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Deutsches Corona-Konjunkturpaket und EU-Green Deal - aktuelle Eckpfeiler für die Energiewende

Der Autor befasst sich mit den Auswirkungen des deutschen Corona-Konjunkturpakets, welches erneut die europäische Beihilfefrage aufwerfe, und beleuchtet dabei die Auswirkungen des Green Deals der EU.

Das Corona-Konjunkturpaket der Bundesregierung solle Investitionen in klima- und umweltfreundliche Mobilität und Energien fördern. Der Autor ist zwar der Ansicht, dass die unter anderem vorgesehene Absenkung und Deckelung der EEG-Umlage alle Stromverbraucher gleichermaßen betreffe und sei deshalb keine unzulässige Beihilfe sei. Allerdings stelle der geplante Staatszuschuss zur Finanzierung der Ökostromförderung eine europarechtlich relevante Beihilfe dar, denn das EuGH-Urteil v. 28.03.2019 zum EEG 2012 werde damit praktisch zurückgesetzt.

Der Autor erwartet jedoch eine Genehmigung durch die EU-Kommission, insbesondere vor dem Hintergrund des europäischen Green Deal. Der Green Deal sei eine ganzheitliche Strategie, welche Nachhaltigkeit in Europa bewirken solle. Unter anderem sehe der Green Deal einen umfassenden Umbau des Wirtschafts- und Energiesystems vor, welcher die EU in eine Gesellschaft mit moderner, ressourceneffizienter und wettbewerbsfähiger Wirtschaft ohne Netto-Treibhausgasemissionen umwandeln solle. Hierfür schaffe der Green Deal einen klimagerechten Beihilferahmen, der größere Spielräume für staatliche Beihilfen schaffe und staatliche Unterstützung in weitem Umfang ermögliche. Allerdings bleibe die klassische Verhältnismäßigkeitsprüfung erhalten und eine Abwägung der Belange Umweltschutz und Beihilferecht finde weiterhin statt. Diese Grundsätze hätten auch Auswirkungen für die Entschädigungen, welche Kohlekraftwerke im Zuge des Ausstiegs aus der Kohleverstromung erhalten sollen.

Zum Schluss fragt sich der Autor, inwiefern die Corona-Pandemie die neuen Maßstäbe für die Gewährung von Beihilfen rechtfertige und ob diese verhältnismäßig seien.

 

Datum
Autor(en)

Walter Frenz

Gesetzesbezug
Fundstelle

RdE (Recht der Energiewirtschaft) 10-11/2020, 441 - 446