstößen gegen Meldepflichten.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der BNetzA.