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Begrenzung der EEG-Umlage

Leitsatz: Eine mögliche Stromsteuererstattung nach § 9b StromStG führt auch dann zu einer Verringerung der "zu tragenden Stromkosten", wenn das Unternehmen den für die Stromsteuererstattung notwendigen Antrag nicht stellt.

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

6 A 1511/16

Vorinstanz(en)

VG Frankfurt, Urt. v. 19.05.2015 - 5 K 1665/14.F