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Neue Zuständigkeit für das KWKG - Clearingstelle EEG|KWKG nimmt Betrieb auf

Die Clearingstelle EEG hat mit der Erweiterung der Zuständigkeit für das KWKG seit dem 1. Januar 2018 den Betrieb als Clearingstelle EEG|KWKG aufgenommen.

Wir sind gerne für Sie da, wenn Sie als Anlagenbetreiber, Netzbetreiber, Direktvermarkter oder Messstellenbetreiber Fragen haben, die in unsere Zuständigkeit fallen. Wir widmen uns neben Fragen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nun auch Angelegenheiten rund um das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). Auch umfasst unsere Zusändigkeit das Messstellebetriebsgesetz (MsbG), sofern EEG- und KWKG-Anlagen betroffen sind. Unser gesetzlicher Auftrag zur Beilegung von Streitigkeiten und Klärung von Anwendungsfragen ergibt sich aus § 81 EEG 2017 und § 32a KWKG 2016. Wenn Sie die Angebote der Clearingstelle EEG|KWKG nutzen möchten, sprechen Sie uns an!

Verschaffen Sie sich gern einen Überblick über die neue Clearingstelle EEG|KWKG, unseren Auftrag und unsere Angebote.

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