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Verbot von Anlagen zur Erzeugung von Biogas in Wasserschutzgebieten

Leitsatz: Das Verbot der Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Erzeugung von Biogas in den weiteren Schutzzonen niedersächsischer Wasserschutzgebiete (Ziffer 13 rechte Spalte der Anlage zu § 2 Abs. 1 Nds. SchuVO) ist mit höherrangigem Recht vereinbar.

Datum
Instanz
Aktenzeichen

13 KN 67/14