Die Digitalisierungsberichte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gemäß § 48 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) sollen sicherstellen, dass die Digitalisierung der Energiewende stets zum größten volkswirtschaftlichen Nutzen erfolgt.
Das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes vom 15. Juli 2024 wurde am 16. Juli 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 17. Juli 2024 in Kraft.
Artikel 1 des Gesetzes ändert das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG).
Nachfolgend gelangen Sie zu den Gesetzgebungsmaterialien des Gesetzes.
Das Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht vom 3. Juli 2024 wurde am 8. Juli 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat vorbehaltlich einzelner Regelungen am 9. Juli 2024 in Kraft. Mit dem am 6. November 2024 verkündeten Bundesgesetzblatt 2024 I Nr. 340 erfolgte eine nachträgliche Berichtigung vom Artikel 1.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlichte im Juni 2024 den Monitoring-Bericht zur Energiewende, der von einer unabhängigen Expertenkommission erstellt wurde. In dem Bericht bewertet die Kommission den Fortschritt der Energiewende anhand einer sogenannten Energiewende-Ampel. Dabei werden sechs zentrale Dimensionen der Energiewende betrachtet, die verschiedene Themenbereiche abdecken – von der Energieversorgung und Wirtschaftlichkeit über die Energie- und Versorgungssicherheit bis hin zu den Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft.
Mit dem Beschluss des Klimaschutzprogramms 2023 durch das Bundeskabinett am 4. Oktober 2023 möchte Deutschland den Klimaschutzzielen bis 2030 einen großen Schritt näher kommen. Übergeordnetes Ziel ist es, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 65 Prozent gegenüber 1990 zu verringern. Folglich liegt der Fokus auf der Dekarbonisierung in allen Sektoren der Volkswirtschaft. Durch die im vorliegenden Klimaschutzprogramm 2023 enthaltenen Maßnahmen kann die bestehende Klimaschutzlücke um bis zu 80 Prozent geschlossen werden. Dies bestätigte auch der Expertenrat für Klimafragen.
Das 45. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG zum Thema „Neustart der Digitalisierung der Energiewende: Rollout und Herausforderungen für EEG- und KWK-Anlagen“ fand am 22.
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes- Klimaschutzgesetzes - Rechtsetzungsverfahren
Der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes beinhaltet verschiedene Maßnahmen, sodass die nationalen Klimaschutzziele eingehalten und die europäischen Zielvorgaben erfüllt werden können. Dabei ist dieses Gesetz ein Teil des Klimaschutzprogramms, welches das Ziel verfolgt bis 2030 die Klimagas-Emissionen um 65 Prozent zu senken.
Mit dem Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht sollen die Potenziale im Bereich des Immissionsschutzrechts zwecks Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 effektiver genutzt werden. Im Wesentlichen sollen die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zum schnellen Ausbau von Erneuerbare-Energien-Anlagen verkürzt und vereinfacht werden.
Der Autor befasst sich mit Spannungssensoren in der Niederspannungsebene, die mit Breitband-Powerline-Kommunikation funktionieren. Durch das Nutzen vom "Internet of things" Protokoll MQTT könnte die Übertragung der Daten besonders ressourcenschonend und datensparsam sein. Die Kombination der Sensorik mit Smart Metern soll ein vorrausschauendes Netzmanagement, gerade von variablen Erzeugern wie PV-Anlagen und Heimladestationen, ermöglichen.
Der Aufsatz befasst sich mit einem KI-basiertem Monitoring-System für Solarparks, das Echtzeitdaten sammelt und kostensenkend vorausschauende Instandhaltung möglich machen soll. Maschinelles Lernen durch Modellierung technischer Prozesse könne bessere Erkennungsraten von Verschlechterungen oder Ausfällen im Betrieb liefern. Mit steigender Betriebsdatenmenge kann die Software präziser Betriebsszenarien und Anlagenverhalten abbilden.
Der Autor vertritt die Ansicht, dass bei der Berechnung der Kostenoptimalität bei Schaltanlagen die schwer quantifizierbaren Lebenszykluskosten zugunsten der Anschaffungskosten vernachlässigt würden. Er diskutiert daher einige elementare Aspekte für die Bestimmung der Lebenszykluskosten von Schaltanlagen. Dazu würden die quantifizierbare Lebenszeit von Elektronik, für die sich MTBF-Werte (Mean-Time Between Failure) als aussagekräftiges Maß bewährt hätten, gehören. Wichtig sei darüber hinaus eine maximale Modularität sowie eine maximale Kompatibilität bezüglich Hardware und Software.
Der Aufsatz behandelt das vom Bundesministerium für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) veröffentlichte Dokument „Technische Eckpunkte für die Weiterentwicklung der Standards. Es seien bisher Smart-Meter-Gateways von vier Anbietern für vier sogenannte Tarifanwendungsfälle zertifiziert:
Der Aufsatz behandelt die Veröffentlichung des Digitalisierungsbarometer der Energiewende 2020 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Ein wichtiger Schritt sei die Vergabe der 450-MHz-Frequenzen gewesen, die eine wichtige Voraussetzung für die Kommunikation in Smart Grids darstellen und eine schwarzfallfeste Funklösung bieten würden. Der Rechtsrahmen für Smart-Meter-Gateways benötige jedoch weiteren Handlungsbedarf für eine rechtssichere Anwendung.
Die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie durchgeführte Studie „Barometer Digitalisierung der Energiewende - Modernisierungs- und Fortschrittsbarometer zum Grad der Digitalisierung der leitungsgebundenen Energiewirtschaft, Berichtsjahr 2020" zeigt den Stand sowie den Fortschritt der Digitalisierung im Bereich der Energiewirtschaft in Deutschland auf. Ausgangspunkt ist hierbei das 2016 in Kraft getretene Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende.
Anhand der Schlüsselfaktoren
Am 17. Mai 2021 hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) das Dokument „Technische Eckpunkte für die Weiterentwicklung der Standards - Cyber-Sicherheit für die Digitalisierung der Energiewende“ veröffentlicht.
Der Beitrag befasst sich mit dem von der Bundesnetzagentur vorgestellten Bericht zum Zustand und Ausbau der Verteilnetze 2020. Die Verteilnetzbetreiber erwarten demnach für den Zeitraum bis 2030 einen Lastanstieg durch den vermehrten Einsatz von Wärmepumpen und Elektromobilität. Der Beitrag geht weiterhin auf geplante Investitionen sowie die Netzdigitalisierung ein und stellt die Prognosen der Netzbetreiber über die Ein- und Ausspeiseleistung für 2030 vor.
Sachverhalt: Das Verfahren befasst sich mit der vorläufigen Überprüfung der Allgemeinverfügung des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu intelligenten Messsystemen. Die Klägerin beabsichtigt mit ihrer Beschwerde die Aufhebung der Vorinstanz bzgl. ihres Widerspruchs gegenüber der Allgemeinverfügung.
Ergebnis: Bejaht.
Der Beitrag befasst sich mit dem Aufbau digitaler Energiehandelsplattformen durch die Nutzung der Blockchain-Technologie. Insbesondere regionaler Stromhandel zwischen kleinteiligen Erzeugern von erneuerbarer Energie werde dadurch ermöglicht. Dies sei u.a. für Anlagen interessant, die aus der EEG-Förderung fallen, da mittels Smart Contracts stets die besten Preise erzielt würden.
Der Aufsatz behandelt den aktuellen Stand von intelligenten Messsystemen (Smart Meter) für Erzeugungsanlagen von erneuerbaren Energien. Dabei geht er auf die Systematik der regelnden Gesetze, den Status Quo und die Marktanalyse seitens des BSI ein. Auch behandelt er die Neuregelungen des am 01.01.2021 in Kraft getretenen EEG 2021 und gibt eine abschließende Bewertung.
Der Artikel berichtet über die gegenwärtige Lage im E-Auto-Ladesäulensegment. Zunächst verweist der Autor auf die intransparente Preisbildung für den Ladestrom, die je nach Standort das Aufladen eines E-Autos vielmals teurer als eine Benzin-Betankung eines Verbrenner-Autos machen könne. Unter diesen Umständen erlebe zurzeit der Einbau eigener Wallboxen in Privathäusern einen Aufschwung.
Die vorliegende Studie beschäftigt sich mit der Frage, wie Smart-City-Konzepte in Städten und Kommunen wirksam umgesetzt werden können. Im Rahmen einer Hemmnisanalyse wurde dabei eine Vielzah von Experten und Entscheidern aus Kommunen und privaten Unternehmen befragt. Sie sind sich darüber einig, dass für eine erfolgreiche Umsetzung der Konzepte:
Der Artikel gibt einen Rückblick auf die weltweite Solarbranche im Jahr 2020 und identifiziert die zehn wichtigsten Trends und Einflüsse: die Wahl des US-Präsidenten, die Zunahme der Verpflichtungen zu CO2-Neutralität, stets komplexere Ausschreibungsverfahren, die Zunahme von Klimaanleihen, größere Solarmodule, eine Ausrichtung der Stromnetze auf erneuerbare Energien, die effizientere Herstellung von Solarzellen, das anhaltende Interesse an Perovskit-Solarzellen, Smart-Home-Technologie und das Rennen um de
Die E-Mobilität benötige aufgrund zunehmender Beliebtheit ein wachsendes Netz der Ladeinfrastruktur. Dafür rüste man bereits Supermarktketten mit Schnellladepunkten aus. Künstliche Intelligenz werde dem Fahrer künftig die beste Route mit Ladestopps vorschlagen. Laut einer Studie des Instituts für Verkehrsforschung am Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt würden sich Nutzer und Nutzerinnen wünschen, dass der Strom aus erneuerbaren Quellen generiert werde.
Das Impulspapier "Weichenstellungen ins erneuerbare Energiesystem" ermittelt politische Handlungsempfehlungen, die nach der Meinung der Autoren in der kommenden Legislaturperiode getroffen werden müssen, um einen Aufbruch ins erneuerbare Energiesystem zu schaffen und die Energiewende erfolgreich zu gestalten. Diese sollen u.a. enthalten:
Der Aufsatz beschäftigt sich mit einem innovativen Projekt, welches gegenwärtiges und zukünftiges Fahrverhalten von Elektrofahrzeugen mit Hilfe einer Smartphone-App untersucht. Dabei zeige sich ein typisches Pendlerprofil. Auch untersuche man mit Blick auf die Zukunft was passiert, wenn E-Autos den politisch gewollten Anteil am Fahrzeugbestand annehmen. Die Studie lasse die Schlussfolgerung zu, dass sich das Pendeln im Ladebedarf von E-Autos niederschlage. Das sog. Workplace Charging, d.h.