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Die Instrumentalisierung des Zivilrechts für umweltpolitische Zielsetzungen - dargestellt am Beispiel des EEG

Der Beitrag untersucht, inwieweit die das Verhältnis von Anlagen- und Netzbetreiber ausgestaltenden Regelungen des EEG 2004 – insbes. gesetzliches Schuldverhältnis und Kopplungsverbot, Vorrangprinzip als allgemeines Diskriminierungsverbot, Vergütungspflicht, einstweiliger Rechtsschutz und Aufrechnungsverbot, Netzausbau, Belastungsausgleich – auf andere Bereiche des Zivilrechts übertragbar sind.
Datum
Autor(en)
Peter Salje
Fundstelle
RdE (Recht der Energiewirtschaft) 2005, 60-65